Sitzungsvorlage - V/2013/114-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss spricht sich dafür aus, in Herzogenrath keinen Friedwald und keine Aschestreufelder einzurichten.

 

Um jedoch der wachsenden Nachfrage der Bevölkerung nach pflegeleichten und naturnahen Bestattungsformen nachzukommen, beschließt der Bau- und Verkehrsausschuss, ab dem 01.01.2014 in allen drei Stadtteilen eine neue Grabart „Urnenreihengräber mit liegender Gedenktafel in besonderer Lage unter Bäumen anzubieten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Antragsteller der Bürgeranregung entsprechend zu informieren.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

X

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung

 

X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan

 

 

im Finanzplan

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

---

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

Gemäß § 6 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Benutzungsgebühren zu erheben, wenn eine Einrichtung oder Anlage über­wiegend dem Vorteil einzelner Personen oder Personengruppen dient. Beim Produkt 1355310 - Friedhöfe und Bestattungswesen ist der Ausgleich durch die Erhebung von Friedhofsgebühren gewährleistet.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Bestattungskultur hat sich in den vergangenen Jahren erheblich gewandelt. Familiäre Netzwerke stehen längst nicht mehr allen Menschen zur Verfügung. Häufig verbleiben Eltern oder Großeltern in ihrem bisherigen Umfeld, während die Kinder und Enkelkinder aus beruflichen oder persönlichen Gründen einen anderen Lebensmittelpunkt wählen. Die Verwandten und Angehörigen sind deshalb oftmals nicht in der Lage, eine regelmäßige Pflege der Grabstätten sicherzustellen. Darüber hinaus möchten immer weniger Menschen ihren Angehörigen die langjährige Grabpflege aufbürden. Es verwundert insofern nicht, dass das Interesse an pflegeleichten Grabstätten ständig steigt.

 

Die Friedhofsverwaltung steht diesbezüglich in einem ständigen Dialog mit Friedhofsnutzern, Hinterbliebenen und Bestattern. Vorschläge und Anregungen hinsichtlich neuer Grabarten und Bestattungsformen werden regelmäßig aufgenommen, eingehend überprüft und bei entsprechenden Realisierungsmöglichkeiten auch umgesetzt.

 

Mit ihrem vielfältigen Bestattungsangebot kommt die Stadt Herzogenrath seit vielen Jahren den Wünschen der Verstorbenen und Hinterbliebenen in besonderer Weise entgegen. So werden bereits seit Mitte der neunziger Jahre sogenannte „amerikanische Reihengräber“ mit liegender Gedenktafel angeboten, bei denen die Unterhaltung und Pflege der Grabstätte für den Zeitraum der 30-jährigen Ruhefrist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches 4.1 - Betrieb übernommen wird. Darüber hinaus besteht seit mehr als 10 Jahren auch die Möglichkeit, Beisetzungen in der Kammer einer Urnenstele durchzuführen. Erst kürzlich wurde das Bestattungsangebot nochmals um Urnendoppelstelen, Tiefenwahlgrabstätten mit liegender Gedenktafel und Urnenstelen auf kleineren Friedhöfen erweitert.

 

All diesen Grabarten ist gemeinsam, dass eine langjährige Grabpflege durch Angehörige und Hinterbliebene nicht mehr erforderlich ist. Gleichwohl erkennt auch die Friedhofsverwaltung in jüngster Zeit eine steigende Nachfrage nach pflegeleichten Grabstätten und insbesondere naturnahen Bestattungsformen.

 

In diesem Zusammenhang wurde im November 2012 von zwei Herzogenrather Bürgern der Antrag gestellt, naturnahe Bestattungsmöglichkeiten in einem sogenannten „Friedwald“ anzubieten. Zur näheren Erläuterung sei an dieser Stelle auf die Vorlage V/2013/114 ver­wiesen.

 

Auch wenn auf Herzogenrather Stadtgebiet kein „Friedwald“ im eigentlichen Sinne vor­handen ist, besteht dennoch seit jeher in allen Stadtteilen die Möglichkeit, naturnahe Bei­setzungen auf einem der drei Waldfriedhöfe vorzunehmen (Oststraße in Kohlscheid, Lange Hecke in Merkstein, Waldfriedhof in Herzogenrath-Mitte).

 

Auf hierfür speziell geeigneten Waldflächen könnte grundsätzlich auch ein städtischer „Friedwald“ in Eigenregie angelegt und betrieben werden. Beim Herzogenrather Wald handelt es sich jedoch größtenteils um einen „Erholungswald“, der vorrangig der Erholung der Bevölkerung dient. Auch die Topographie und unmittelbare Nähe zur Wohnbebauung stehen der Errichtung eines „Friedwaldes“ entgegen. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass der Herzogenrather Wald überwiegend im FFH-, Natur- oder Landschaftsschutzgebiet liegt, so dass die erforderliche Genehmigung zum Betrieb eines Friedwaldes zumindest fragwürdig erscheint.

