Sitzungsvorlage - V/2024/431
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwasserbeseitigung: IV. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse sowie die Gebührenbedarfsberechnung 2025 für die getrennten Abwassergebühren und die Kleinkläranlagen.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 20 - Kämmerei
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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10.12.2024
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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10.12.2024
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, den IV. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath gemäß Anlage 1 zu beschließen und die als Anlagen beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen 2025 für die getrennten Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zur Kenntnis zu nehmen.
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt den IV. Nachtrag der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath gemäß Anlage 1 und nimmt die als Anlagen beigefügten Gebührenbedarfsberechnungen 2025 für die getrennten Abwassergebühren und Kleinkläranlagen zur Kenntnis.
Sachverhalt
Gebührenentwicklung Schmutz- und Niederschlagswassergebühr:
Die Ermittlung und Kalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2025 der Stadt Herzogenrath, basiert auf den Ergebnissen der Nachkalkulation 2023, den Planansätzen 2024 sowie den zu erwartenden Kostenentwicklungen 2025. Wie in jedem Jahr erfolgt die Ermittlung der ansatzfähigen Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen und verfolgt das Ziel, die prognostizierten Kosten der Abwasserbeseitigung mit dem Gebührenaufkommen zu decken, aber nicht zu übersteigen.
Neben den ansatzfähigen Kosten müssen auch die zu erwartenden Verbrauchsmengen bei der Kalkulation mit einfließen.
Als Grundlage für die Ermittlung der Schmutzwassergebühr dient regelmäßig der vom örtlichen Energieversorger übermittelte Frischwasserverbrauch im gesamten Stadtgebiet als Wahrscheinlichkeitsmaßstab für die Schmutzwassermenge in Kubikmeter.
In 2025 wird mit leicht steigenden Einleitungsmengen im Vergleich zu 2024 gerechnet. Aktuelle Auswertungen der Jahresveranlagung zeigen eine Steigerung von ca. 50.000 Kubikmeter Schmutzwasser. Trotz Steigerung der Einleitungsmengen, kann aber in 2025 die Schmutzwassergebühr nicht auf dem Niveau von 2024 gehalten werden. Grund sind wie bereits in den Vorjahren, die deutlichen Preissteigerungen bei den bezogenen Leistungen Dritter und den Tariferhöhungen, sowie eine deutlich geringere ertragswirksame Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich.
Um die Niederschlagswassergebühr zu berechnen, wird die Größe der abflusswirksamen Flächen im Stadtgebiet (inklusiver städtischer Anteil an der Straßenentwässerung und Straßenbaulastträger) ermittelt.
Die Summe der abflusslosen Flächen steigt laut aktuellen Auswertungen im Vergleich zu 2024 wieder um 67.000 Quadratmeter an. Auch die Niederschlagswassergebühr 2025 steigt aufgrund von Kostensteigerungen leicht an.
Kostenaufteilung Schmutz- und Niederschlagswasserbeseitigung:
Die Stadt Herzogenrath erhebt seit 2003 die Abwassergebühren getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswassergebühren.
Für die Berechnung der getrennten Abwassergebühren ist eine Aufteilung der ansatzfähigen Kosten auf Schmutzwasser und Niederschlagswasser erforderlich. Hierfür wurden mittels eines Gutachtens die Kostenteilungsschlüssel für ein getrenntes Kanalsystem ermittelt. Die unten ausgewiesenen Aufteilungsschlüssel beziehen sich auf die verbleibenden gebührenfähigen Kosten nach Abzug des Straßenentwässerungskostenanteils.
Die als Anlage 2 dieser Vorlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung stellt alle ansatzfähigen Kosten und die zu erzielenden Erlöse dar, um gemäß § 6 Absatz 1 Satz 3 KAG NRW eine Gebührendeckung in der Kalkulationsperiode 2025 zu erreichen.
