Sitzungsvorlage - V/2008/093
Grunddaten
- Betreff:
-
Beitragsfreies Kindergartenjahr ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 25.02.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2 Jugend und Bildung
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
08.04.2008
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
24.06.2008
|
Beschlussvorschlag
Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Stadtrat, dem Antrag der SPD-Fraktion, ab dem Jahre 2009 ein beitragsfreies Kindergartenjahr einzuführen, nicht zu entsprechen.
Stattdessen folgt er dem Vorschlag der Verwaltung, die in der Entwurffassung zur neuen Beitragssatzung vorgesehene untere Beitragsstufe ab dem 01.08.2009 von 16.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro anzuheben und damit weitere Anreize zu schaffen, um noch mehr Kindern aus finanzschwachen Familien eine Förderung und Betreuung in einer Kindertageseinrichtung zu ermöglichen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Bezüglich der Elternbeiträge sind im Haushalt der Stadt Herzogenrath Einnahmen in Höhe von ca. 1.200.000,00 Euro veranschlagt. Eine einjährige Beitragsbefreiung würde zu Wenigererträgen von ca. 400.000,00 Euro p.A. führen.
Das Anheben der beitragsfreien Einkommensgrenze auf 25.000,00 Euro Jahreseinkommen würde zu Wenigereinnahmen von derzeit ca. 50.000,00 Euro jährlich führen.
Anlage: SPD Antrag „Beitragsfreies Kindergartenjahr“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die SPD-Fraktion beantragt mit Schreiben vom 25.02.2008, ein beitragsfreies Kindergartenjahr ab dem Jahr 2009 einzuführen.
Begründet wird der Antrag u.a. damit, dass der Bildungserfolg eines Kindes in keinem europäischen Land so stark von der sozialen Herkunft seiner Eltern abhänge, wie in Deutschland. Deshalb sollte nach den Vorstellungen der antragstellenden Fraktion Bildung früh und flächendeckend ansetzen und die Kinder bereits im Vorschulalter insbesondere sprachlich gefördert werden. Durch die einjährige Beitragsfreiheit soll erreicht werden, dass möglichst alle Kinder eine der 20 Kindertageseinrichtungen besuchen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung :
Die Förderung der Sprachentwicklung ist sicherlich ein wesentlicher Grundstock für alle anderen Bildungsbereiche, die ein Kind durchläuft. Sprache erschließt dem Kind die Welt und trägt entscheidend mit zu einem gelungenen Übergang in die Grundschule bei.
Im Bereich der Stadt Herzogenrath beträgt die Nachfrage nach einem Platz in einer Kindertageseinrichtung mittlerweile deutlich über 90 % aller drei bis sechsjährigen Kinder.
Im Januar 2008 wurde anlässlich der Vorbereitung der Sprachstandsfeststellung festgestellt, dass nur 2 % der vierjährige Kinder (N = 29) noch keine Kindertageseinrichtung oder eine auswärtige Einrichtung besuchten. Einige dieser Kinder besuchen mittlerweile ebenfalls eine Einrichtung, bei anderen steht zu vermuten, dass die Eltern eine bewusste Entscheidung getroffen haben, ihr Kind nicht in einer Kindertageseinrichtung fördern und betreuen zu lassen.
Diese Zahlen stellen gegenüber den Vorjahren eine enorme Verbesserung dar und weisen darauf hin, dass fast alle Eltern die Notwendigkeit früher Bildung für ihre Kinder erkannt haben.
Durch die vorgeschlagene geänderte Beitragssatzung, die weiterhin sozial gestaffelt sein soll, bei der Geschwisterkinder weiterhin beitragsbefreit sind und bei der die untere Einkommensschwelle auf 25.000,00 Euro angehoben worden ist, kann sichergestellt werden, dass alle Bezieher von staatlichen Transferleistungen sowie Familien mit geringen Einkünften künftig von einem Elternbeitrag freigestellt werden können. Bei dieser Personengruppe besteht dann jedenfalls finanziell kein Hinderungsgrund, die Kinder in einer Kindertageseinrichtung betreuen und fördern zu lassen. Dies ist aus Sicht der Verwaltung ein sozial ausgewogener Beitrag gegen Kinderarmut und wird sicherlich ebenfalls dazu beitragen, mehr Kinder aus bildungsfernen Schichten früher in den Kindertageseinrichtungen zu betreuen.
Vor diesem Hintergrund ist für die Verwaltung nicht erkennbar, dass die Einführung einer generellen Beitragsbefreiung für ein Jahr zur Erreichung der vom Antragsteller formulierten Zielstellung zweckdienlich ist.
Selbstverständlich kann man sich, insbesondere wenn man der Meinung ist, den Besuch einer Kindertageseinrichtung zur Pflicht zu machen, politisch auf den Standpunkt stellen, dass Kindertageseinrichtungen als erste Instanz im Bildungssystem den Erziehungsberechtigten – wie auch die Schulen – beitragsfrei zur Verfügung gestellt werden
sollten. Dieses Ziel kann sich aber eine Stadt wie Herzogenrath, die gerade aus den Zwängen der vorläufigen Haushaltsführung entlassen werden kann, alleine nicht leisten.
Folgerichtig wären dann auch das Land und der Bund in der Pflicht – mehr als bisher – in die Finanzierung der Elementarerziehung einzutreten.
Um aber einen deutlichen Akzent in Richtung Familienfreundlichkeit zu setzen und dem Prinzip Frühe Bildung von Anfang an zu genügen, schlägt die Verwaltung die o.a. Variante vor, die beitragsfreie Einkommensgrenze auf 25.000,00 Euro anzuheben. Um nicht in den Bestand des für 2008 verabschiedeten Haushaltes einzugreifen, soll diese Regelung ab dem Kindergartenjahr 2009/2010 gelten.
Rechtliche Grundlagen:
Gemäß § 7 GO NRW können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln. Nach § 23 Abs. 1 Kinderbildungsgesetz – KiBiz – das zum 01.08.2008 in Kraft tritt, können für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege Teilnahme- oder Kostenbeiträge (Elternbeiträge) vom Jugendamt festgesetzt werden.
Erhebt das Jugendamt Kostenbeiträge, so hat es gem. § 23 Abs. 4 eine soziale Staffelung vorzusehen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Eltern sowie die Betreuungszeit zu berücksichtigen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
79 kB
|
