Sitzungsvorlage - V/2016/139
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Kinderfördersatzung der Stadt Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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31.05.2016
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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14.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Genehmigung
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05.07.2016
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Beschlussvorschlag
Nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss beschließt der Haupt- und Finanzausschuss gem. § 60 Abs. 1 GO. NRW die beigefügte Satzung über die Änderung der Satzung der Stadt Herzogenrath über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege vom 28.10.2008 – Kinderfördersatzung (Kfs) – in der Fassung der Änderungssatzung vom 16.09.2014.
Diese Entscheidung ist dem Stadtrat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
A) Anpassung der Elternbeitragstabelle
Für die Inanspruchnahme von Betreuungsangeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege haben die Eltern auf der Grundlage der Kinderfördersatzung der Stadt Herzogenrath einen monatlichen Elternbeitrag entsprechend der seit dem 01.08.2009 gültigen Elternbeitragstabelle zu entrichten.
Das Elternbeitragsaufkommen stellt in der Refinanzierung der Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen für Kinder neben den nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) bemessenen öffentlichen Zuschussanteilen und dem Trägeranteil eine wesentliche Refinanzierungssäule dar.
Der HuFA hat die Verwaltung im Rahmen der Haushaltsberatungen in seiner Sitzung am 01.03.2016 beauftragt, zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Beiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege zur Haushaltskonsolidierung erhöht werden können/sollten.
Aus Sicht der Verwaltung ist aufgrund der gestiegenen Aufwendungen und der Haushaltslage eine Erhöhung der Elternbeiträge erforderlich.
Hierbei wurden die nachstehenden Maßstäbe/Eckpunkte berücksichtigt:
Es ist weiterhin eine beitragsfreie Inanspruchnahme bei einem Einkommen bis 25.000,00 € vorgesehen.
Geschwisterkinder bleiben ebenfalls beitragsfrei.
Bis zu einem Jahreseinkommen in Höhe von 73.000,00 € wurde die Höhe der Beitragssätze inflationsbereinigt im Sinne der Fördersystematik des Kinderbildungsgesetzes ermittelt.
Die Erweiterung der Beitragstabelle um zwei weitere Einkommensstufen trägt dem gesetzlich verankerten Grundsatz der sozialen Staffelung Rechnung und zieht eine stärkere Beteiligung von Beziehern höherer Einkünfte nach sich. Dabei orientiert sich die Verwaltung an Beitragsstaffelungen vom Kommunen vergleichbarer Größenordnung.
Das Kinderbildungsgesetz sieht in § 19 Abs. 2 KiBiz einen Dynamisierungfaktor der Kindpauschalen in Höhe von 1,5 % pro Kindergartenjahr zur Kompensation vor. Nach dem Willen der Landesregierung (Entwurf des Gesetzes zur überbrückenden Verbesserung der finanziellen Ausstattung der Kindertagesbetreuung) soll dieser Faktor in den Kindergartenjahren 2016/17, 2017/18 und 2018/19 um jährlich 3 % erhöht werden. Im Sinne der Fördersystematik nach dem KiBiz orientiert sich der Begriff „inflationsbereinigter Elternbeitrag“ zur Vermeidung von Wertungswidersprüchen nicht an der allgemeinen Preisentwicklung der Lebenshaltung (Preisindices), sondern systemimmanent an den im KiBiz gesetzlich fixierten Dynamisierungsfaktor.
Hiervon ausgehend wurden die seit dem 01.08.2009 festgeschriebenen Beiträge ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 jeweils um 1,5 % und ab dem Kindergartenjahr 2016/17 um 3 % erhöht. Dies entspricht einer prozentualen Steigerung in Höhe von insgesamt ca. 12,54 %.
Beitragstabelle ab 01.08.2016
EK-Gruppe |
| Stundenbudget | |||||
| Jahreseinkommen | 25 Stunden | 35 Stunden | 45 Stunden | |||
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| Neu | Alt | Neu | Alt | Neu | Alt |
1 | bis 25.000,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € | 0,00 € |
2 | bis 37.000,00 € | 47,00 € | 42,00 € | 53,00 € | 47,00 € | 90,00 € | 80,00 € |
3 | bis 49.000,00 € | 79,00 € | 70,00 € | 88,00 € | 78,00 € | 148,00 € | 131,00 € |
4 | bis 62.000,00 € | 123,00 € | 109,00 € | 137,00 € | 122,00 € | 226,00 € | 201,00 € |
5 | bis 73.000,00 € | 162,00 € | 144,00 € | 181,00 € | 161,00 € | 298,00 € | 265,00 € |
6 | bis 85.000,00 € | 213,00 € | 189,00 € | 237,00 € | 210,00 € | 386,00 € | 343,00 € |
7 | bis 97.000,00 € | 253,00 € | 189,00 € | 277,00 € | 210,00 € | 426,00 € | 343,00 € |
8 | über 97.000,00 € | 293,00 € | 189,00 € | 317,00 € | 210,00 € | 466,00 € | 343,00 € |
Die vorstehende Beitragsstaffelung steht aus Sicht der Verwaltung insbesondere im unteren Einkommensbereich der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nicht entgegen und generiert auch hinsichtlich des Betreuungsbedarfs von Kindern mit Migrationshintergrund und Kindern aus sozial benachteiligten Familien keine Betreuungs- oder zugangshemmnisse.
B) Redaktionelle Anpassung
Die Stadt Herzogenrath erhebt gem. § 15 Abs. 1 Kfs von den Eltern entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit monatlich öffentlich-rechtliche Beiträge zu den Kosten der Kindertagesbetreuung (Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege) im Sinne des Kinderbildungsgesetzes.
Der Begriff Eltern erfasst unabhängig von der tatsächlichen Sorgerechtsregelung im Sinne des Satzungsrechtes lediglich die leiblichen Eltern und Adoptiveltern. Sonstige Erziehungsberechtigte (Pflegeeltern, Großeltern/Verwandte, Stiefeltern und sonstige Dritte) werden durch die Satzung nicht erfasst.
Die örtliche Rechnungsprüfung hat im Rahmen der Prüfung der Festsetzung der Elternbeiträge bei Kindergärten darauf hingewiesen, den Begriff „Eltern“ zur Klarstellung und Vermeidung von Wertungswidersprüchen in der Satzung zu definieren.
Diesem Hinweis folgt die Verwaltung.
Rechtliche Grundlagen:
Das Kinderbildungsgesetz schafft die Grundlage für eine einheitliche und pauschalierte Elternbeitragseinziehung in Form einer sozialen Staffelung in kommunaler Selbstverwaltung (§ 23 Abs. 1 und 5 KiBiz).
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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