Sitzungsvorlage - V/2013/255-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes I/19 "Media-Markt" Hier: 1. Abwägung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Anregungen und 2. Beschluss der Aufhebung gem. § 10 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 3 Stadtentwicklung und Umwelt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Umwelt- und Planungsausschuss
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Vorberatung
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19.11.2013
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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17.12.2013
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Beschlussvorschlag
1. Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt unter Punkt 4 der Begründung die Herausnahme des Satzes „Die Nutzungen im Gebäudekomplex der Fa. Debetz hat sich in den letzten Jahren ebenfalls deutlich verändert und gibt nun auch keine größeren Räumlichkeiten mehr für ein Fitnessstudio her.“
2. Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes I/19 “Media-Markt“ (Anlage 2) gem. § 10 (1) BauGB zu beschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Umwelt- und Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 05.06.2013 beschlossen, das Verfahren zur Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes I/19 'Media-Markt' durchzuführen. Die öffentliche Auslegung wurde in der Zeit vom 07.10.2013 bis einschließlich 08.11.2013 durchgeführt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlichen Belange mit Schreiben vom 25.09.2013 um Stellungnahme gebeten. Eine Abwägung ist nicht erforderlich, da keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht wurden (Anlage 1). Die Stellungnahmen selber sind in der Anlage 3 beigefügt.
Da der in der Begründung unter Punkt 4 formulierte Satz “Die Nutzungen im Gebäude-komplex der Fa. Debetz hat sich in den letzten Jahren ebenfalls deutlich verändert und gibt nun auch keine größeren Räumlichkeiten mehr für ein Fitnessstudio her“ missverständlich ist, wird er aus der Begründung herausgenommen. Die Änderung ist für das Verfahren unerheblich.
Der Anlage 2 sind der Geltungsbereich der Aufhebung, die Begründung und die derzeit bestehenden textlichen Festsetzungen zu entnehmen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung der 1. Änderung des Bebauungsplanes I/19 “Media-Markt“ zu beschließen und mit Bekanntmachung zur Rechtskraft zu führen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlagen:
Anlage 1: Zusammenfassung der im Rahmen der öffentlichen Auslegung von TöB ein- gegangenene Stellungnahmen
Anlage 2: Geltungsbereich der Aufhebung, Begründung und Darstellung der derzeit be stehenden textlichen Festsetzungen
Anlage 3: Im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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38,5 kB
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2
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545,8 kB
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3
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56 kB
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4
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282,3 kB
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5
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(wie Dokument)
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492,6 kB
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