Dringlichkeitsentscheidung - V/2014/230

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Im Wege einer Dringlichkeitsentscheidung beschließt der Haupt- und Finanzausschuss:

 

Der Stadtrat beschließt, den in der Genehmigung der StädteRegion Aachen als Untere staatliche Verwaltungsbehörde vom 26.06.2014 verfügten Auflagen (Anlage 1) beizutreten, die Änderungen der §§ 1 und 4 der Haushaltssatzung des Jahres 2014 (Anlage 2) sowie des Gesamtergebnis- und Finanzplans (Anlagen 3 und 4).

 

Die Dringlichkeitsentscheidung ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Aufgrund einer Vakanz im Fachbereich Personal und Organisation konnte erst im 2. Quartal 2014 eine konkrete Berechnung der erforderlichen Pensionsrückstellungen erfolgen. Hierbei hat sich heraus gestellt, dass die bisher eingeplanten Mittel um ca. 1,2 Mio. € zu gering waren. Darüber hinaus mussten die Personalkosten aufgrund des in dieser Höhe nicht einkalkulierten Tarifabschlusses auch für die Folgejahre neu berechnet werden.

Hieraus ergibt sich für das Jahr 2014 ein Fehlbedarf in Höhe von ca. 1,55 Mio. €. Bei entsprechend konsequenter Umsetzung des Personalbewirtschaftungskonzeptes kann ein weiterer Anstieg bis zum Jahr 2017 voraussichtlich vermieden werden (Anlage 5).

 

Daraus ergibt sich, dass die Haushaltsatzung für das 2014 entsprechend angepasst werden und eine höhere Entnahme aus der allgemeinen Rücklage eingeplant werden muss. Darüber hinaus ist eine Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung erforderlich, um den im Haushaltssicherungskonzept angestrebten Haushaltsausgleich für das Jahr 2016 darzustellen.

Bisher war davon ausgegangen worden, dass die im Haushaltssicherungskonzept eingeplanten Maßnahme im Jahr 2016 zu einem Überschuss von 1.037 T€hren. Aufgrund der o.a. Steigerung bei den Personalaufwendungen ist der Haushaltsausgleich alleine aufgrund der bisher beschlossenen HSK-Maßnahmen nicht mehr darstellbar.

Um eine Genehmigung der Haushaltssatzung 2014 zu erreichen, ist es nun erforderlich, gegenüber der Kommunalaufsicht darzustellen, wie der angestrebte Haushalsausgleich dennoch erreicht werden kann. Da von Seiten der Verwaltung keine Möglichkeiten gesehen werden, den sich nunmehr ergebenden Fehlbetrag von ca. 300 T€ im Jahr 2016 durch zutzliche Einsparungen zu kompensieren, ist eine weitere Erhöhung der Grundsteuer B auf 510% (bisher Erhöhung von 414% auf 485%) erforderlich.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die endgültige Höhe der notwendigen Anpassung der Hebesätze erst im Zusammenhang mit der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2015 ermittelt werden kann, da erst dann die tatsächliche Höhe der zu erwartenden Aufwendungen und Erträge (z.B. aktuelle Steuerschätzung, Höhe der StädteRegionsumlage etc.) feststehen.

 

Die nächste Sitzung des Stadtrates findet erst am 16.09.2014 statt. Urlaubsbedingt ist eine Einberufung vor den Sommerferien nicht mehr möglich. Da die vorläufige Haushaltshrung zu erheblichen Problemen bei der Haushaltsausführung führt und auch notwendige Investitionen bis zur Bekanntgabe des Haushalts nicht begonnen werden können, ist eine Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 GO NRW erforderlich.

 

Rechtliche Grundlagen:

§§ 60, 80, 82 Abs. 1GO

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

Haushaltsgenehmigung der StädteRegion Aachen als Untere Staatliche Verwaltungsbehörde

Änderung der Haushaltssatzung des Jahres 2014

Gesamtergebnisplan 2014

Gesamtfinanzplan 2014

Hochrechnung Personalaufwendungen

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Anlagen

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