Sitzungsvorlage - V/2015/067-E04
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklungsziele Herzogenrath-Mitte Hier: Gebietsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3: b) Planung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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08.12.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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15.12.2015
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag Umwelt- und Planungsausschuss:
- Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die in Anlage 1 dargestellte räumliche Abgrenzung als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB zur Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes „Herzogenrath-Mitte“.
- Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Beschluss der in Anlage 1 dargestellten räumlichen Abgrenzung als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB zur Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes „Herzogenrath-Mitte“.
Beschlussvorschlag Stadtrat:
- Der Stadtrat beschließt die in Anlage 1 dargestellte räumliche Abgrenzung als Stadtumbaugebiet gemäß § 171b BauGB zur Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes „Herzogenrath-Mitte“.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Für den Bereich des Herzogenrather Zentrums wird derzeit ein Integriertes Handlungskonzept, das die städtebaulichen Ziele und Planungen für eine nachhaltige Belebung vorgibt, erstellt. Gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem ansässigen Einzelhandel werden Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung und Stärkung des Einzelhandels-, Arbeits- und Wohnstandortes als Grundlage für die Beantragung von Städtebaufördermittel erarbeitet.
Im Zuge der Erstellung des Integrierten Handlungskonzeptes ist eine Beschlussfassung der Stadt Herzogenrath über die räumliche Abgrenzung des Planbereiches erforderlich. Diese ist auch Voraussetzung für die Beantragung von Städtebaufördermitteln. Gemäß § 171b Abs. 1 u. 2 Baugesetzbuch (BauGB) legt die Gemeinde das Gebiet, in dem Stadtumbaumaßnahmen durchgeführt werden sollen, durch Beschluss als Stadtumbaugebiet fest. Grundlage für den Beschluss ist ein von der Gemeinde aufzustellendes städtebauliches Entwicklungskonzept, in dem die Ziele und Maßnahmen im Stadtumbaugebiet schriftlich darzustellen sind.
In der gemeinsamen Sondersitzung am 10.11.2015 stellte die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss und dem Wirtschaftsausschuss das aus der städtebaulichen Analyse resultierende Leitbild für die zukünftige Entwicklung von Herzogenrath-Mitte sowie die im Integrierten Handlungskonzept bzw. im Förderantrag weiter auszuarbeitenden Maßnahmenvorschläge vor. Die Verwaltung wurde hierauf durch Beschluss mit der Weiterbearbeitung des Handlungskonzeptes und der Einleitung der zur Fertigstellung erforderlichen Maßnahmen und Vorarbeiten beauftragt.
Die in Anlage 1 dargestellte räumliche Abgrenzung des Integrierten Handlungskonzeptes umfasst den Innenstadtbereich von Herzogenrath sowie die nördlich angrenzenden Eisenbahngleise und die gewerblich geprägten Flächen der Firmen Saint-Gobain, Schmetz und ehemals Vetrotex, die bereits Gegenstand der Rahmenplanung „Herzogenrath Mitte – Nördliche Innenstadt“ von Januar 2014 waren.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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