Sitzungsvorlage - V/2025/128
Grunddaten
- Betreff:
-
Rahmenkonzept Offener Ganztag
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
- Beteiligt:
- Amt 40 - Schul-, Sport- und Kulturamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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03.04.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Bildung
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Entscheidung
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03.04.2025
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Beschlussvorschlag
1.
Der Jugendhilfeausschuss und der Ausschuss für Bildung nehmen das vorgelegte Rahmenkonzept zur Kenntnis und beschließen dieses als pädagogische Grundlage für die zukünftig zu erstellenden Kooperationsvereinbarungen mit den OGS-Trägern und für die zu erstellenden Standortkonzepte an den einzelnen Schulstandorten.
2.
Die Verwaltung wird mit der Umsetzung und Schaffung der hierfür notwendigen Rahmenbedingungen, vorbehaltlich der vorhandenen Haushaltsmittel, beauftragt. Dies schließt Gespräche mit den OGS-Trägern über eine mögliche Realisierung mit ein.
3.
Die Verwaltung wird mit der Prüfung weiterer möglicher finanzieller Fördermöglichkeiten zur Umsetzung des vorliegenden OGS Rahmenkonzept beauftragt und wird die Ergebnisse der Punkte 2 und 3 in der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses 2025 vorstellen.
Sachverhalt
Gemäß dem Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (GaFöG )vom 02.Oktober 2021 haben alle Kinder, beginnend mit der Klasse 1 des Schuljahrs 2026/2027 und dann jährlich aufbauend einen Rechtsanspruch auf eine Förderung in einer Tageseinrichtung. Dieser Rechtsanspruch richtet sich an den örtlichen Jugendhilfeträger, welcher somit in der Verpflichtung steht, ein quantitativ ausreichendes Angebot an entsprechenden Plätzen vorzuhalten und einzurichten.
In Herzogenrath wird seit vielen Jahren an allen Grund- und Förderschulen ein quantitativ wie qualitativ gutes Angebot an Plätzen im Offenen Ganztag angeboten.
Bislang konnten allen Familien, die Ganztagsplätze im schulischen Primarbereich anfragten ein entsprechender Platz angeboten werden.
Mit der schrittweisen Realisierung des Rechtsanspruchs auf einen Ganztagsplatz wird daher auch kein sprunghafter Anstieg der Bedarfszahlen zu erwarten sein. Dennoch ist durchaus mit einem gewissen Anstieg der Bedarfe zu rechnen, denen der örtliche Jugendhilfeträger im Rahmen seiner Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen hat.
Statt eines erwarteten Ausführungsgesetzes des Landes NRW zum GaFöG wurde mit Kabinettsbeschluss vom 02.07.2024 ein gemeinsamer Ausführungserlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen verabschiedet.
Gemäß Erlass besteht die Zielvorstellung eines Ausbaus „von offenen Ganztagsschulen und außerunterrichtlichen Ganztages- und Betreuungsangeboten in Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe und weiteren Partnern zu einem attraktiven, qualitativ hochwertigen und umfassenden örtlichen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot zur Erfüllung des Rechtsanspruches“ (Punkt 2.1. des Erlasses).
Dies umschreibt neben den quantitativen Herausforderungen vor allem auch einen einhergehenden umfassenden Qualitätsanspruch auf den offenen Ganztag, dem es sich vor Ort zu stellen und weiterzuentwickeln gilt.
Dieser hohe Qualitätsanspruch findet sich auch in der BASS (bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften) grundsätzlich wieder: „Die individuelle ganzheitliche Bildung von Kindern, die Entwicklung ihrer Persönlichkeit, der Selbst- und Sozialkompetenz, ihrer Fähigkeiten, Talente, Fertigkeiten und ihr Wissenserwerb sollen systematisch gestärkt werden.“ (BASS 12-63, Nr. 2)
Insofern war es für das Jugendamt der Stadt Herzogenrath in seiner ihm gesetzlich zugschriebenen Steuerungsverantwortung für die Verwirklichung des OGS-Rechtsanspruchs frühzeitig bewusst, dass dieser anspruchsvolle Prozess nur gut gelingen kann, wenn vor dem quantitativen Ausbau von Platzangeboten vor allem auch eine qualitative inhaltliche und strukturelle Ausrichtung und Entwicklung im Bereich des Offenen Ganztags erfolgt.
Nach einer ersten Sichtung bereits vorhandener Konzepte benachbarter Kommunen und ersten Gesprächen mit dem Landesjugendamt in 2022 entschied sich die Verwaltung, als ersten zentralen Schritt zur Verwirklichung des OGS Rechtsanspruchs und dem damit einhergehenden Ausbau von Platzangeboten zunächst ein kommunales Rahmenkonzept zu entwickeln, welches sowohl einen klaren Orientierungsrahmen für alle weiteren Prozessschritte, wie Standortkonzepte und Kooperationsvereinbarungen mit den Trägern des Offenen Ganztages, als auch eine gute Grundlage für die weiteren Sach- und Personalbedarfe bieten soll.
Der nunmehr eigene Prozess „Entwicklung eines OGS Rahmenkonzeptes“ wurde zunächst von einer internen Steuerungsgruppe bestehend aus Jugend- und Schul-, Sport- und Kulturamt initiiert und in die Wege geleitet.
