Sitzungsvorlage - V/2013/347

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, zu prüfen, inwieweit im nördlichen Bereich der Halde Adolf ein Natur-Mountainbike-Parcours eingerichtet werden kann. Die Antragsteller, das Gemeindeforstamt der Stadt Aachen sowie weitere betroffene Stellen, wie die Untere Landschaftsbehörde, sind hierbei zu beteiligen. Im Anschluss daran sind die rechtlichen Rahmenbedingungen zu konkretisieren und die entstehenden Kosten zu ermitteln. Das Ergebnis der Prüfung ist dem Umwelt- und Planungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen zur weiteren Beratung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):

Noch nicht näher bezifferbar.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Rahmen einer Bürgeranregung gemäß § 24 GO hat die Juso AG, Stadtverband Herzogenrath, im September 2013 um Prüfung zur Errichtung eines Natur-Mountainbike-Parcours in Herzogenrath gebeten. Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Der Antrag beinhaltet u.a. die Prüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen für einen solchen Natur-Mountainbike-Parcours sowie die Klärung der Standortfrage. Die Umsetzung und Gestaltung soll anschließend mit interessierten Jugendlichen (z.B. aus dem Jugendbeirat) erarbeitet werden.

 

Hinsichtlich der Gestaltung von rechtlichen Rahmenbedingungen ist es aus Sicht der Verwaltung unbedingt erforderlich, dass Fragen der Haftungsübertragung, Kontrollpflichten, eine evt. Kostenübernahme und ein möglicherweise erforderlicher Rückbau der Anlage nach Ende der Nutzung usw. vorab geklärt sind. Vor diesem Hintergrund sollte aus Sicht der Verwaltung keine Privatperson Vertragspartner für eine evt. zu verpachtendes Gelände sein. Diese Auffassung deckt sich im Übrigen mit der Auffassung des Gemeindeforstamtes Aachen und den Rahmenbedingungen für eine bereits bestehende Anlage auf Aachener Stadtgebiet.

 

Bezogen auf das Aachener Modell handelt es sich bei dem Betreiber um einen eingetragenen Verein, der über eine ausreichende Haftpflichtversicherung im Schadensfall und eine ausreichende Bürgschaft für den Rückbau der Anlage im Falle einer Insolvenz oder Vereinsauflösung verfügt.

 

Vor der Errichtung eines Natur-Mountainbike-Parcours in Herzogenrath sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen unbedingt nochmals mit einem potentiellen Betreiber erörtert und konkretisiert werden.

 

Im Vorfeld des o.g. Antrages gab es bereits im Rahmen einer aktiven Bürgerbeteiligung vom 22.04.2013 eine Anfrage von zwei Jugendlichen zur Errichtung eines Mountainbike-Parcours in Herzogenrath. Hierbei wurden folgende Standorte von den Jugendlichen favorisiert:

 

  • Waldfläche in Kohlscheid, westlich der Kläranlage Steinbusch
  • Waldfläche in Kohlscheid, nördlich der Kläranlage Steinbusch
  • Waldfläche in Herzogenrath-Noppenberg, unterhalb des „Schlacker Weg“

 

Bei allen drei Standorten handelt es sich um ehemalige „illegale“ MTB-Strecken. Die Standortvorschläge wurden durch die Verwaltung sowie durch das Gemeindeforstamt der Stadt Aachen eingehend geprüft. Da sich die ersten beiden Streckenverläufe in einem Flora-Fauna-Habitat (FFH) Gebiet befinden, sind sie nicht mit den gemeinschaftlichen Zielen des Natur- und Umweltschutzes zu vereinbaren und daher nicht genehmigungsfähig.

 

Der Streckenverlauf am „Schlacker Weg“ befindet sich im Bereich eines geschützten Landschaftsbestandteiles. Hier bestehen aufgrund des massiven Totholzaufkommens erhebliche Bedenken im Hinblick auf die Verkehrssicherungspflicht. Darüber hinaus quert der vorgeschlagene Streckenverlauf einen Fußweg, was aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht ebenfalls kritisch zu bewerten ist. Auch im Hinblick auf die hohe Nutzung des Broichbachtals als Erholungswald für Fußgänger, Radfahrer, Jogger und Reiter ist an dieser Stelle von der Anlage einer Mountainbike-Strecke abzuraten.

 

Neben diesen drei Streckenvorschlägen wurden im Rahmen der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 10.10.2013 weitere Standortvorschläge unterbreitet. Hierbei handelt es sich um folgende Streckenabschnitte:

 

Bereich hinter dem „Teuterhof“ in Würselen

Diese Fläche liegt zum einen auf Würselener Stadtgebiet und ist zum anderen ebenfalls Bestandteil des FFH-Gebietes Wurmtal. Somit ist dieser Vorschlag als Standort für einen Herzogenrather Mountainbike-Parcours nicht geeignet.

 

Waldstück am Fuchsberg, oberhalb der Sportanlage SUS Herzogenrath

Wie in der Sitzung des Umwelt- und Planungsausschusses bereits ausgeführt, wird der Streckenverlauf als nicht geeignet eingestuft. Die Strecke quert einerseits den Walderlebnispfad. Darüber hinaus besteht in diesem Bereich eine starke Frequentierung durch Fußgänger, Radfahrer und Jogger als Erholungswald, so dass an dieser Stelle von der Anlage einer Mountainbike-Strecke abzuraten ist.

 

Stillgelegte Kiesgrube zwischen Wefelen und Ruif

Aufgrund der Nähe zum Naturschutzgebiet Broichbachtal und der Festlegung als natürliche Entwicklungsfläche ist dieser Bereich zur Anlage einer Mountainbike-Strecke aus naturschutzfachlicher Sicht ungeeignet.

 

Im Zuge der Prüfung weiterer Standorte und möglicher Streckenverläufe schlägt die Verwaltung als Alternative vor, zu prüfen, inwieweit ein Natur-Mountainbike-Parcours im nördlichen Bereich der Halde Adolf (unterhalb der Steganlage in Richtung Angelweiher) eingerichtet werden kann. Hier besteht aus Sicht der Verwaltung und des Gemeindeforstamtes Aachen evt. die Möglichkeit, abseits bestehender Wanderwege ohne größeres Konfliktpotenzial für Erholungssuchende einen Mountainbike-Parcours zu errichten. In diesem Zusammenhang muss jedoch geprüft werden, ob und ggf. unter welchen Auflagen eine solche Anlage mit den Zielen des Landschaftsschutzes zu vereinbaren ist.

 

Unter der Voraussetzung, dass der Umwelt- und Planungsausschuss der angedachten Vorgehensweise zustimmt, wird die Verwaltung unter Einbeziehung der Antragsteller, des Gemeindeforstamtes Aachen sowie weiterer beteiligter Stellen, wie der Unteren Landschaftsbehörde, eine detaillierte Standortprüfung vornehmen und die entstehenden Kosten ermitteln. Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in diesem Zusammenhang nochmals zu erörtern und näher zu konkretisieren.

 

Sobald hierzu nähere Informationen vorliegen, wird die Verwaltung eine entsprechende Vorlage für den Umwelt- und Planungssausschuss erarbeiten und in einer der nächsten Sitzungen zur Beratung vorlegen.

 

Rechtliche Grundlagen:

keine

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW zur Errichtung eines Natur-Mountainbike-Parcours, eingegangen 05.09.2013.

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Anlagen

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