Dringlichkeitsentscheidung - V/2016/282-E08

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Unterzeichner beschließen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung, den Sperrvermerk auf dem Investkonto I 23 66 ABS 02r die Umgestaltung der Grenze an der Eygelshovener Straße in Höhe von 20.000 € aufzuheben.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Umgestaltung entsprechend der Skizze mit den freigegebenen Mitteln umzusetzen.

 

Da die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Tiefbau am 31.10.2023 stattfindet und eine Beauftragung noch im September erfolgen muss, um eine Umsetzung in 2023 mit den bereitgestellten Mitteln zu ermöglichen, wird gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW dieser

 

Dringlichkeitsbeschluss

 

gefasst.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

X 

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

X 

im Finanzplan bei Investitionsnummer                            I 23 66 ABS 02

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

ca. 25.000

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2022

2023

2024

2025

Sachkosten

 

 25.000

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 25.000

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

X

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung:

Die attraktivere Gestaltung der Grenze an der Eygelshovener Straße für den Radverkehr, hat positive Auswirkungen auf das Klima.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In der Haushaltsberatung 2023 des HuFa am 28.03.2023 wurden finanzielle Mittel für die Umgestaltung der Grenze an der Eygelshovener Straße in Höhe von 20.000 € (Invest.-Nr. I 23 66 ABS 02) in den aktuellen Haushalt eingestellt und mit einem Sperrvermerk versehen. Laut den angeführten Bemerkungen aus der Haushaltsberatung, sollen diese für Planungsleistungen genutzt werden.

 

In Anlehnung an die am 01.09.2022 im MSO vorgestellten Planungen für einen Vollausbau der Grenze, hat die Verwaltung aufgrund der sich zuspitzenden Haushaltslage eine günstigere Planung erarbeitet, welche ohne Aufwendungen für (externe) Planungsleistungen und umfangreiche Umbauarbeiten am Straßenkörper auskommt.

 

Die Planung sieht die Ertüchtigung der vorhandenen Asphaltbefestigung in ausgewählten Bereichen vor, in denen Schäden vorzufinden sind. Auf den übrigen Flächen werden die vorhandenen Markierungen entfernt und anschließend die neue Verkehrsführung mittels Fahrbahnmarkierungen aufgebracht.

 

Begleitend wird ein Fußngerüberweg eingerichtet und ein Straßenbaum gefällt, dessen Wurzeln bereits den Straßenkörper schädigen. Als Ersatz ist eine Neuanpflanzung geplant. Das Konzept kann der angehängten Skizze entnommen werden.

 

Folgende Kosten werden für die Umsetzung erwartet:

 

Sanierung Asphaltdeckschicht

15.000 €

Gehwegabsenkung

3.000 €

Ertüchtigung der Beleuchtung

Aufnahme in Rahmenvertrag

Neue Poller Zufahrt Saint Gobain

Beschaffung über vorh. Haushaltsmittel

Beschilderung

Beschaffung über vorh. Haushaltsmittel

Markierungsarbeiten

5.000 - 10.000 €

SUMME

23.000 - 28.000 €

 

Der Differenzbetrag von rund 3.000 - 8.000 € wird aus dem Sachkonto 524231 (Straßenmarkierungen) bzw. dem Deckungskreis des Produkts Verkehrslenkung und regelung finanziert.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann mit dieser einfachen und kostengünstigen Maßnahme die Gesamtsituation, durch eine klarere Aufteilung des Verkehrsraums in der Eygelshovener Straße, wesentlich verbessert werden.

 

Die Verwaltung bittet zur Umsetzung der Maßnahme, um die Aufhebung des Sperrvermerks auf dem Investkonto I 23 66 ABS 02.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

./.

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Skizze Ausbauplanung

Reduzieren

Anlagen

Loading...