Sitzungsvorlage - V/2013/174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, insbesondere aufgrund der äußerst angespannten Haushaltslage, die Entscheidung zum Austausch des Fahrbahnbelages Kohlscheid Markt noch zurückzustellen bzw. davon abhängig zu machen, inwieweit die Realisierung der Markttangente bzw. Neustrukturierung des Kohlscheider Zentrums möglich sein wird, auch unter Beachtung der Zweckbindungsfrist für erhaltene Wohnumfeldverbesserungszuschüsse, die im Jahre 2015 ausläuft.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Fraktionen der SPD, Bündnis 90/DIE GRÜNEN und Die Linke bitten entsprechend dem beigefügten Antrag vom 01.03.2013 um Prüfung, ob der Austausch des Fahrbahnbelages im Bereich Kohlscheid Markt ökonomisch sinnvoll realisierbar ist.

 

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Austausch des Natursteinpflasterbelages in der Fahrbahn Markt Kohlscheid nur dann für ökonomisch vertretbar ist, wenn die derzeit verfolgten Absichten zur Neustrukturierung des Kohlscheider Zentrums im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Bebauungsplan II/66 „Kohlscheid-Zentrum-Langenberg“/Markttangente nicht greifen. Bei Realisierung der Markttangente ist eine eklatante Verkehrsreduzierung im Bereich Kohlscheid Markt / Südstraße, vor allem der Berufsverkehre in den Spitzenzeiten zu erwarten, so dass einhergehend mit Abnahme des Pendler- und Individualverkehrs bei Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit von 30 km/h auch die Lärmemissionen drastisch sinken und somit die Einwirkung durch Lärm auf die Anwohner erheblich reduziert wird.

 

Die Beantwortung der Fragen gem. Antrag ergibt nach Prüfung durch die Verwaltung folgendes Ergebnis:


-          Ablauf Bindefrist der Wohnumfeldfördermaßnahme

Der Umbau des Marktes Kohlscheid erfolgte 1989/1990. Die Zweckbindung von 25 Jahren wird somit 2015 ablaufen.

 

-          Gestaltung/Ausführung der Fahrbahnoberfläche

Die Fahrbahnoberfläche kann wie bereits auch die Nebenanlagen des Marktes in Kohlscheid oder im Bereich Bahnhofstraße Kleikstraße in einem Betonpflasterbelag oder alternativ in Asphalt ausgeführt werden.

 

-          Kostenträger der Neugestaltung Fahrbahn

Die Kosten der Straßenbaumaßnahme sind von der Stadt aufzubringen, da für eine rein funktionelle Änderung des Fahrbahnbelages keine Fördervoraussetzungen gegeben sind. Eine KAG-Beitragsveranlagung ist aus Sicht der Verwaltung ebenfalls nicht angezeigt, da die übliche Nutzungsdauer der Straße noch nicht erreicht ist.

 

-          Kostenanteil für die Stadt

Da, wie im dritten Absatz ausgeführt, weder eine Zuwendung durch Fördertöpfe noch eine KAG-Beitragsveranlagung möglich ist, hat die Stadt die Gesamtkosten zu tragen.

 

Die überschlägig ermittelten Kosten nur für den Austausch des heute vorhandenen Natursteingroßpflasters ohne Natursteinrinne und Bordsteine, betragen vorbehaltlich einer vorherigen genauen Überprüfung des vorhandenen Pflasterunterbaus für einen neuen Betonsteinpflasterbelag analog dem heute vorhandenen Belag in den Nebenanlagen des Marktes ca. 260.000,-- bis 280.000,-- Euro brutto. Bei einer alternativen Ausführung der Fahrbahn in Asphalt ist davon auszugehen, dass hier nur unwesentlich geringfügigere Kosten entstehen. Eine Kostenreduzierung könnte ggf. durch den Verkauf des ausgebauten und gereinigten Großpflasters in einer Höhe von geschätzt 50-60.000,-- Euro einschl. MwSt erzielt werden.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Antrag der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Die Linke vom 01.03.2013

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Anlagen

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