Sitzungsvorlage - V/2023/329-E02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau nimmt das Ergebnis der Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die Vorzugsvariante gemeinsam mit der Gemeinde Kerkrade weiter zu verfolgen. 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

Für die Planung und den späteren Bau sind finanzielle Mittel erforderlich, deren Höhe abhängig ist von der gewählten Variante, der Kostenaufteilung zwischen beiden Projektpartnern, den Fördermöglichkeiten zum jeweiligen Zeitpunkt u. v. m. Eine verlässliche Einschätzung kann daher z. Zt. nicht abgegeben werden.

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Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung:

Die Förderung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes hat eine positive Wirkung auf das Klima mit Blick auf die CO2-Bilanz bei der Mobilität; diese erfolgt jedoch noch nicht unmittelbar durch den Beschlussvorschlag.

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Sachverhalt

In der Sitzung vom 31. Oktober 2023 hat der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit der Gemeinde Kerkrade eine Machbarkeitsstudie für eine attraktive und direkte Radverkehrsverbindung zwischen dem Kerkrader Bushof und dem Herzogenrather Bahnhof zu erstellen.

 

Hintergrund dieses Vorhabens sind die Bestrebungen der Gemeinde Kerkrade, die Verbindung der beiden Stadtzentren durch eine Radroute nachhaltig zu stärken. Ein Anliegen, welches von der Stadt Herzogenrath ebenfalls unterstützt wird.

Das beauftragte Planungsbüro hat die Machbarkeitsstudie zur Identifikation der optimalen Radverkehrsverbindung zwischenzeitlich abgeschlossen. Dabei wurden vier potenzielle Trassen anhand ausgewählter Prüfkriterien auf ihre Umsetzbarkeit hin untersucht: „Kloosterlindenweg“, „Marienstraße“, „Klosterrather Straße“ und „Aachener Straße“.

Aus den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie geht die Trasse über die Abtei Rolduc und die Marienstraße als Vorzugsvariante hervor. Diese Route erweist sich in Bezug auf die festgelegten Prüfkriterien als die geeignetste. Die Route über die Klosterrather Straße erzielte eine ähnliche Bewertung, erhielt aufgrund der Kreuzung mit der Kleikstraße jedoch Abzüge in puncto Verkehrssicherheit. Die Trassen über den Kloosterlindenweg und die Aachener Straße wurden aufgrund der hohen Steigung bzw. der langen Umwegstrecke verworfen. Detaillierte Informationen zu den einzelnen Varianten sind den Ergebnissen der Machbarkeitsstudie im Anhang zu entnehmen.

Auf Grundlage des Ergebnisses der Machbarkeitsstudie und der mit der Gemeinde Kerkrade geschlossenen Absichtserklärung (LOI, siehe auch Drucksachen-Nr. V/2023/329-E01) schlägt die Verwaltung vor, die Variante über die Marienstraße weiterzuverfolgen und entsprechend zu planen.

Hierüber ist im nächsten Schritt eine Verwaltungsvereinbarung mit der Gemeinde Kerkrade über die Planung und den Bau der Radwegeverbindung abzuschließen.

Die Fördermöglichkeiten der Verbindung wurden parallel zur Machbarkeitsstudie geprüft. Der deutsche Streckenabschnitt kann über das Förderprogramm Nahmobilität mit bis zu 90 % gefördert werden. Auf Seiten der Niederlande gibt es für Radverkehrsprojekte jedoch deutlich niedrigere Förderquoten. Mittel für Maßnahmen des grenzüberschreitenden Alltagsradverkehrs im Rahmen eines INTERREG-Projektes befinden sich aktuell in der Prüfung.

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