Sitzungsvorlage - V/2015/067-E08

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Ausarbeitung des Gestaltungshandbuches und der Gestaltungssatzung als Bestandteil des vorgeschlagenen Maßnahmenkataloges des Integrierten Handlungskonzeptes Herzogenrath-Mitte weiter auszuarbeiten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für den Bereich des Herzogenrather Zentrums wird derzeit ein Integriertes Handlungskonzept, das die städtebaulichen Ziele und Planungen für eine nachhaltige Belebung vorgibt, erstellt. In der gemeinsamen Sondersitzung des Umwelt- und Planungsausschusses und des Wirtschaftsausschusses am 10.11.2015 (vgl. Drucksachen-Nr. V/2015/067-E03) informiert die Verwaltung in einem Powerpoint-Vortrag über den Fortschritt der Planung zur Aufstellung des Handlungskonzeptes und insbesondere über die darin vorgesehenen Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt.

 

Ein wichtiger Baustein zur Stabilisierung und nachhaltigen Verbesserung der Attraktivität und des Erscheinungsbildes der Innenstadt ist dabei die Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches und einer Gestaltungssatzung, welche im Rahmen der o.g. Vorstellung der Entwurfsfassung des Handlungskonzeptes als übergreifende Maßnahme für den gesamten Innenstadtbereich vorgestellt wurden.

 

Die Verwaltung hat daher am 15.12.2015 das Planungsbüro MWM mit der Erarbeitung eines Gestaltungshandbuches und einer Gestaltungssatzung beauftragt. Da die Erstellung der gestalterischen Richtlinien und Vorgaben die Grundlage für weitere vorgesehene Maßnahmen wie z.B. das Fassadenprogramm oder das Beleuchtungskonzept darstellt, erfolgte die Beauftragung im Sinne einer vorbereitenden Maßnahme vor Fertigstellung des Handlungskonzeptes und der Förderanträge, um somit ein verzögerungsfreies Anknüpfen weiterer Maßnahmen zu gewährleisten. Zudem zeigen sich die frühzeitige Beauftragung und die damit einhergehende gestalterische Beratung des Planungsbüros grundsätzlich und auch aufgrund aktueller privater Planungen im Altstadtbereich von Vorteil für die weitere gestalterische Entwicklung.

 

Das Gestaltungshandbuch soll insbesondere Eigentümer und Einzelhändler ansprechen, diese für die Bedeutung einer gut gestalteten Innenstadt sensibilisieren sowie Anregungen zur Aufwertung und entsprechenden Gestaltung geben. Darüber hinaus ist das Gestaltungshandbuch aber auch Leitlinie und Arbeitshilfe für die barrierefreie Umgestaltung des öffentlichen Raumes zu verstehen und soll als Orientierung bei anstehenden Umbauten im öffentlichen Raum dienen. Aufbauend auf das Gestaltungshandbuch erfolgt die Ausarbeitung der Gestaltungssatzung.

 

In einem Powerpoint-Vortrag stellt das Planungsbüro MWM den aktuellen Bearbeitungsstand und erste Entwurfsideen des Gestaltungshandbuches vor.

 

Im Weiteren erfolgt die abschließende Ausarbeitung von Gestaltungshandbuch und Gestaltungssatzung. Diese werden dem Umwelt- und Planungsausschuss zeitnah zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.

 

Passend zu den aktuellen Planungen im Innenstadtbereich von Herzogenrath erschien in der Fachzeitschrift Bauweltvom 08.04.2016 ein Artikel über Stadtarchitektur und insbesondere über Fassadengestaltung als gesellschaftlich notwendige und öffentliche Angelegenheit. Dieser nach Ansicht der Verwaltung interessante und aufschlussreiche Artikel ist zur Information als Anlage dieser Vorlage beigefügt.

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

Artikel der Fachzeitschrift Bauwelt vom 08.04.2016

 

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Anlagen

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