Sitzungsvorlage - V/2020/266-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung beschließt die Abgung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Anregungen sowie die öffentliche Auslegung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die anfallenden Planungskosten sowie die Kosten für Gutachten werden vom Entwicklungsträger übernommen. Der in der Ausschusssitzung am 31.08.2023 im nichtöffentlichen Teil zur Beratung vorgelegte städtebauliche Vertrag zur Vergütung von Planungsleistungen wurde im Oktober unterschrieben.

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

Im Flächennutzungs- und Bebauungsplanverfahren werden die Auswirkungen auf den Klimaschutz ermittelt. Um negativen Auswirkungen entgegenzuwirken und die Stadt gegen die Folgen des Klimawandels zu stärken, werden im Bebauungsplan entsprechende Maßnahmen festgesetzt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Planung hat in seiner Sitzung vom 31.08.2023 beschlossen, für das Verfahren der 43. Änderung des Flächennutzungsplans „Solarpark Buschgewann“ die frühzeitige Beteiligung durchzuführen. Das Änderungsverfahren wird Parallel zum Bebauungsplanverfahren III/45 durchgeführt.

 

Die Planung verfolgt das Ziel, zukünftig einen Teil des Strombedarfs in Herzogenrath über erneuerbare Energien decken zu können. Der Regionalplan gibt vor, dass die Sicherung ausreichender und geeigneter Flächen zur Erzeugung und Speicherung von Wind-, Solar- und Bioenergie im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung und der Genehmigungsplanung umgesetzt werden soll. Diesem Ziel wird mit der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung und der Aufstellung des Bebauungsplanes III/45 „Solarpark Buschgewann“ Rechnung getragen.

 

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie die Begründung mit dem Umweltbericht sind der Anlage 1 und 2 zu entnehmen.

 

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 19.10.2023 um Stellungnahme zum Verfahren gebeten. Insgesamt sind 16 Stellungnahmen eingegangen (Anlage 4).

Gegen die Änderung des Flächennutzungsplans bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die Zusammenfassung aller eingegangenen Anregungen und Hinweise von Trägern öffentlicher Belange ist der Anlage 3 zu entnehmen. Gemäß der Stellungnahme der StädteRegion Aachen vom 27.11.2023 bestehen keine Bedenken, wenn im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einige Ergänzungen aufgenommen bzw. Nebenbestimmungen eingehalten werden. Die Anregungen können der Anlage 3 sowie der Vorlage zum Bebauungsplanverfahren III/45 „Solarpark Buschgewann“ mit der Drucksachennummer V/2020/265-E03 entnommen werden.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit fand im Rahmen einer Bürgerversammlung am 25.10.2023 statt. Die Niederschrift ist als Anlage 5 beigefügt. Weitere Anregungen aus der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.

 

Die für das Bauleitplanverfahren erforderliche Artenschutzprüfung ist als Anlage aufgeführt. Wegen der Größe wurden die Unterlagen nur im Ratsinformationssystem hinterlegt. Während der öffentlichen Auslegung sind alle Anlagen auch auf der Homepage der Stadt Herzogenrath unter „Planen, Bauen, Wohnen“ – „Stadtplanung und Bürgerbeteiligung“ einsehbar. Die Ergebnisse sind in die Weiterentwicklung der Planung eingeflossen.

 

Die Verwaltung empfiehlt als weiteren Verfahrensschritt, den Entwurf der vorliegende 43. Änderung des Flächennutzungsplans gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anlage   1: Entwurf der Flächennutzungsplanänderung

Anlage   2: Entwurf der Begründung mit dem Umweltbericht

Anlage   3: Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen

                  Stellungnahmen mit den Abwägungsvorschlägen

Anlage   4: Eingegangene Anregungen der Träger öffentlicher Belange

Anlage   5: Niederschrift der Bürgerversammlung

Anlage   6: Artenschutzprüfung *

 

*   Die Anlage 6 ist wegen ihrer Größe nicht der Druckvorlage beigefügt. Die Unterlage ist im Ratsinformationssystem hinterlegt sowie auf der Homepage der Stadt Herzogenrath unter „Planen, Bauen, Wohnen“ – „Stadtplanung und Bürgerbeteiligung“ einsehbar.

 

 

 

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Anlagen

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