Sitzungsvorlage - V/2015/299

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 16.12.2014. 

 

Die 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 16.12.2014 tritt am 01.01.2016 in Kraft.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan 

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

4.358.000

Euro.

(ohne Überschuss der RegioEntsorgug AöR aus 2014: 4.667.200 Euro.)

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 16.12.2014 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2015 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:

 

60 l Restabfallbehälter

147,60 /Jahr

120 l Restabfallbehälter

295,20 /Jahr

240 l Restabfallbehälter

590,40 /Jahr

1.100 l Restabfallbehälter

2.707,32 /Jahr

Restabfallsäcke (35 l)

2,50 /Stück

Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l)

2,60 /Stück

 

Die Gebühr für einen 120 l Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2007: 30,00 /Jahr.

 

1.) Gebührennachkalkulation 2014 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath

 

Die Nachkalkulation des Jahres 2014 schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 2.598,37 ab.

 

Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen an Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre auszugleichen. Das heißt, Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2012 sind zwingend bis zum Jahr 2016 abzurechnen.

 

Im Jahr 2012 ist eine Kostenüberdeckung in Höhe von 85.812,46 festgestellt worden. Dementsprechend wird in der Gebührenkalkulation des Jahres 2016 ein gleichlautender Betrag als Einnahme (Rücklagenentnahme) verbucht, so dass hier der gesetzlich erforderliche Ausgleich erfolgt.

 

Die restlichen Rücklagemittel sollen in den Folgejahren zur Deckung von allgemeinen Kostensteigerungen, die aufgrund möglicher Änderungen der wirtschaftlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. Wertstofftonne, Altpapier-/Alttextilienvergütung 2017) zu erwarten sind, dienen, um so Gebührenstabilität zu gewährleisten bzw. Gebührensprünge zu vermeiden.

 

 

2.) Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2014

 

Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung, die die betrieblichen Aufwendungen der RegioEntsorgung AöR abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioEntsorgung AöR in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der vier Folgejahre einbezogen.

 

Die Sammlung und der Transport der Abfälle in Herzogenrath verliefen im Jahr 2014 wiederum problemlos.

 

Die genehmigte Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2014 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 309.211,-- .

 

Die Kostenüberdeckung in Höhe von 309.211,-- wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW bereits im Wirtschaftsplan 2016 der RegioEntsorgung AöR bei der Stadt Herzogenrath vollständig ausgeglichen und kostendeckend berücksichtigt.

 

In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung berichtet, so dass eine transparente Darstellung der abfallwirtschaftlichen Vorgänge und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet sind.

 

 

3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2016:

 

Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2016 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls, Altpapiers, Sperrmülls, sowie Elektroschrott, Altmetall und Altkleider mittels Containern und für die Verwaltung der Abfuhrlogistik sowie den Betrieb des Wertstoffhofes in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2016 mitgeteilt.

 

Der Wirtschaftsplan 2016 der RegioEntsorgung und RegioEntsorgung AöR wird am 14.12.2015 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat beschlossen.

 

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat der RegioEntsorgung die für das Jahr 2016 voraussichtlich geltenden Entsorgungsgebühren mitgeteilt.

 

Die Grundgebühr des ZEW bleibt unverändert bei 14,60 /Einwohner. Die Verbrennungsgebühren (Restmüll/Sperrmüll) ändern sich ebenfalls nicht und bleiben bei 177,92 /t. Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall bleiben auch stabil bei 80,40 /t. Lediglich der Entsorgungspreis für das Altholz steigt in 2016 von 23,80 /t. auf 35,00 /t.

 

 

Erläuterungen zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Einzelnen:

 

3.1.) RegioEntsorgung AöR (Allgemeines):

 

Die Durchführung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Herzogenrath verlief auch im Jahr 2015 problemlos.

 

Gegenüber dem Jahr 2015 ergeben sich im Jahr 2016 folgende Neuerungen/Änderungen in der Abfuhrlogistik der RegioEntsorgung AöR:

 

1.

Im Jahr 2013 wurden von der RegioEntsorgung AöR in Abstimmung mit der der Stadt Herzogenrath erstmalig insgesamt acht Sammelcontainer für Elektrokleingeräte und Altmetall im Stadtgebiet aufgestellt (davon einer auf dem Wertstoffhof). Die Kosten für die Bereitstellung und Entleerung der Container wurden in 2015 mit insgesamt 6.792,-- /a. beziffert.

