Dringlichkeitsentscheidung - V/2009/032-E05
Grunddaten
- Betreff:
-
Konjunkturpaket II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Fachbereich 6 Finanzen
- Beteiligt:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern; Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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23.10.2012
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Beschlussvorschlag
Der Stadtrat beschließt anstelle der Maßnahme „Bergbauuntersuchung im Sanierungsgebiet Kohlscheid/ Straß“,
1) den bisherigen Eigenanteil der Konjunkturpaket-Maßnahme "Ehem. Grundschule Ruifer Straße - energetische Optimierung" zusätzlich aus den Fördermitteln des Konjunkturpaketes II zu finanzieren und
2) die bisher aus dem Haushalt finanzierten Maßnahmen „Umbau eines Tennen- in ein Kunststoffrasenspielfeld“ (Ritzerfeld) sowie „Installation einer Rückspülwasseraufbereitungsanlage“ (Hallenbad Kohlscheid) rückwirkend über das Konjunkturpaket abzuwickeln.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Zu Beschluss 1)
Keinerlei Auswirkungen in der Ergebnis- und Finanzrechnung.
Zu Beschluss 2)
Auswirkungen Ergebnisrechnung:
Auf der einen Seite verschlechtert sich das Jahresergebnis 2011 um 515.547,23 €, da die Fördermittel für das Bergbaugutachten konsumtiv vereinnahmt wurden, die beiden neuen Alternativmaßnahmen jedoch investiv verbucht wurden. Auf der anderen Seite werden aber für die beiden neuen Maßnahmen Sonderposten in Höhe von jeweils 424.650,82 € und 90.896,41 € gebildet, die über die Nutzungsdauer ertragswirksam aufgelöst werden. Somit verbessern sich dafür die Jahresabschlüsse bis zum Ende der Nutzungsdauer in Summe um 515.547,23 €.
Auswirkungen Finanzrechnung:
Die Abwicklung hat keine Auswirkungen auf die liquiden Mittel der Stadt, da es sich um eine Umbuchung handelt, die nicht zahlungswirksam ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln vom 08.04.2009 wurden der Stadt Herzogenrath auf der Grundlage des Gesetzes zur Förderung zusätzlicher Investitionen in Nordrhein-Westfalen (Investitionsförderungsgesetz NRW) insgesamt Mittel in Höhe von
4.679.919,00 € bereitgestellt. Hiervon entfielen auf den Investitionsschwerpunkt Bildung 2.504.791,00 € und auf den Investitionsschwerpunkt Infrastruktur 2.175.128,00 €.
Nach umfassender Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie Vorberatungen des „Runden Tisches Finanzen“ hat der Rat der Stadt Herzogenrath in seiner Sitzung am 24.03.2009 ein Maßnahmenpaket für das Konjunkturpaket II beschlossen.
In seiner Sitzung am 15.12.2009 hat der Stadtrat eine Anpassung der Maßnahmenliste an die seinerzeitigen Entwicklungen vorgenommen.
Mit den Beschlüssen der Haushaltssatzungen 2010 und 2011 wurden die im Haushaltsplan für die Umsetzung des Konjunkturpaketes II veranschlagten investiven und konsumtiven Mittel bereitgestellt.
Bis zum 15.12.2011 wurden die bewilligten Fördermittel zu 100 % abgerufen und alle fälligen Auszahlungen wurden bis zum 31.12.2011 geleistet.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat sämtliche Maßnahmen testiert und entsprechend wurden alle Maßnahmen bei der Bezirksregierung fristgerecht als beendet angezeigt.
Auf die ausführlichen Ausführungen der Verwaltung in den Vorlagen V/2009/032 bis V/2009/032-E04 wird hiermit verweisen.
Am 3. Mai 2012 wurde die Stadt Herzogenrath erstmalig durch die Bezirksregierung informiert, dass das Bundesfinanzministerium Bedenken hinsichtlich der Förderfähigkeit der Bergbauuntersuchung im Rahmen des Konjunkturpaketes II habe. Die übermittelte Stellungnahme des Bundes lautete: „Infrastrukturinvestition nicht ersichtlich. Begleit- und Folgemaßnahmen sind nur im Zusammenhang mit einer Infrastrukturinvestition förderfähig (§ 4 Abs. 2 ZuInvG).“
Diese Mitteilung erfolgte unvorhergesehen, da die Verwaltung im Vorfeld die Förderfähigkeit mit dem Ministerium für Bauen und Wohnen NRW abgeklärt hatte. Wäre die Förderfähigkeit seinerzeit negativ beschieden worden, hätte die Verwaltung problemlos alternative Maßnahmen für das Konjunkturpaket II vorschlagen können.
