Sitzungsvorlage - V/2014/280
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des Seniorenbeirates im Jahr 2014
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: f) Soziales
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Seniorenbeirat
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Vorberatung
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10.09.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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16.09.2014
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Beschlussvorschlag
Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Seniorenbeirat für die Wahlperiode 2014/2020 wird in drei Stadtteilversammlungen gewählt, und zwar
- Herzogenrath-Mitte, 28.10.2014, AWO-Heim Herzogenrath, Ruifer Straße 28, 52134 Herzogenrath
- Merkstein, 29.10.2014, Dietrich-Bonhoeffer-Schule (Forum), Dietrich-Bonhoeffer-Straße 30, 52134 Herzogenrath
- Kohlscheid, 30.10.2014, Technologiepark Herzogenrath, Kaiserstraße 100, 52134 Herzogenrath
Die Stadtteilversammlungen beginnen jeweils um 17.30 Uhr.
Der Seniorenbeirat besteht aus 13 Personen. Wählbar sind alle Wahlberechtigten. Die Aufteilung der Beiratssitze erfolgt nach der Altersstruktur in den verschiedenen Stadtteilen und der gültigen Geschäftsordnung des Seniorenbeirates wie folgt:
- Stadtteil Merkstein: 4 Personen
- Stadtteil Herzogenrath-Mitte: 4 Personen
- Stadtteil Kohlscheid: 5 Personen
Die Verwaltung wird um Prüfung gebeten, wie das Wahlverfahren bezüglich des Seniorenbeirates künftig verbessert werden kann.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach der geltenden Geschäftsordnung des Seniorenbeirates der Stadt Herzogenrath sind die Mitglieder für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates gewählt. Aufgrund der Neuwahlen des Stadtrates am 25. Mai 2014 sind somit auch die Mitglieder des Seniorenbeirates neu zu wählen.
Der Seniorenbeirat hat sich in seiner Sitzung am 18.06.2014 einvernehmlich dafür ausgesprochen, den Rat zu bitten, den Seniorenbeirat entsprechend den bisherigen Regularien in Stadtteilversammlungen wählen zu lassen.
Die Verwaltung soll gebeten werden, für die Zukunft zu prüfen, wie das Wahlverfahren bezüglich des Seniorenbeirates verbessert werden kann.
Im Einzelnen empfiehlt der Seniorenbeirat:
- die Wahlen zum Seniorenbeirat der Legislaturperiode 2014/2020 in der bisherigen Verfahrensweise durchzuführen;
- entsprechend den Altersstrukturen die Anzahl der Beiratsmitglieder in den verschiedenen Stadtteilen festzulegen:
Herzogenrath-Mitte 4 Mitglieder/4 Vertreter/innen
Merkstein 4 Mitglieder/4 Vertreter/innen
Kohlscheid 5 Mitglieder/5 Vertreter/innen
- den Termin der Wahlen in den einzelnen Stadtteilen rechtzeitig bekannt zu machen. Alle Gruppen und Vereinigungen in der Stadt Herzogenrath, die Altenarbeit leisten, anzuschreiben und zu informieren;
- das passive Wahlrecht soll eingeräumt werden, das heißt, wenn eine Person, die am Wahltag aus triftigem Grund nicht anwesend sein kann, vorgeschlagen wird und deren Einverständnis mit der Wahl vorliegt, sollte sie wählbar sein.
- Wahlberechtigt sind nur bei den Stadtteilversammlungen persönlich anwesende Senioren über 60 Jahre (mit Vollendung des 60. Lebensjahres), die im Stadtteil ihren Wohnsitz haben;
- Die Vertretungsregelung innerhalb des Beirates soll nur dann greifen, wenn ein Beiratsmitglied ausscheidet. Bei bloßem Fehlen im Beirat soll keine Vertretungsregelung gelten.
- Die Versammlungen sollen durch die Verwaltung geleitet werden, die auch die Wahlergebnisse bekannt gibt.
Seit dem Jahr 2010 werden bei der Wahl der Mitglieder des Seniorenbeirates die Altersstrukturen in den jeweiligen Stadtteilen berücksichtigt. In diesem Zuge erfolgte eine Erhöhung der Zahl der Mitglieder von 11 auf 13 Personen.
Die Altersstruktur in den Stadtteilen stellt sich zurzeit (Stand: 30.06.2014) wie nachstehend aufgelistet da:
Altersgruppe | Merkstein | Herzogenrath-Mitte | Kohlscheid |
60 – 64 | 827 | 976 | 1.240 |
65 – 69 | 611 | 775 | 984 |
70 – 74 | 714 | 832 | 1.065 |
75 – 79 | 686 | 686 | 949 |
80 u. älter | 782 | 764 | 1.034 |
Summe: | 3.620 | 4.033 | 5.272 |
Eine Aufteilung der Mandate im Verhältnis 4 : 4 : 5 ist danach weiterhin gerechtfertigt.
Rechtsgrundlage:
§ 7 Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,7 kB
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