Sitzungsvorlage - V/2024/405

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt das vorgestellte Wasserversorgungskonzept. Dieses ist sodann der Bezirksregierung zur Prüfung vorzulegen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

  1. Gesamtkosten

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

ja   nein

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 529190 / 815000 / 1153310

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 6.902,00 Euro brutto.

 

  1. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

  •           entfällt

 

 

 

 

 

Reduzieren

Auswirkungen auf den Klimaschutz

keine Auswirkungen

 

positive Auswirkungen

 

negative Auswirkungen

 

Diese Vorlage hat keine Auswirkungen auf den Klimaschutz.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Gem. § 38 III Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) haben die Gemeinden zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Wasserversorgung für ihr Gemeindegebiet ein Konzept über den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung (Wasserversorgungskonzept) aufzustellen, das die derzeitige Versorgungssituation und deren Entwicklung und damit verbundenen Entscheidungen mit Darstellung der Wassergewinnungsgebiete mit dem zugehörigen Wasserdargebot, der Wassergewinnungs- und -aufbereitungsanlagen, der Beschaffenheit des Trinkwassers, der Verteilungsanlagen sowie der Wasserversorgungsgebiete und deren Zuordnung zu den Wassergewinnungsanlagen beinhaltet, insbesondere im Hinblick auf den Klimawandel.

 

Die Stadt Herzogenrath hat das erste Wasserversorgungskonzept (2018-2023) erstellt (siehe Vorlage V/2017/193-E01) und das von der Bezirksregierung bestätigte Werk auf der städtischen Webseite online gestellt:

Wasserversorgungskonzept gemäß § 38 LWG für die Stadt Herzogenrath - Serviceportal Stadt Herzogenrath

 

Das Konzept war erstmals zum 1. Januar 2018 vorzulegen und ist alle sechs Jahre fortzuschreiben. Daher war es laut § 38 Absatz 3 LWG sowie des Erlasses des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) vom 30. Juni 2023 zum 1. Januar 2024 erneut überarbeitet vorzulegen. Da die für die Erarbeitung der Wasserversorgungskonzepte erforderlichen und überarbeiteten Arbeitshilfen des MUNV verspätet vorlagen, hat das zuständige Ministerium mit vg. Erlass die Abgabefrist bis zum 30.06.2024 verlängert. Der Stadt Herzogenrath wurde eine weitere Fristverlängerung bis zum Ende des Jahres gewährt.

 

Die Stadt hat das Wasserversorgungskonzept gemeinsam mit der enwor GmbH erarbeitet. Es besteht die Verpflichtung, dieses Konzept entsprechend den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes bis Ende 2024 der Bezirksregierung vorzulegen. Die Gliederung des als Anlage beigefügten Konzeptes ist durch die Bezirksregierung vorgegeben.

 

Der Entwurf des Wasserversorgungskonzeptes wird der Bezirksregierung nach Beschluss in diesem Ausschuss zur Prüfung vorgelegt. Wird das Wasserversorgungskonzept nach sechs Monaten nicht beanstandet, kann die Stadt Herzogenrath davon ausgehen, dass mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen in dem dafür vorgesehenen zeitlichen Rahmen die Pflichten nach § 38 Abs. 1 LWG ordnungsgemäß erfüllt werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher dem Ausschuss für Mobilität und Tiefbau, die in der Anlage beigefügte Fortschreibung des Wasserversorgungskonzeptes der Stadt Herzogenrath zu beschließen.

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...