 

Problematisch ist weiterhin, dass der Name „Friedwald“ markenrechtlich durch ein europaweites Patent geschützt ist. Auch der Gesetzgeber hat in § 1 Abs. 4 Satz 2 des Bestattungsgesetzes NRW bewusst auf die Verwendung des Begriffes „Friedwald“ verzichtet. Neben dem Namen ist indes auch das zugehörige Bestattungsverfahren patentrechtlich geschützt. Da Friedhofsträger, die eine solche Form der Bestattung vornehmen, gegen das Patent verstoßen dürften, hat der Städte und Gemeindebund NRW seinerzeit die Empfehlung ausgesprochen, städtischerseits keinen Gebrauch von dieser Bestattungsform zu machen.

 

Das Konzept der Baumbestattung wird in Deutschland exklusiv von der FriedWald GmbH betrieben. Beim theoretisch ebenso möglichen Betrieb eines Friedwaldes in privater Hand wäre zusätzlich zu berücksichtigen, dass dieser „Friedwald“ in direkter Konkurrenz zu den vorhandenen Friedhöfen der Stadt Herzogenrath stehen würde. Es muss deshalb davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Beisetzungen auf den kommunalen Friedhöfen sinkt. Ein Rückgang der Bestattungszahlen führt mittelfristig zu Belegungslücken in den Grabfeldern, die in der Folge zunehmend ausdünnen. Die betroffenen Teilflächen und die zugehörige Infrastruktur müssten allerdings weiterhin in gewohntem Maße von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches 4.1 - Betrieb gepflegt bzw. unterhalten werden. Vor dem Hintergrund, dass bereits heute knapp 50% aller Beisetzungen in Urnengräbern erfolgen, wäre mit entsprechenden Gebührenerhöhungen für diejenigen zu rechnen, die auch in Zukunft eine traditionelle Bestattung auf einem der kommunalen Friedhöfenschen.

 

Unter Berücksichtigung dieser Zusammenhänge rät die Verwaltung davon ab, auf Herzogenrather Stadtgebiet einen Friedwald - sei es in kommunaler oder privater Trägerschaft - zu betreiben.

 

Um jedoch der wachsenden Nachfrage nach pflegeleichten und naturnahen Bestattungs­formen nachzukommen, hat der Bau- und Verkehrsausschuss die Verwaltung in seiner Sitzung vom 09.04.2013 beauftragt, zu prüfen, ob und inwieweit in Herzogenrath eine natur­nahe Bestattungsform umgesetzt werden kann, die der Intention der Bürgeranregung möglichst nahe kommt und eine Patentrechtsverletzung ausschließt. Hierbei sollte auch die Einrichtung eines Aschestreufeldes in die Überlegungen einbezogen werden.

 

Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei einem Aschestreufeld um eine gänzlich andere Bestattungsform handelt, als die von den Antragstellern gewünschte Anlegung eines „Friedwaldes“:

 

Während die Asche beim Friedwaldin einer Urne in den Wurzelbereich eines Baumes eingebracht wird, wird die Asche hier nach Öffnung des versiegelten Behältnisses auf der Oberfläche des Friedhofes verstreut.

 

Eine Verpflichtung zur Einrichtung eines Streufeldes besteht für Friedhofsträger nach § 15 Abs. 6 Satz 1 des Bestattungsgesetzes NRW ausdrücklich nicht. Zwingende Voraussetzung wäre außerdem, dass die betroffenen Rasenflächen abgetrennte Bereiche darstellen, die durch starken Heckenbewuchs umgeben sind. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Friedhofsbesucher und Hinterbliebenen der umliegenden Gräber nicht mit den ausgestreuten Aschen konfrontiert werden. Eine solche Fläche könnte derzeit nur auf dem Waldfriedhof in Herzogenrath-Mitte angelegt werden.

 

Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass der/die Verstorbene die Verstreuung der Totenasche nach § 15 Abs. 6 Satz 1 des Bestattungsgesetzes NRW schon zu Lebzeiten verfügt haben muss (z.B. durch ein Testament).

 

Dies stellt in der Praxis eine zusätzliche Barriere dar, die nur durch eine frühzeitige Aufklärung und Auseinandersetzung mit dem Thema Tod umgangen werden kann. Immer wieder stellen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Friedhofsverwaltung in Gesprächen mit Verwandten, Angehörigen und Hinterbliebenen fest, dass es sich hierbei um ein sehr sensibles Thema handelt, das in besonderem Maße Ehrfurcht und Pietät erfordert. Insbesondere anonyme Bestattungen stellen die Angehörigen und Verwandten nach einiger gewissen Zeit vor emotionale Schwierigkeiten, da in diesen Fällen kein Grabmal vorhanden ist, an dem die Hinterbliebenen Trost und Erinnerung finden.