Sowohl bei den laufenden Betriebskosten als auch bei den kalkulatorischen Kosten ergeben sich folgende Kostenteilungsschlüssel für die getrennte Schmutz- und Niederschlagswassergebühr:
Kanäle und Sonderbauwerke: 46,60 % Anteil an Schmutzwasserbeseitigung
53,60 % Anteil an Niederschlagswasserbeseitigung
Kläranlage: 87,70 % Anteil an Schmutzwasserbeseitigung
12,30 % Anteil an Niederschlagswasserbeseitigung
Schmutzwasser
Für das Kalkulationsjahr 2025 zeichnet sich, wie bereits in 2024, eine Erhöhung der Schmutzwassergebühren ab. Die Anpassung der Schmutzwassergebühr erfolgt u.a. aufgrund der weiterhin steigenden Fixkosten. Zu den einzelnen Kostenpositionen wird auf den folgenden Seiten genauer eingegangen.
Die übermittelten Frischwasserdaten des örtlichen Wasserversorgers basieren auf dem Hauptablesezeitraum 01.06.2023 bis 31.05.2024. Zur Ermittlung der Schmutzwassermengen wurde neben den Frischwasserdaten die aktuelle Veranlagung 2025 und die zu berücksichtigenden Frischwasserabzugsmengen (Zwischenzähler) sowie die vorläufigen Pauschalen (Neubauten) mit einbezogen. Bei den vorläufigen Pauschalen (z.B. für Neubauten) als auch bei den bereits veranlagten Grundstücken sind in 2025 höhere Frischwassermengen veranlagt. Die Einleitungsmengen steigen im Vergleich zu 2024 um ca. 50.000 Kubikmeter an.
Aufgrund der Kostensteigerung beim Kostenträger Schmutzwasser und gleichzeitig geringerer ertragswirksamer Auflösung des Sonderpostens für den Gebührenausgleich Abwasser (Überdeckungen aus Vorjahren) wird trotz höherer Einleitungsgmengen in 2025 eine Gebührenerhöhung notwendig.
Für 2025 ist daher beabsichtigt, die Schmutzwassergebühr um 18 Cent von bisher 3,55 Euro auf 3,73 Euro je Kubikmeter zu erhöhen.
Niederschlagswassergebühr
Die für die Berechnung zugrunde gelegte abflusswirksame Flächen steigen im Vergleich zu 2024 um 67.000 Quadratmeter an. Neu versiegelte Flächen von Grundstücken aus den Baugebieten sowie von Firmengeländen sind hier für die Erhöhung verantwortlich. Trotz der Erhöhung der abflusswirksamen Flächen im Stadtgebiet, zeichnet sich auch bei der Niederschlagswassergebühr eine Erhöhung ab. Ursächlich für den Anstieg sind ebenfalls gestiegene Kosten und eine geringere Entnahme aus dem Sonderposten. Der Gebührensatz für Niederschlagswasser würde demnach um 4 Cent von 1,05 Euro auf 1,09 Euro pro Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche steigen.
Der IV. Nachtrag zur Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse der Stadt Herzogenrath sind als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt.
Entwicklung der Gebührensätze
Die nachfolgende Tabelle gibt- wie bereits in den Vorjahren- einen Überblick über die Gebührenentwicklung für Schmutz- und Niederschlagswasser in den vergangenen Jahren:
Jahr |
Gebühr Schmutzwasser |
Gebühr Niederschlagswasser |
2016 |
3,91 €/m³ |
0,98 €/m² |
2017 |
3,81 €/m³ |
0,99 €/m² |
2018 |
3,72 €/m³ |
0,98 €/m² |
2019 |
3,74 €/m³ |
1,00 €/m² |
2020 |
3,63 €/m³ |
1,04 €/m² |
2021* |
3,00 €/m³ |
1,09 €/m² |
2022* |
3,11 €/m³ |
1,09 €/m² |
2023 |
3,23 €/m³ |
1,00 €/m³ |
2024 |
3,55 €/m³ |
1,05 €/m³ |
2025 |
3,73 €/m³ |
1,09 €/m³ |
* Neukalkulation und Neufestsetzung der Gebühren für 2021 und 2022 aufgrund OVG Rechtsprechung vom 17.05.2022.
