Sitzungsvorlage - V/2013/343

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtrat beschließt auf Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses, r die beiden neuen Straßen im Baugebiet I/55 "Dahlemer Straße" gemäß beigefügtem Lageplan (Anlage)

 

1.)    für die kurze Stichstraße schräg gegenüber der Einmündung der Freiburger Straße als Teil der der Dahlemer Straße den Namen Dahlemer Straße zu verwenden und

 

2.)    für die weitere neu geschaffene Straße im Baugebiet den Namen Theresienstraße 

 

 

zu verwenden.          

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf schriftliche Anfrage bei den Fraktionen im Rat der Stadt Herzogenrath wurde dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die kurze Stichstraße schräg gegenüber der Einmündung der Freiburger Straße als Teil der Dahlemer Straße zu benennen. Für diesen relativ kleinen Straßenraum erscheint es nicht angezeigt, einen separaten Straßennamen zu vergeben.

 

Für die andere neu geschaffene Straße in dem Baugebiet wird der Name Theresienstraße vorgeschlagen, weil die neue Straße ungefähr den Verlauf der ehemaligen Theresienstraße hat, die im Jahr 1980 eingezogen worden und deren Fläche an die Firma Gevetex Textilglas GmbH verkauft worden war. Mit der Namensgebung Theresienstraße würde dieser in der Vergangenheit weggefallene Straßenname wieder aufgenommen und neu aufleben.

 

Es bestand Einigkeit darüber, für den Straßenraum nur einen Straßennamen zu verwenden.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

Lageplan Baugebiet I/55 „Dahlemer Straße“

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Anlagen

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