Dringlichkeitsentscheidung - V/2024/394

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Unterzeichner beschließen im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW, die Auszahlung einer überplanmäßigen Leistung im Bereich des Sachkontos 521510 „Instandhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen“ in Höhe von 947.000 EUR und des Sachkontos 524110 „Energieversorgung städtischer Liegenschaften“ in Höhe von 148.700 EUR. Die Deckung der überplanmäßigen Auszahlungen erfolgt über die Mehreinnahmen der Gewerbesteuer.

 

Diese Entscheidung ist dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Sachverhalt

Das Handlungsfeld im öffentlichen Gebäudemanagement hat sich in den letzten Jahren stark verändert, z. B. durch:

- Zahlreiche Veränderungen der Rahmenbedingungen des öffentlichen Hochbaus z. B. Änderungen HOAI, Änderungen im Vergaberecht, neue Gesetzgebung (GEG) u. ä,

- Stetige Zuwächse in Aufgaben und umzusetzendem Bauvolumen

- Vermehrung des Gebäudebestandes durch Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Ankäufen von weiteren Immobilien. Hierbei sind zu nennen:

o Burg Rode

o Flüchtlingsunterkunft Eurode Life

o Flüchtlingsunterkunft Postareal

o Kindergarten Herrenstraß

o Kindergarten Zellerstraße

o Der Betrieb des alten Schulgebäudes Bank wurde nach dem Auszug der Vorläufergruppe Kita Zellerstraße nicht aufgegeben

o Übernahme des Kindergartens Bank aus der Obhut der GWG

- Höhere gesetzliche Regelungsdichten

- Zunehmende Komplexitäten in der Bauabwicklung insbesondere durch höhere ge-bäudetechnische und energetische Anforderungen

 

Der Betrieb von Gebäuden und technischen Anlagen unterliegt einer Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und sonstigen Bestimmungen. Die Anforderungen der Regelsetzer seitens EU, Bund, Ländern, Städten & Gemeinden an die sorgfältige Wahrnehmung von Verantwortung haben sich in den letzten Jahren laufend verschärft.

 

Neben der Verkehrssicherungspflicht sind besonders zu erwähnen:

- Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes mit Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen

- Veranlassung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch zugelassene Überwachungsstellen (Prüfsachverständige) und befähigte Personen (Sachkundige)

- Störungsbeseitigung und Instandhaltung zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit.

 

Durch diese Vielzahl von Verantwortlichkeiten rund um das Betreiben von Gebäuden ergeben sich immer mehr erforderliche Tätigkeiten, die auf der einen Seite delegiert, beauftragt, koordiniert, geprüft, kontrolliert und nachgehalten werden müssen. Auf der anderen Seite müssen die Prüf- und Instandhaltungspflichten intern durch die Implementierung eines anlagenspezifischen Betreiberkonzeptes dokumentiert werden, damit die Stadt Herzogenrath rechtssicher ihre Betreiberverantwortung wahrnehmen kann.

 

Alle diese Maßnahmen führten bereits im Jahr 2023 zu einem Jahresabschluss von ca. 2,7 Mio. Euro. Trotz dieser Anzeichen wurde der Haushaltsansatz 2024 auf 2,1 Mio. Euro begrenzt. Aus den zuvor genannten Umständen kann der Haushaltsansatz 2024 nicht gehalten werden.

 

Folgende nicht geplante Einzelmaßnahem verstärkten diesen Umstand:

- Herrichtung der Turnhalle An der Waidmühl als Flüchtlingsunterkunft ca.65.700,- €

- Instandsetzung der maroden Elektroinstallation der Burg Rode ca. 70.000,- €

- Außerplanmäßige Erneuerung von Zentrallichtgeräten ca. 33.000 - €

- Zuschüsse Klösterchen ca. 10.000,- €

- Erneuerung der Heizung Freibad Merkstein ca.16.000,- €

- Installationsarbeiten neuer Kassenautomat FB Merkstein ca. 30.700,-€

- Erneuerung der Abwasserpumpe Sportanlage Forensberg ca. 23.000,- €

- Herrichtung Wohnhaus Sportanlage Forensberg ca. 44.000,- €

 

Im Bereich der Energieversorgung kann der Ansatz ebenfalls nicht eingehalten werden. Gründe hierzu sind die gestiegenen Energiekosten für den Energieträger Gas, Wegfall der MwSt-Reduzierung bei der Gasversorgung sowie die Energieversorgung zusätzlicher Liegenschaften.

 

Derzeit beläuft sich das Defizit im Bereich der Bauunterhaltung auf 947.000,- € und im Bereich der Energieversorgung auf 148.700,- €. Somit werden im Deckungskreis insgesamt 1.095.700,- €. benötigt.

 

Da die nächste Sitzung des Stadtrates erst am 19.11.2024 stattfindet und sich bereits jetzt Rechnungen im Rechnungsworkflow in Höhe von 377.242 € befinden, die nicht ausgezahlt werden können, ist eine Entscheidung per Dringlichkeit notwendig.

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