Sitzungsvorlage - V/2022/332-E02
Grunddaten
- Betreff:
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Radschnellweg RS4; hier: Zustimmung zum Ergebnis des Linienfindungsverfahrens und zur Dokumentation über die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 66 - Tiefbau, Verkehrs- und Betriebsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität und Tiefbau
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Entscheidung
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13.02.2025
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für Mobilität und Tiefbau stimmt dem Ergebnis des Linienfindungsverfahrens des Radschnellwegs RS 4 für den Abschnitt zwischen dem Knotenpunkt Kircheichstraße/Zellerstraße in Kohlscheid und der Albert-Steiner-Straße auf Höhe des Parkplatzes des Postgeländes in Herzogenrath-Mitte zu. Außerdem stimmt der Ausschuss der Dokumentation über die Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung (gemäß § 25a (3) VwVfG NRW) und der gewählten Vorzugsvariante im Rahmen dieses Verfahrens zu.
Sachverhalt
Der Radschnellweg Euregio (RS4) ist ein Radverkehrsprojekt, das gemeinsam von den Städten Aachen und Herzogenrath, der StädteRegion Aachen sowie Straßen.NRW entwickelt und umgesetzt werden soll. Die Strecke des RS4 ist etwa 14 Kilometer lang und verbindet die Stadt Aachen (Oberzentrum) mit den Mittelzentren Herzogenrath auf deutscher und Kerkrade auf niederländischer Seite. Zusätzlich ist auf Aachener Stadtgebiet mit der Radvorrangroute Horbacher Straße ein Abzweig in Aachen-Richterich geplant, der auf niederländischer Seite die westlichen Teile der Gemeinde Kerkrade und die Stadt Heerlen (Oberzentrum) anbindet.
Vergleichbar mit der Vorgehensweise für den Neubau einer Landesstraße wurde für den RS4 ein Linienfindungsverfahren gemäß den Vorgaben des Leitfadens für Radschnellverbindungen eingeleitet, nachdem zwischenzeitlich alle notwendigen Unterlagen (Vorplanung, u.a. mit technischer Planung einschließlich Erläuterungsbericht, Umweltverträglichkeitsstudie, Umweltbericht) fertiggestellt worden waren. Dieses Verfahren erfolgte für die Strecke des RS4 von Aachen-Zentrum bis Herzogenrath-Mitte (Albert-Steiner-Straße) unter der Federführung des Landesbetriebs Straßen NRW und ist erforderlich geworden, nachdem durch die Neufassung des Straßen- und Wegegesetzes NRW die Radschnellverbindungen des Landes den Landesstraßen gleichgestellt worden sind. Die hier durchzuführende Linienfindung endet an der Albert-Steiner-Straße. Der anschließende Linienverlauf bis zum Bahnhof und weiter bis zum Gewerbegebiet Bicherouxstraße (K 29) bleibt einem weiteren Teil des Linienfindungsverfahrens zu einem späteren Zeitpunkt vorbehalten.
Den Abschluss des Verfahrens bildet die Festlegung der weiter zu planenden Linie durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV NRW). Das Verfahren setzt sich im Wesentlichen aus den zwei Bausteinen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zusammen.
Neben einigen Verständnisfragen wurden im gesamten Beteiligungsverfahren zahlreiche Anregungen und Informationen gegeben. Die Resonanz über E-Mailverkehr und der Besuch der beiden Informationsmessen in den beiden Städten war sehr groß. Die angesprochenen Themen wurden im vorliegenden Bericht umfassend protokolliert und mit Erläuterungen und Antworten dokumentiert (Anlage 1).
Insgesamt ist den Beiträgen der Teilnehmenden zu entnehmen, dass die Notwendigkeit der Maßnahme der Radschnellverbindung gesehen wird. Es gab dabei jedoch große Differenzen in den Vorstellungen zur Linienführung. Neben Aussprachen für die bevorzugte Linie der veröffentlichten Unterlagen gab es auch diverse Forderungen, die Linienvarianten in den Abschnitten I (Aachen) und III (Herzogenrath-Pannesheide bis Mitte), die wegen maßgebender Nichteinhaltungen der in den Regelwerken definierten Radschnellverbindungskriterien frühzeitig in den veröffentlichten Unterlagen der Voruntersuchung verworfen wurden, weiterhin als Radschnellverbindung weiter zu verfolgen.
Als Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zum RS4 ist festzuhalten, dass sich trotz der umfangreichen Eingaben aus fachlicher Sicht keine signifikanten Auswirkungen auf die grundsätzliche Ausbildung der geplanten Maßnahme ergeben haben. Es wird daher vorgeschlagen, die Vorzugsvariante als Linie zu wählen.
Eine Ausnahme bildet der Abschnitt zwischen dem Ortsausgang AC-Richterich (Küppershof) und dem Ortseingang Herzogenrath-Kohlscheid am Knotenpunkt Kircheichstraße/Zellerstraße. Hier liegen neuere Erkenntnisse aus der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange vor. Daher hat sich die Notwendigkeit ergeben, eine erneute Variantenbewertung und einen erneuten Variantenvergleich für diesen Unterabschnitt durchzuführen. Nähere Ausführungen sind im beiliegenden Bericht in Kapitel 21 zu finden. Die Festlegung der Linie für diesen Abschnitt wird daher nach Abschluss des erneuten (Teil-)Variantenvergleichs nachgeholt. Hierzu wird zu gegebener Zeit die Zustimmung des Ausschusses eingeholt.
Hinweise, die zur Ausgestaltung der gewählten Linie gegeben wurden, werden im Zuge des Vorentwurfs auf die Möglichkeiten zur Umsetzung geprüft.
Mit dem politischen Beschluss wird das Einvernehmen der Stadt Herzogenrath mit der Linienfindung und dem Ergebnis der in der Voruntersuchung gewählten Linie auf dem Stadtgebiet Herzogenrath – mit Ausnahme des o.g. Abschnitts zwischen AC-Richterich und HZ-Kohlscheid (Kircheichstraße/Zellerstraße) – hergestellt. Gleichermaßen werden auch durch die Stadt Aachen die notwendigen Beschlüsse / das Einvernehmen für die Abschnitte auf dem Gebiet der Stadt Aachen eingeholt. Im Anschluss daran wird die Linie durch das MUNV NRW festgestellt.
Rechtliche Grundlagen:
Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,6 MB
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