 

Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hatte allen Kommunen des Verbandsgebietes und damit auch der RegioEntsorgung AöR die Übernahme der Erfassung von Elektrokleingeräten angeboten. Für das Jahr 2015 hatte der ZEW für die Bereitstellung und Entleerung der Container Kosten in Höhe von lediglich 849,00 /Container errechnet, die bereits die Anrechnung der Verwertungserlöse beinhalten.

 

Die durch den ZEW seinerzeit angebotene Übernahme der Aufgabe hat dieser aus vergaberechtlichen Gründen bisher nicht vollziehen können. Aus diesem Grund verbleiben die Depotcontainer im Anlagevermögen der RegioEntsorgung. Das Erfassungssystem wird seit dem 01.01.2015 durch die AWA Service GmbH betrieben.

 

Die jährlichen Kosten steigen dadurch im Jahr 2016 wieder geringfügig auf 9.737,00 /a. an (1.217,00 /Container).

 

2.

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 01.04.2014 beschlossen, die Standplätze zur Aufstellung von Sammelbehältern für Alttextilien, Bekleidung und Schuhe auf öffentlichen Verkehrsflächen und städtischen Grundstücken im Stadtgebiet Herzogenrath in eine Hand an die RegioEntsorgung AöR zu vergeben und sich damit dem Konzept der RegioEntsorgung AöR zur Errichtung eines kommunalen Sammelsystems für Altkleider angeschlossen. Im Zuge der Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzepts, Teilkonzept Altkleider, des ZEW vom 28.03.2014 haben zwischenzeitlich der ZEW und die RegioEntsorgung AöR ihre Abfallsatzungen angepasst und die Getrennthaltung für Altkleider festgeschrieben.

 

Um den satzungsrechtlichen Vorgaben nachzukommen, sind in 2015 im Stadtgebiet Herzogenrath insgesamt 41 Sammelcontainer der RegioEntsorgung AöR im öffentlichen Raum aufgestellt worden. Der Umwelt- und Planungsausschuss hat hierzu in seiner Sitzung am 28.10.2014 die Standplätze im Stadtgebiet Herzogenrath festgelegt.

 

Die Kosten und Erlöse für die kommunale Altkleidersammlung wurden im Wirtschaftsplan 2016 berücksichtigt.

 

Die RegioEntsorgung AöR geht dabei davon aus, dass die Erlöse in 2016 deutlich über den Sammlungs- und Transportkosten liegen werden.

 

3.2.) Wertstoffhof in der Stadt Herzogenrath

 

Zum 01.04.2012 wurde erfolgreich der Wertstoffhof der RegioEntsorgung AöR auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath in der Eygelshovener Straße 69a eröffnet. Das zusätzliche Entsorgungsangebot der RegioEntsorgung AöR für die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger wird durchweg positiv angenommen und bewertet.

 

Für den Betrieb des Wertstoffhofes ergeben sich für das Jahr 2016 prognostizierte Kosten (Logistik-, Personal-, Sachkosten usw.) in Höhe von 94.362,-- (2014: 93.322,-- ).

 

Im Jahr 2014 wurden folgende Abfallmengen auf dem Wertstoffhof erfasst:

 

Abfallfraktion:

2014

2013

Veränderung

zum VJ:

- Grünschnitt:

ca.  809 t./a. (48 % der Abfallmenge)

ca. 596 t.

+ 36 %

- Sperrmüll:

ca.  220 t./a. (34 % der Abfallmenge)

ca. 179 t.

+ 23 %

- Altholz:

ca.  468 t./a. (39 % der Abfallmenge)

ca. 362 t.

+ 29 %

- Metall:

ca.    29 t./a. (100 % der Abfallmenge)

ca. 24 t.

+ 21 %

- Papier

ca.    72 t./a. (1,9 % der Abfallmenge)

ca. 54 t.

+ 33 %

- Hartkunststoffe

ca.    44 t./a. (100 % der Abfallmenge)

ca. 18 t.

+ 244 %

- Flachglas

ca.    27 t./a  (100 % der Abfallmenge)

ca. 14 t.

+ 93 %

                           

Die Kosten für die Entsorgung der einzelnen Fraktionen und die Erlöse für die Vermarktung des Altpapiers (Bringsystem) sind in den in der Kalkulation allgemein angegebenen Abfallmengen enthalten. Dem stehen Einsparungen bei den Abfallmengen im Holsystem (Grünschnitt, Sperrmüll, Altholz) gegenüber.

