Dringlichkeitsentscheidung - V/2016/282-E08
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwicklung eines Verkehrskonzeptes Herzogenrath, Eygelshovener Straße; hier: Aufhebung des Sperrvermerks
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
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Genehmigung
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31.10.2023
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Beschlussvorschlag
Die Unterzeichner beschließen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, den Sperrvermerk auf dem Investkonto I 23 66 ABS 02 für die Umgestaltung der Grenze an der Eygelshovener Straße in Höhe von 20.000 € aufzuheben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Umgestaltung entsprechend der Skizze mit den freigegebenen Mitteln umzusetzen.
Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau am 31.10.2023 stattfindet und eine Beauftragung noch im September erfolgen muss, um eine Umsetzung in 2023 mit den bereitgestellten Mitteln zu ermöglichen, wird gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW dieser
Dringlichkeitsbeschluss
gefasst.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
X | im Finanzplan bei Investitionsnummer I 23 66 ABS 02 |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | ca. 25.000 | Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2022 | 2023 | 2024 | 2025 |
Sachkosten |
| 25.000 |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
| 25.000 |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
X | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung:
Die attraktivere Gestaltung der Grenze an der Eygelshovener Straße für den Radverkehr, hat positive Auswirkungen auf das Klima.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Haushaltsberatung 2023 des HuFa am 28.03.2023 wurden finanzielle Mittel für die Umgestaltung der Grenze an der Eygelshovener Straße in Höhe von 20.000 € (Invest.-Nr. I 23 66 ABS 02) in den aktuellen Haushalt eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen. Laut den angeführten Bemerkungen aus der Haushaltsberatung, sollen diese für Planungsleistungen genutzt werden.
In Anlehnung an die am 01.09.2022 im MSO vorgestellten Planungen für einen Vollausbau der Grenze, hat die Verwaltung aufgrund der sich zuspitzenden Haushaltslage eine günstigere Planung erarbeitet, welche ohne Aufwendungen für (externe) Planungsleistungen und umfangreiche Umbauarbeiten am Straßenkörper auskommt.
Die Planung sieht die Ertüchtigung der vorhandenen Asphaltbefestigung in ausgewählten Bereichen vor, in denen Schäden vorzufinden sind. Auf den übrigen Flächen werden die vorhandenen Markierungen entfernt und anschließend die neue Verkehrsführung mittels Fahrbahnmarkierungen aufgebracht.
Begleitend wird ein Fußgängerüberweg eingerichtet und ein Straßenbaum gefällt, dessen Wurzeln bereits den Straßenkörper schädigen. Als Ersatz ist eine Neuanpflanzung geplant. Das Konzept kann der angehängten Skizze entnommen werden.
Folgende Kosten werden für die Umsetzung erwartet:
Sanierung Asphaltdeckschicht | 15.000 € |
Gehwegabsenkung | 3.000 € |
Ertüchtigung der Beleuchtung | Aufnahme in Rahmenvertrag |
Neue Poller Zufahrt Saint Gobain | Beschaffung über vorh. Haushaltsmittel |
Beschilderung | Beschaffung über vorh. Haushaltsmittel |
Markierungsarbeiten | 5.000 - 10.000 € |
SUMME | 23.000 - 28.000 € |
Der Differenzbetrag von rund 3.000 - 8.000 € wird aus dem Sachkonto 524231 (Straßenmarkierungen) bzw. dem Deckungskreis des Produkts Verkehrslenkung und –regelung finanziert.
Aus Sicht der Verwaltung kann mit dieser einfachen und kostengünstigen Maßnahme die Gesamtsituation, durch eine klarere Aufteilung des Verkehrsraums in der Eygelshovener Straße, wesentlich verbessert werden.
Die Verwaltung bittet zur Umsetzung der Maßnahme, um die Aufhebung des Sperrvermerks auf dem Investkonto I 23 66 ABS 02.
Rechtliche Grundlagen:
./.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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200,1 kB
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