Am 11.07.2012 wurde die Stadt Herzogenrath offiziell per E-Mail aufgefordert, die Maßnahme „Bergbauuntersuchung im Sanierungsgebiet Kohlscheid/ Straß“ zurückzuziehen.
Für das Bergbaugutachten wurden Fördermittel in Höhe von 534.644,00 € abgerufen, die der Bund nunmehr zurückfordern wird.
In Abstimmung mit der Bezirksregierung versucht die Verwaltung eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen, so dass der Bund nach Möglichkeit auf die Rückzahlung der Fördermittel verzichten wird. Dazu soll zum einen der Eigenanteil der Maßnahme "Ehem. Grundschule Ruifer Straße - energetische Optimierung" in Höhe von 19.096,77 € nachträglich aus dem Konjunkturpaket finanziert werden und zum anderen sollen die beiden Maßnahmen „Umbau eines Tennen- in ein Kunststoffrasenspielfeld“ (Ritzerfeld, abzgl. Vereinsanteil) und „Installation einer Rückspülwasseraufbereitungsanlage“ (Hallenbad Kohlscheid) rückwirkend über das Konjunkturpaket abgewickelt werden, da beide Maßnahmen dem Grunde nach förderfähig gewesen wären. Es handelt sich dabei lediglich um eine Umbuchung von Fördermitteln, es findet kein tatsächlicher Geldfluss mehr statt.
Diese Umbuchung der Fördermittel würde sich wie folgt darstellen:
Maßnahme „Bergbauuntersuchung im Sanierungsgebiet Kohlscheid/ Straß“
Konsumtiv
Gesamtkosten der Maßnahme: 534.644,00 €
Eigenanteil bisher: 0,00 €
Förderung bisher: 534.644,00 €
Förderung neu: 0,00 €
Eigenanteil neu: 534.644,00 €
Veränderung Fördermittel: - 534.644,00 €
Maßnahme "Ehem. Grundschule Ruifer Straße - energetische Optimierung"
Konsumtiv
Gesamtkosten der Maßnahme: 94.555,79 €
Eigenanteil bisher: 19.096,77 €
Förderung bisher: 75.459,02 €
Förderung neu: 94.555,79 €
Eigenanteil neu: 0,00 €
Veränderung Fördermittel: + 19.096,77 €
Maßnahme „Umbau eines Tennen- in ein Kunststoffrasenspielfeld“ (nachträglich gemeldet)
Investiv
Gesamtkosten der Maßnahme: 499.650,82 €
Eigenanteil bisher: 424.650,82 €
Vereinsanteil: 75.000,00 €
Förderung bisher: 0,00 €
Förderung neu: 424.650,82 €
Eigenanteil neu: 0,00 €
Veränderung Fördermittel: + 424.650,82 €
Maßnahme „Installation einer Rückspülwasseraufbereitungsanlage“ (nachträglich gemeldet)
Investiv
Gesamtkosten der Maßnahme: 196.096,82 € (netto, ohne Vorsteuer)
Eigenanteil bisher: 196.096,82 €
Förderung bisher: 0,00 €
Förderung neu: 90.896,41 €
Eigenanteil neu: 105.200,41 €
Veränderung Fördermittel: + 90.896,41 €
Wenn der Bund sich mit dieser Vorgehensweise einverstanden erklären sollte, müssten keine Fördermittel zurückgezahlt werden.
Die Stadt Herzogenrath muss dazu die beiden nachgemeldeten Maßnahmen allerdings umgehend durch die örtliche Rechnungsprüfung testieren lassen und im Anschluss entsprechende Beendigungsanzeigen an die Bezirksregierung übersenden.
Da die nächsten Sitzungen von Haupt- und Finanzausschuss bzw. Stadtrat erst am 25. September bzw. 23. Oktober 2012 stattfinden werden, ist eine Dringlichkeitsentscheidung erforderlich.
Rechtliche Grundlagen:
§ 60 I GO NRW
Zukunftsinvestitionsgesetz NRW