In 2025 wirkt sich insgesamt die Anpassung beider Abwassergebührensätze gebührenerhöhend auf die Gebührenzahler aus.
Ansatzfähige Kosten
Zu den ansatzfähigen Kosten gehören Personal- und Verwaltungskosten, Gemeinkostenanteile, Fremdleistungen, Verbandslasten, Abwasserabgabe und kalkulatorische Kosten (Abschreibungen von Wiederbeschaffungszeitwerten sowie eine Verzinsung auf das Fremd- und Eigenkapital).
Neben der Gebührenbedarfsberechnung (Anlage2) ist dieser Vorlage auch ein Gebührenvergleich 2024 / 2025 als Anlage 3 beigefügt. Die in beiden Anlagen enthaltenen Kosten- und Erlöspositionen sind nachfolgend näher erläutert:
Kalkulatorische Kosten
Für die Ermittlung der ansatzfähigen kalkulatorischen Kosten wurden die Anlagenachweise Stand 31.12.2024 zugrunde gelegt und anhand der voraussichtlichen Zugänge bis zum Ende des Berechnungszeitraums weiterberechnet.
Kalkulatorische Abschreibung 3.131.490 Euro
Die Stadt Herzogenrath macht von der im KAG NRW zugelassenen Form, Abschreibungen auf Basis der Wiederbeschaffungszeitwerte in der Gebührenbedarfsberechnung einzustellen, Gebrauch. Aufgrund der Aktivierung von neuen Kanälen und gestiegenen Baupreisindizes steigt die kalkulatorische Abschreibung um 76.327 Euro auf insgesamt 3.131.490 Euro an.
Kalkulatorische Verzinsung 918.525 Euro
Berechnungsgrundlage für die Verzinsung von Fremd- und Eigenkapital sind die um Zuschüsse Dritter (Landeszuwendungen und Beiträge) reduzierten Anschaffungskosten. Der aufgrund der aktuellen Rechtslage höchstens anzuwendende kalkulatorische Zinssatz für das Kalkulationsjahr 2025 beträgt 2,903333%. Durch die seit Jahren anhaltende Niedrigzinsphase sinkt der kalkulatorische Zinssatz weiter. Von derzeit 3,026667% in 2024 auf 2,903333% für 2025, so dass eine Senkung von ca. 20.607 Euro bei der Kostenposition erfolgt.
Laufende Betriebs- und Verwaltungskosten
Personalkosten A 66 Tiefbauamt 227.500 Euro
Der für 2025 kalkulierte Ansatz sinkt aufgrund von veränderten Stellenanteilen um 4,84% oder 11.500 Euro.
Leistungsverrechnungen Querschnittsämter 237.600 Euro
Die Kosten der Querschnittsämter (Hauptamt - A 10, Personalamt – A 11, Stadtkasse – A 21, Verwaltungsleitung und Örtliche Rechnungsprüfung – A 14) steigen um 11.500 Euro aufgrund von veränderten Stellenanteilen und Tarifanpassungen an.
Instandhaltung der Entwässerungsanlagen 600.000 Euro
Der Haushaltsansatz für die Instandhaltung der Entwässerungsanlagen bleibt unverändert auf Vorjahresniveau. Neben den jährlichen Kostenansätzen für Kanalreinigung, Rattenbekämpfung, Kanalunterhaltung und Entleerung der Sammelgruben, sind auch Mittel für grabenlose Sanierungen und punktuelle offene Sanierungen (einzelne Haltungen) an Kanälen sowie Kosten für das Abwasserbeseitigungskonzept (ABK), Niederschlagsbeseitigungs- und Klimakonzept veranschlagt.
Instandhaltung von Mischwasserpumpstationen 100.000 Euro
Die Veranschlagung der Kosten für die Unterhaltung und Reparatur von Mischwasserpumpstationen erfolgt seit 2018 im Produkt 1153810 Abwasserbeseitigung. Der Haushaltsansatz bleibt im Vergleich zu 2024 ebenfalls auf Vorjahresansatz. Der kalkulierte Ansatz basiert auf der neuen Kostenschätzung des Wasserverbands Eifel-Rur für die maschinen- und elektrotechnische Ertüchtigung der Anlagen im Stadtgebiet.
