Sitzungsvorlage - V/2014/311

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt zur Kenntnis, dass sich für die Kirchengemeinde St. Gertrud

beim Betriebskostenbudget für das HOT-St. Gertrud in den letzten Jahren ein deutliches Defizit ergeben hat.

 

Er beschließt unter folgenden Voraussetzungen, den kommunalen Zuschussr die Jahre 2014 und 2015 um 2.000,00 Euro zu erhöhen.

 

  1. Die Kirchengemeinde erklärt sich bereit, ihren Trägeranteil um 5.000,00 Euro zu erhen.
  2. Das Bistum erklärt sich bereit, seinen Trägeranteil ebenfalls um mindestens 2.000,00 Euro zu erhöhen.
  3. Der Träger ist bereit, eine Leistungsvereinbarung zur Gestaltung der inhaltlichen Arbeit auf der Grundlage des Kinder- und Jugendförderplanes zu unterzeichnen.
  4. Der Träger stellt Überlegungen an, wie durch Ausgabenreduzierung und Einnahmeoptimierung die Kosten in Zukunft gesenkt werden können.

 

Ferner beauftragt der Jugendhilfeausschuss die Verwaltung, das Angebot der Offenen Jugendarbeit im Stadtteil Herzogenrath-Mitte (ohne Straß) auszuschreiben und über die Trägerschaft für ein solches Angebot zum 01.01.2016 neu zu entscheiden. Hierzu soll der Vertrag vom 30.03.2007 vorsorglich gekündigt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

x

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

x 

ja

 

nein

 

 

x

im Ergebnisplan bei Aufwandssachkonto 533132 „Spiel- und Lerngruppen“ im Produkt 0636210

 

x

Dieses Sachkonto wird um 2.000,-- € (von 4.200,-- € auf 2.200,-- €) reduziert, während das Sachkonto 531528 „Zuschuss an HOT“ um 2.000,-- € erhöht wird.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Finanzierung des Hauses der Offenen Tür (HOT) St. Gertrud aus kommunalen Mitteln ist seit dem Jahre 2008 auf der Grundlage eines Vertrages geregelt. Danach erhält die Kirchengemeinde zur anteiligen Finanzierung der Betriebskosten dieser Jugendeinrichtung einen kommunalen Zuschuss in Höhe von 61.000,00 Euro p.A., der seit 2009 jährlich um 1.000,00 Euro erhöht wird. Für das Jahr 2014 werden 67.000,00 Euro bereit gestellt.

 

Das Land beteiligt sich an den Betriebskosten mit einem festen Zuschuss in Höhe von 35.208,00 Euro p.A. Der Bistumszuschuss beträgt 31.432,00 Euro. Die danach verbleibende Deckungslücke muss die Kirchengemeinde als Eigenanteil in die Finanzierung des Hauses einbringen. Diese hatte  in 2012 einen Umfang in Höhe von 22.609,05 Euro und in 2013 einen Umfang in Höhe von 38.857,73 Euro. Für 2014 kalkuliert der Träger mit einem Fehlbetrag nach Abzug aller Zuschüsse in Höhe von 42.226,78 Euro.

 

Darüberhinaus wurde der o.a. Vertrag im Jahre 2009 ergänzt. Zur Finanzierung eines Darlehens für eine aufwändige Gebäudesanierung, die u.a. aufgrund von Brandschutzauflagen erforderlich wurde, wurde vereinbart, dass die Stadt einen diesbezüglichen Aufwand mit einer Summe von insgesamt 38.000,00 Euro vergütet. Sollte das Gebäude vor dem Jahr 2025 veräert werden, ist dieser Zuschuss zurückzuzahlen. Im  Zuge dieser Vertragsänderung wurde die Laufzeit des Vertrages auf 8 Jahre festgelegt. Die Vertragspartner vereinbarten dass der Vertrag  jeweils um ein Jahr verlängert werden kann, wenn er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Jahres 2015 gekündigt wird.

 

Anfang Mai diesen Jahres kam die Kirchengemeinde überraschend auf die Verwaltung zu und berichtete von einem sehr hohen Defizit, das sich in den letzten Jahren durch Kostensteigerungen im Personal- und Sachkostenbereich ergeben habe. Hierüber informierte die Verwaltung den Jugendhilfeausschuss in seiner Sitzung am 12.06.2014 (Drucksachen Nr.: V/2014/211).

 

Bereits in dieser Vorlage wurde deutlich gemacht, dass es neben den finanziellen Aspekten auch Betrachtungen hinsichtlich der pädagogisch fachlichen Ausrichtung des HOT gehen müsse, da der Träger sich in o.a. Vertrag verpflichtet habe, sich an einem Wirksamkeitsdialog zu beteiligen und seine Arbeit auf der Grundlage des kommunalen Kinder- und Jugendförderplanes auszurichten. Bei einem ersten Gespräch mit Vertretern der Kirchengemeinde, einschließlich des pädagogischen Leiters, und  unter Beteiligung des zuständigen Fachberaters des Bistums Aachen fand hierzu ein fachlicher Austausch statt, bei dem die Verwaltung ihre diesbezüglichen Erwartungen an die Ausgestaltung der Arbeit des Hauses formulierte. Diese flossen in eine Leistungsvereinbarung ein, die dem Träger als Entwurf überreicht wurde (s. Anlage)  und aus Sicht der Verwaltung eine Grundlage für eine entsprechende Vereinbarung für die Zukunft sein kann.