 

Der Wertstoffhof wird weiterhin intensiv von den Herzogenrather Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Dies bedingt eine fortlaufend hohe Anzahl an Abfalltransporten, die die Kosten für die Logistik auf nahezu gleichem Niveau halten. Bei allen Abfallfraktionen konnten die eingesammelten Mengen spürbar gesteigert werden. Diese Entwicklung ist, trotz der damit verbundenen leicht steigenden Kosten, im Hinblick auf die abfallwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen sehr positiv zu bewerten.

 

3.3.) Stadt Herzogenrath:

 

- Die Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath erhöhen sich leicht um 3,47 % gegenüber dem Vorjahr.

 

- Die Einnahmen aus dem Verkauf der amtlichen Abfallsäcke wurden entsprechend den Entwicklungen des Jahres 2015 angepasst.

 

- Die Anzahl der Behälterbewegungen bleibt stabil.

 

Resümee:

 

Die von der RegioEntsorgung AöR für 2016 kalkulierten Kosten für das Einsammeln und Befördern der im Gemeindegebiet Herzogenrath gesammelten und überlassenen Abfälle (ohne Entsorgungskosten/Verwertungserlöse) haben sich gegenüber den prognostizierten Kosten des Jahres 2015 insgesamt um 1,72 % reduziert, obwohl der Service für die Bürgerinnen und Bürger durch die neue Altkleidersammlung im Jahr 2015 weiter ausgebaut wurde.

 

Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.

 

Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 kommt insgesamt zu einer prognostizierten Verringerung der Gesamtausgaben um 2,33 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (ca. 103,8 T).

 

Ursächlich hierfür sind hauptsächlich geringere Logistikkosten (-1,72 %) wegen leicht gesunkener Abfallmengen und die Rückzahlung von erheblichen Überschüssen aus dem Jahr 2014 durch die RegioEntsorgung AöR in Höhe von 309,2 T (Kostenüberdeckung lt. Nachkalkulation 2014 der RegioEntsorgung AöR).

 

Die neben den Gebühren für die Bioabfallbehälter erzielten Einnahmen beinhalten auch die Erlöse für die Vermarktung des in Herzogenrath gesammelten Altpapiers und der Alttextilien. Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt und dienen so unmittelbar der Reduzierung der notwendigen Gebühreneinnahmen für die Abfallentsorgung in Herzogenrath.

 

Bis hierhin wäre, trotz Reduzierung der Ausgaben um 2,33 %, tatsächlich eine Erhöhung der Abfallgebühren für das Jahr 2016 um durchschnittlich 2,95 % erforderlich. Nachvollziehbar wird dieser Sachverhalt erst, wenn man auch die Einnahmeseite betrachtet: Die Einnahmen reduzieren sich nämlich gegenüber dem Vorjahr um 16,35 % (-173,1 T).

 

Wie bereits oben ausgeführt sind auch in 2016 zusätzlich Rücklagemittel der Stadt in Höhe von 85,8 T aus dem Jahr 2012 zwingend an den Gebührenzahler zu erstatten (§ 6 KAG NRW). Im Jahr 2015 wurden allerdings noch 252,5 Tan den Gebührenzahler erstattet, woraus sich schließlich die im Jahr 2016 geringeren Einnahmen ergeben.

 

Insgesamt sinken die für eine Kostendeckung erforderlichen Gebühreneinnahmen durch die Rückzahlung der Überschüsse aus 2012 wieder und eine notwendige Erhöhung der Gebühreneinnahmen gegenüber dem Jahr 2015 um 2,04 % (+69,3 T) bleibt bestehen.

Infolge des leicht gestiegenen Gefäßvolumens (+1,60 %), auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, relativiert sich das Ergebnis weiter und führt abschließend nur zu einer äußerst geringfügig höhere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zum Jahr 2015 (2015: 2,461229 /Liter, 2016: 2,471852 /Liter).

 

Die für die gesetzlich geforderte Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen steigen somit in geringem Umfang und erfordern vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten schließlich eine Gebührenerhöhung von durchschnittlich 0,48 %.

 

Aus EDV-technischen Gründen werden in der Gebührensatzung durch 12 Monate teilbare Jahresgebühren aufgenommen. Diese abrechnungstechnische Notwendigkeit führt wegen erforderlicher Betragsabrundungen abschließend zu einer Gebührenerhöhung bei den Restabfallbehältern um durchschnittlich 0,41 %.