Stromkosten Mischwasserpumpstationen 500 Euro
Die Stromkosten für die Mischwasserpumpstationen (Bicherouxstraße, Boscheler Berg, und Wacholderweg) sind in 2025 mit 500 Euro veranschlagt.
Aufwendungen zur Erstellung von Konzepten und Gutachten u.ä. 10.000 Euro
Die für 2025 geplante Haushjaltsposition beträgt 10.000 Euro.
Fortschreibung Kanalkataster 53.800 Euro
Die Kosten für die Fortschreibung des städtischen Kanalkatasters durch ein externes Ingenieurbüro betragen 53.800 Euro. Hierzu zählt die Aktualisierung und Fortschreibung der Datenbank sowie Auswertungen von Inspektionen gemäß Selbstüberwachungsverordnung.
Zahlung an Dritte für die Einziehung von Schmutzwassergebühren 26.000 Euro
Die Zahlung an Dritte für die Übermittlung der Frischwasserdaten des örtlichen Energieversorgers bleibt unverändert auf Vorjahresniveau.
Kostenbeiträge
Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur (WVER) 6.564.378 Euro
Im diesjährigen Informationsschreiben des Wasserverbands Eifel-Rur zum voraussichtlichen Beitrag 2025, zeichnet sich ebenfalls wieder eine Kostensteigerungen ab. Im Durchschnitt steigen die Kosten für die Mitglieder des Wasserverbands Eifel-Rur um 2,4 %. Die in der Verbandsversammlung vom 13.12.21 beschlossene, stufenweise Erhöhung der Mitgliedsbeiträge für die Jahre 2022-2025 sahen eine moderate Steigerung der Beiträge vor. In den vom Wasserverband aufgestellten Prognosen waren die Auswirkungen der Inflation, indbesondere der Energiepreissteigerungen und der Lieferketten-Engpässe ausgelöst durch den Ukraine-Krieg, nicht vorhersehbar. Konnten in 2022 und 2023 die Prognosen noch eingehalten werden, so stiegen die Kosten insbesondere bei den Zinskonditionen und den Lohnabschlüssen in 2024 und 2025 an. Insgesamt ist in 2025 mit einer Kostenerhöhung für die Stadt Herzogenrath von 69.940 Euro zu rechnen.
Darüber hinaus ist der Wasserverband Eifel-Rur seit dem 01.01.2023 gem. § 2b Umsatzsteuergesetz verpflichtet, erstmalig Aufwendungen für die Betreuung kommunaler Sonderbauwerke separat vom Beitrag abgegrenzt mit Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen.
Die abschließende Abrechnung erfolgt zeitgleich mit der Erstellung der Beitragsbescheide im Folgejahr. Die in Rechnung gestellten Kosten für die Betreuung von städtischen Sonderbauwerken, beträgt in 2025 248.980 Euro und steigt im Vergleich zu 2024 um 46.220 Euro an. Somit erhöht sich der Mitgliedsbeitrag insgesamt, inklusive der Kosten für die Betreuung der Sonderbauwerke, in 2025 um 116.165 Euro.