 

Zudem hat die Einführung neuer Bestattungsformen Auswirkungen auf die Nachfrage nach „traditionellen“ Grabarten. Durch die Einführung von Streufeldern ändert sich auch das Verlangen nach bereits vorhandenen und etablierten Grabtypen. Ein geändertes Nachfrageverhalten hat indes Auswirkungen auf die Friedhofsgebühren.

 

Die Verwaltung rät deshalb davon ab, auf den Herzogenrather Friedhöfen Streufelder einzurichten und schlägt als Alternative vor, ab 01.01.2014 in Herzogenrath folgende naturnahe Bestattungsform einzuführen:

 

Urnenreihengräber mit liegender Gedenktafel in besonderer Lage unter Bäumen

 

Bereits seit Mitte der neunziger Jahre werden in Herzogenrath sogenannte „amerikanische Reihengräber“ mit liegender Gedenktafel für Erdbestattungen angeboten. Da diese Grabart von Beginn an großen Zuspruch in der Herzogenrather Bevölkerung gefunden hat, wurde das Angebot innerhalb kürzester Zeit auch auf Urnenbeisetzungen ausgeweitet. Seitdem steigt die Nachfrage nach dieser Grabart ständig an. So wurden im Jahr 2012 bereits 188 von insgesamt 432 Beisetzungen (= 43,5%) in einem Reihengrab mit liegender Gedenktafel durchgeführt. Es handelt sich also um eine in der Bevölkerung äußerst beliebte und pflegeleichte Grabart, bei der die Unterhaltung und Pflege der Grabstätte für den Zeitraum der 30-jährigen Ruhefrist von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bereiches 4.1 - Betrieb übernommen wird.

 

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Beliebtheit und Attraktivität dieser bereits etablierten Grabart mit dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger zu kombinieren, die Totenasche naturnah im Wurzelbereich eines Baumes beizusetzen. So wäre es beispielsweise vorstellbar, mehrere Urnengrabstätten und die zugehörigen, etwas kleineren liegenden Gedenk­tafeln halbkreis- oder kreisförmig um jeweils einen Baum im äußeren Kronenbereich an­zuordnen.

 

Auf den Herzogenrather Friedhöfen mit ihren verschiedenartigen Laub- und Nadelgehölzen könnten derartige Urnenreihengräber mit liegender Gedenktafel in besonderer Lage unter Bäumen zusätzliche, stimmungsvolle Ruhestätten außerhalb der „traditionellen“ Grabfelder darstellen. Die als Anlage 1 und 2 beigefügten Perspektiven und Skizzen liefern einen ersten Eindruck, auf welche Weise eine solche Grabart vor Ort auf den Herzogenrather Friedhöfen umgesetzt werden könnte. Farbige Exemplare sind in ALLRIS hinterlegt.

 

Da es sich um Urnenreihengrabstätten handelt, werden die Grabstätten hier der Reihe nach belegt und im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit zur Beisetzung einer Asche abgegeben. Ein Wiedererwerb des Nutzungsrechtes ist nicht möglich. Bepflanzungen, Grabvasen oder sonstiger Grabschmuck sind nicht zulässig. Der Einbau der liegenden Gedenktafeln erfolgt durch die Mitarbeiter des Bereiches 4.1 - Betrieb. Die Pflege der Grabstätten obliegt ebenso dem Bereich 4.1 und ist mit dem Erwerb der Grabstätte abgegolten.

 

Einen entsprechenden Beschluss des Ausschusses vorausgesetzt, könnte diese neue Grabart zum 01.01.2014 zeitgleich in allen drei Stadtteilen angeboten werden.

 

Mit Blick auf die vorhandenen Bäume, Gehölze und Baumgruppen schlägt die Verwaltung vor, die neue Grabart auf dem Waldfriedhof in Herzogenrath-Mitte, dem Friedhof Oststraße in Kohlscheid sowie dem Friedhof Lange Hecke in Merkstein einzuführen.

 

 

Die städt. Friedhofssatzung ist dementsprechend zu überarbeiten. Darüber hinaus sind die Friedhofsgebühren im Rahmen der Gebührenkalkulation für das Jahr 2014 anzupassen.

 

Rechtliche Grundlagen:

Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen (Bestattungsgesetz - BestG NRW), Friedhofssatzung der Stadt Herzogenrath

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

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Anlagen

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