 

Dem Jugendhilfeausschuss ging es in seiner Sitzung am 12.06.2014 um zwei Punkte,  die geklärt sein müssten, bevor über eine etwaige Zuschusserhöhung beraten oder entschieden werden nne.

 

  1. Eine  Darstellung der Ein- und Ausgaben
  2. Erarbeitung einer Leistungsvereinbarung mit einem Anforderungsprofil

 

Außerdem wurde die Verwaltung gebeten, ein Szenario aufzuzeigen, wie der Bedarf für die offene Kinder- und Jugendarbeit erfüllt werden könne, falls die Verhandlungen mit der Kirchengemeinde St. Gertrud scheitern würden.

 

Der Kirchengemeinde wurde vom Beginn der Gespräche an verdeutlicht, dass für die Stadt - angesichts ihrer äerst angespannten Haushaltslage - eine Zuschusserhöhung nahezu unmöglich ist, zumal die Kommunalaufsicht derartige Leistungen dem „freiwilligen Bereich“ zuordnet.

 

Das Bistum signalisierte zwischenzeitlich, dass es sich vorbehaltlich einer Gremienentscheidung eine Erhöhung seines Zuschussanteiles vorstellen könnte, wenn sich die Stadt dazu verpflichte, ihren Zuschuss im gleichen Umfang zu erhöhen. Hierzu ist anzumerken, dass sich der Zuschuss der Stadt seit der Anpassung/Erhöhung im Jahr 2008 ab dem Jahr 2009 jährlich automatisch um 1.000,-- Euro erhöht, während der Zuschuss des Bistum seit 2008 unverändert ist.

 

Mit Schreiben vom 13.08.2014 stellt der Träger der Einrichtung nunmehr den Antrag auf Erhung der kommunalen Mitfinanzierung (s. Anlage). In diesem Schreiben wird der Forderung des Jugendhilfeausschusses, die Darstellung der Ein- und Ausgaben exakt darzustellen, insofern nachgekommen, dass die Richtigkeit der Zahlen gegeben sei, da man hierbei die im Handelsrecht üblichen Vorgabe der Bilanzierung beachtet habe und diese Zahlen vom kirchlichen Verwaltungszentrum bestätigt worden seien.

Da der Träger nicht beantragt, das Defizit der vergangenen Jahre zu kompensieren und es bei der aktuellen Antragstellung nur um das laufende und das kommende Jahr geht, ist die Verwaltung der Auffassung, dass die Vorjahre außer Betracht bleiben können.

 

In einem verwaltungsinternen Gespräch wurde überlegt, wie mit dieser Situation weiter umgegangen werden soll und welche Vorschläge dem Jugendhilfeausschuss zum jetzigen Zeitpunkt unterbreitet werden können.

Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

  • Im Stadtteil Mitte besteht aus der Sicht der Jugendhilfeplanung nach wie vor der Bedarf für ein Angebot der Offenen Jugendarbeit.
  • Es sollte unbedingt verhindert werden, dass der Träger das Haus kurzfristig schließt.
  • Damit Zeit gewonnen wird, sollte dem Träger eine Erhöhung des kommunalen Zuschussanteiles - unter den im Beschlussvorschlag formulierten Bedingungen -r die Jahre 2014 und 2015 um 2.000,00 Euro in Aussicht gestellt werden.
  • In ihrer Verfügung zur Genehmigung des Haushaltes 2014 legt die Kommunalaufsicht fest, dass neue freiwillige Leistungen nur zulässig sind, wenn sie durch den Wegfall bestehender freiwilliger Leistungen mindestens kompensiert werden können. Nach „Durchforstung“ des Jugendetats kommt hier nur eine Kürzung des Haushaltsansatzes des Sachkontos 533132 „Spiel- und Lerngruppen“ um 2.000,-- Euro in Betracht. Dadurchssen bisherige Überlegungen, eine Spiel- und Lerngruppe für Migrantenkinder zu installieren, fallen gelassen werden.
  • Die katholische Kirchengemeinde St. Gertrud als Trägerin des HOT hat ihrerseits Überlegungen anzustrengen, wie die Kosten insgesamt in den Folgejahren reduziert werden können, da weitere städtische Zuschussmittel nicht möglich sind, solange sich die Stadt Herzogenrath in der Haushaltssicherung befindet.
  • Das Angebot der Offenen Jugendarbeit für den Stadtteil Herzogenrath-Mitte wird ausgeschrieben und auf der Grundlage der Ausschreibungsergebnisse unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzip  zum 01.01.2016  neu vergeben.
  • Der kath. Kirchengemeindeverband Merkstein/Herzogenrath einschließlich der Kirchengemeinde St. Gertrud, wird aufgefordert, sich an diesem Verfahren zu beteiligen.

 

Entscheidet sich dieser gegen eine Beteiligung an diesem Verfahren, so endet seine Trägerschaft am 31.12.2015. In diesem Fall kann einem anderen Träger das Angebot unterbreitet werden mit dem aus Landes- und Stadtzuschuss bestehenden Budgets ein vergleichbares Angebot zu entwickeln.

Die Aussichten, dass es ein alternatives Trägerangebot gibt, sind nicht gänzlich aussichtslos.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt  zu erhalten und zu schaffen.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

 

 

 

Anlagen:

Antrag St. Gertrud

Leistungsvereinbarung

 

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Anlagen

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