Abwasserabgabe für Vorjahre 188.900 Euro
Laut erster Kostenprognose des Wasserverbands Eifel-Rur beträgt die zu bildende Rückstellung Abwasserabgabe für Vorjahre für die Schmutzwasser- und Niederschlagswassernetze 188.900 Euro. Im Laufe der vergangenen Jahre wurden für die Niederschlagswassernetzte zusätzliche Rückstellungen gebildet, da die Bezirksregierung Köln eine restriktivere Handhabung bei den Berechnungsmaßstäben für die Niederschlagsabwasserabgabe zugrunde gelegt hat. Zwischenzeitlich wurden die Abwasserabgaben für die Schmutzwasserabgaben bis einschließlich 2023 und für die Niederschlagswassernetze bis einschließlich 2022 beschieden. Für 2024 sind Rückstellungen in Höhe von 129.800 Euro eingeplant, die jedoch erst 2025 zahlungswirksam werden. In der Gebührenkalkulation 2024 wurde eine geringere Zuführung zur Rückstellung eingeplant (30.000 Euro). Grund für die geringere Zuführung waren nicht verwendete Mittel für die Niederschlagswasserabgabe aus Vorjahren (2022 und 2021). Somit konnten 99.800 Euro zur Kompensation der Kosten verwendet werden. Für 2025 beträgt die Zuführung zur Rückstellung 188.900 Euro, da die in der Rückstellung verbliebenen Mittel für noch nicht beschiedene Abgabenbescheide (für die Jahre 2023 und 2024) reserviert sind. Dadurch ergibt sich eine Steigerung der Kostenposition “Abwasserabgabe für Vorjahre” in Höhe von 158.900 Euro im Vergleich zu 2024.
Entgelt an die Stadt Übach-Palenberg 968.300 Euro
Gemäß öffentlich-rechtlicher Vereinbarung mit der Stadt Übach-Palenberg ist für die Einleitung von Abwasser aus dem Einzugsgebiet der Stadt Herzogenrath ein jährliches Entgelt auf Basis der Benutzungsgebühren der Stadt Übach-Palenberg zu zahlen. Im Abrechnungszeitraum 2024 zeichneten sich bereits höhere Gebührensätze bei den getrennten Abwassergebühren ab. Demnach wird auch in 2025 mit einem höheren Entgelt an die Stadt Übach-Palenberg gerechnet. Das Entgelt an die Stadt Übach-Palenberg steigt von 832.300 Euro auf 968.300 Euro (+136.000 Euro) an.
Entgelt an den Wasserverband Roermond (Niederlande) 87.400 Euro
Das Entgelt an den Wasserverband Roermond für die Einleitung des Gebiets Pannesheide in die Kläranlage Kaffeeberg (Niederlande) beträgt aufgrund von Entgeltsteigerungen 87.400 Euro und steigt im Vergleich zu 2024 um 18.400 Euro an.
Erlöse:
Benutzungsentgelte 191.933 Euro
Die Benutzungsentgelte der Städte Aachen, Alsdorf, Kerkrade/Wasserverband Roermond und der Stadt Würselen für die Einleitung von Schmutz- und Niederschlagswasser in die städtische Abwasseranlage der Stadt Herzogenrath werden auf Basis der in 2024 abgerechneten Einleitungsmengen kalkuliert. Das für 2025 zu erwartende Entgelt beträgt 191.933 Euro und liegt ca1.300 Euro über dem Ansatz von 2024.
Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung 1.578.826 Euro
Der städtische Anteil an der Straßenentwässerung bleibt in 2025 unverändert bei 1.448.464 Quadratmeter. Durch die Anpassung der Niederschlagswassergebühr steigen die Erlöse bei der Position „Städtischer Anteil an der Straßenentwässerung“ um 57.939 Euro auf 1.578.826 Euro an. Der Anteil der Straßenbaulastträger (Städteregion Aachen und Straßen NRW) ist hier bereits herausgerechnet. Die Straßenbaulastträger werden als Gebührenschuldner zur Zahlung von Niederschlagswassergebühren in Höhe von 174.400 Euro herangezogen.
Sonderposten für den Gebührenausgleich Abwasser 249.578 Euro
Bei der Gebührenkalkulation gilt das Kostendeckungsprinzip, das heißt, dass maximal eine Kostendeckung von 100 Prozent anzustreben ist. Ergeben sich am Ende eines Bemessungszeitraumes Kostenüberdeckungen, so muss die Gemeinde gemäß § 6 Absatz 2 Satz 3 KAG diese Kostenüberdeckungen innerhalb der folgenden vier Jahre ausgleichen.