 

Die Abfallgebühren für das Jahr 2016 wären wie folgt zu beschließen:

 

Behälter:

Gebühren 2016:

Abweichung ggü. 2015

1.100 l Restabfallcontainer

2.717,04 /Jahr

0,36 %

240 l Restabfallbehälter

592,80 /Jahr

0,41 %

120 l Restabfallbehälter

296,40 /Jahr

0,41 %

60 l Restabfallbehälter

148,20 /Jahr

0,41 %

Restabfallsäcke

 2,50 /Stück

0,00 %

Grünabfallsäcke (Laubsäcke)

 2,60 /Stück

0,00 %

 

Die Abfallgebühr für eine 120-l-Biotonne bliebe unverändert bei 30,00 /Jahr.

 

Hinweis:

 

Die Verwaltung weist nachdrücklich darauf hin, dass diese nur äußerst geringe Gebührenerhöhung in 2016 ausschließlich auf zwei Faktoren zurückzuführen ist:

 

1.Rückzahlung von Überschüssen aus 2012 durch die Stadt Herzogenrath in Höhe von 85,8 T.

 

2. Rückzahlung von Überschüssen aus 2014 durch die RegioEntsorgung AöR in Höhe von 309,2 T.

 

 Ohne die Rückzahlung der erheblichen Überschüsse aus den Vorjahren wären bereits in 2016 wieder zum Teil deutlich spürbare Erhöhungen der Abfallgebühren erforderlich gewesen:

 

zu 1.Ohne die Überschüsse der Stadt aus 2012 müssten die Abfallgebühren in 2016 um durchschnittlich 2,95 % angehoben werden.

zu 2.Ohne Überschüsse der Stadt aus 2012 und der RegioEntsorgung AöR aus 2014 müssten die Abfallgebühren in 2016 sogar wieder um 11,90 % angehoben werden, was in etwa dem Niveau des Jahres 2014 entsprechen würde.

 

Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass auch in 2017 Überschüsse in der gleichen Höhe zur Verfügung stehen werden. Daher deutet bereits jetzt vieles darauf hin, dass im Jahr 2017 eine spürbare Erhöhung der Abfallgebühren in etwa auf das Niveau des Jahres 2014 zu erwarten ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Abfallgebühren 2016 entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2016 (Anlage 1) festzusetzen und die 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 16.12.2014 (Anlage 3) zu beschließen.

 

Die 5. Änderungssatzung zur Gebührensatzung tritt dann zum 01.01.2016 in Kraft.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW), Gebührensatzung des ZEW für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über der Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath, Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbands Entsorgungsregion West in den jeweils gültigen Fassungen.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Die Kalkulation der Abfallgebühren für das Jahr 2016 wurde mit den Kalkulationsunterlagen zur Prüfung vorgelegt.

 

Die in der Kalkulation angesetzten Zahlungen an die RegioEntsorgung AöR für die Entsorgung und Abfuhr der Abfallmengen entsprachen den angesetzten Zahlen des 2. Entwurfes des Wirtschaftsplans der AöR. Abweichungen zum Vorjahr konnten nachvollziehbar erläutert werden. Die Leistungsverrechnungen der Stadt wurden anhand der Ist-Werte des Jahres 2014 hochgerechnet und im Vorfeld geprüft.

 

Durch die Einbeziehung der erzielten städtischen Überdeckung im Jahr 2012 von 85.812,46 € und der erwirtschafteten Überdeckung 2014 bei der RegioEntsorgung AöR in Höhe von 309.211,00 € konnte die Abfallgebühr 2016 nur geringfügig um 0,41 % bzw. 0,36 % erhöht werden. Dies entspricht einer Erhöhung von 9,72 €/a bei dem 1.000 l Container bis 0,60 €/a bei der 60 l Restmülltonne und liegt somit nach der Senkung der Gebühren im Jahr 2015 um 12,3 % noch ca. 11,9 % unterhalb der Gebühren des Jahres 2014.

 

Gegen die vorgelegte Abfallgebührenkalkulation 2016 bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage/n:

1. Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2016 (Anlage 1)

2. Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2016 im Einzelnen (Anlage 2)

3. 5. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 16.12.2014 (Anlage 3) 

 

 

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