Nach ersten Rückkopplungen und Prozessabsprachen mit dem Schulverwaltungsamt, den vorhandenen OGS Trägern und den Schulleitungen der Herzogenrather Grund- und Förderschulen im Laufe des Jahres 2023 bildete sich im August 2023 eine erweiterte Steuerungsrunde, bestehend aus
- VertreterInnen des Jugendamtes
- VertreterInnen des Schul-, Sport- und Kulturamtes
- VertreterInnen der Schulleitungen
- VertreterInnen der OGS-Träger
- VertreterInnen der OGS-Leitungen
- der Schulrätin Frau Pooch
- der Fachberaterin OGS in der StädteRegion Aachen, Frau Slupina-Oellers
Diese erweiterte Steuerungsgruppe traf sich seit August 2023 regelmäßig unter professioneller Begleitung und Moderation durch Herrn Markus Granrath vom Abakus9 - Beratungsinstitut und erarbeitete gemeinsam das nun vorliegende Rahmenkonzept.
Die Beteiligten stellten sowohl eine kontinuierliche Rückkopplung in die Schulleiterkonferenz als auch in die Runde der OGS Träger sowie in die Verwaltung sicher.
Ferner wurde im April 2024 eine QuiGs (Qualität im Ganztag)-Runde mit Einladung von VertreterInnen aller Schulstandorte durchgeführt.
In einer weiteren QuiGs-Runde am 18.02.2025 wurde die erste Rohfassung des Rahmenkonzeptes wiederum VertreterInnen aller Schulstandorte und auch der Politik vorgestellt. In diesem Rahmen wurden Anregungen und Ergänzungen diskutiert und in den Prozess mitaufgenommen.
Das nunmehr vorliegende Rahmenkonzept ist somit das Ergebnis eines strukturierten und multiprofessionellen Prozesses, in welchem die Beteiligten Systeme Jugendhilfe und Schule gemeinsam herausgearbeitet haben, was es braucht, den im Zuge des Rechtsanspruchs Offener Ganztag zukünftig steigenden Bedarf quantitativ, vor allem aber qualitativ gerecht zu werden.
Dabei wurde in Hinblick auf nur begrenzt verfügbare eigene kommunale Haushaltsmittel und die leider mangels eines NRW-Ausführungsgesetzes fehlende Landesfinanzierung im Rahmen des Konnexitätsprinzips von vornherein ein realistischer Blick auf die gegebenen, bzw. zu erwartenden Möglichkeiten genommen.
So finden sich z.B. im Rahmenkonzept in Bezug auf die Räumlichkeiten keine utopischen Ausbauvorstellungen. Vielmehr wird von vorneherein das Raumkonzept unter der Maßgabe „vom Klassenraum zum multifunktionalen Lern- und Lebensort“ primär auf eine kreative und ausgeweitete Nutzung der vorhandenen Räumlichkeiten gesetzt, auch wenn dieses Konzept selbstverständlich nicht an jedem Standort alle baulichen Notwendigkeiten ersetzt und dieses Konzept auch Investitionen in die mobiliare Umgestaltung der vorhandenen (Klassen-)Räume bedarf.
Auch bei den personellen Ressourcen wird im Rahmenkonzept ein realistischer Blick in Bezug auf Gruppengrößen, den Betreuungsschlüssel und die Betreuungszeiten genommen, bei gleichzeitigem Aufgreifen der gegebenen tariflichen Notwendigkeiten, um überhaupt ausreichend Personal für den Offenen Ganztag akquirieren und halten zu können.
Das vorliegende Konzept wird von allen an der Erstellung Beteiligten als die notwendige und umfassende Grundlage erachtet. In den nun weiteren Prozessschritten sind zum einen neue Kooperationsverträge mit den OGS-Anbietern zu treffen, zum anderen sind die einzelnen Standortkonzepte zu entwerfen und auszuhandeln. In den Standortkonzepten werden die im Rahmenkonzept formulierten Grundsätze mit den konkreten Bedingungen und Besonderheiten an den einzelnen Schulen in Einklang gebracht. Die Verabschiedung und Fortschreibung der einzelnen Standortkonzepte obliegt den jeweiligen Schulkonferenz, sodass hier auch eine Beteiligung der Elternschaft fest verankert ist.
Die für dieses Rahmenkonzept verantwortliche Steuerungsgruppe ist sich einig, dass die Arbeit der Steuerungsgruppe nunmehr nicht beendet ist. Vielmehr gilt es diesen gelungenen Prozess fortzusetzen und in diesem Rahmen eine weitere Zuarbeit bezüglich der nunmehr zu erarbeitenden Kooperationsverträge zu erbringen.
Zudem werden auch die sich hier im Prozess bewährten QuiGs-Runden in Zukunft fortgesetzt und sollen als erweitertes Instrument der Qualitätssicherung und -ausbau fest etabliert werden.
Rechtliche Grundlagen
• Bundesgesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter (Ganztagsförderungsgesetz - GaFöG) vom 02.Oktober 2021
• § 24 Absatz 4 SGB VIII „Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“
• Gemeinsamer Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen vom 02.07.20224
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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