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich Abwasser weist aktuell einen Bestand von 255.000 Euro aus. Diese Überdeckung resultiert aus den Nachkalkulationen 2021 und 2022. Um eine Kostendeckung nach § 6 Absatz 1 Satz 3 KAG NRW in der Kalkulation 2025 zu erzielen, ist beabsichtigt, einen Betrag in Höhe von 249.578 Euro aus dem Sonderposten für den Gebührenausgleich einzustellen.
Unterhaltung der Wasserläufe 221.608 Euro
Der vom Wasserverband Eifel-Rur abgerechnete Mitgliedsbeitrag für die Unterhaltung der Wasserläufe erfolgt zu 50 Prozent beim Produkt „Abwasserbeseitigung“ und zu 50 Prozent beim Produkt „Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen“. Die Abrechnung erfolgt über den Jahresbeitrag für den Wasserverband Eifel-Rur im Produkt Abwasserbeseitigung. Die Erstattung des hälftigen Beitrages erfolgt aus dem Produkt Öffentliche Gewässer, wasserbauliche Anlagen an das Produkt Abwasserbeseitigung. Die Verrechnungsposition „Unterhaltung von Wasserläufen“ beträgt für 2025 221.608 Euro und steigt im Vergleich zu 2024 um ca. 40.276 Euro an.
Kanalbenutzungsgebühren 10.886.248 Euro
Die Kanalbenutzungsgebühren für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung steigen im Vergleich zu 2024 um 754.942 Euro. Grund für die gestiegenen Erlöse ist die Erhöhung der Schmutzwassergebühr um 18 Cent pro Kubikmeter und der Anstieg der Niederschlagswassergebühr um 4 Cent pro Quadratmeter bebauter und/oder befestigter Fläche.
Gebührenentwicklung der Kleinkläranlagen
Die Gebühr für die Abfuhr aus Kleinkläranlagen beträgt im Jahr 2025 57,08 Euro je Kubikmeter abgefahrenen Klärschlamm. Damit steigt der Gebührensatz um 9,46 Euro pro Kubikmeter im Vergleich zu 2024 (47,62 Euro / m²). Die Preise für die Entleerung der Kleinkläranlagen durch Privatunternehmer und das Entgelt an den Wasserverband Eifel-Rur für die Anlieferung von Klärschlamm in die Kläranlagen bleiben weiterhin unverändert konstant. Die Anpassung des Gebührensatzes um 9,46 Euro je Kubikmeter erfolgt aufgrund von Personalkostensteigerung bei gleichbleibender Klärschlammmenge von 25 Kubikmeter in 2025.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2025 für die Kleinkläranlagen ist als Anlage 4 dieser Vorlage beigefügt.
Rechtliche Grundlagen:
Gemeindeordnung NRW, Kommunalabgabengesetz NRW, Landeswassergesetz NRW
Gemäß § 6 Absatz 1 KAG NRW ist bei kostenrechnenden Einrichtungen eine Kostendeckung
zu erzielen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Kalkulationsunterlagen für die Abwassergebühren und die Gebühren für die Abfuhr der Kleinkläranlagenschlämme wurden zur Prüfung vorgelegt.
Die Schmutzwassergebühren sollen um 0,18 € /cbm und die Niederschlagswassergebühr um 0,04 €/qm erhöht werden. Dies hauptsächlich durch die Kostensteigerung bei dem Beitrag des WVER, der Steigerung des Kostenbeitrag für die Einleitung der Abwässer zur Stadt Übach-Palenberg sowie den höheren Abschreibungskosten. Zusätzlich konnte nur eine geringere Entnahme von 249.578 (2024: 631.853 €) aus dem Sonderposten “Gebührenüberschüsse Vorjahre” erfolgen, so dass zur Kostendeckung Erhöhungen der Gebühren notwendig sind.
Die Gebühr für die die Abfuhr der Klärschlämme aus den Kleinkläranlagen soll um 9,46 € auf 57,08 € erhöht werden. Dies hautpsächlich aufgrund einer Steigerung der Unternehmerentschädigung (+8,92 €).
Gegen die vorgelegten Gebührenkalkulationen und die Änderungen der Satzung über die Erhebung von Abwassergebühren und den Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.
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