Sitzungsvorlage - V/2016/288
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung der Bedarfsplanung "Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen" hier: Zwischenbericht
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 2.1 Jugend
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Jugendhilfeausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
15.11.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
22.11.2016
| |||
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2016
|
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:
Der Jugenhilfeausschuss nimmt den Zwischenbericht der Bedarfsplanung „Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in anderen Betreuungsformen“ zustimmend zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Maßnahmen, insbesondere die Schaffung einer Notgruppe an der städt. Kindertageseinrichtung in Merkstein schnellstmöglich um zusetzen und die notwendigen Schritte zur Erweiterung der Kindertagesstätte „Am Wasserturm“ einzuleiten.
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, wie folgt zu entscheiden:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 die notwendigen Haushaltsmittel einzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, im Entwurf des Stellenplanes 2017 die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen (1 Vollzeitkraft und 2 Teilzeitkräfte mit je 50 % Beschäftigungsumfang vorzusehen. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Stellen zu besetzen.“
Beschlussvorschlag für den Rat:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 die notwendigen Haushaltsmittel einzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, im Entwurf des Stellenplanes 2017 die Einrichtung von zwei zusätzlichen Stellen (1 Vollzeitkraft und 2 Teilzeitkräfte mit je 50 % Beschäftigungsumfang vorzusehen. Die Verwaltung wird ermächtigt, diese Stellen zu besetzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel müssen auf der Aufwands- und Ertragsseite in die Haushaltsaufstellung 2017 und in Bezug auf die mittelfristige Finanzplanung einfließen.
Eine Bezuschussung der Maßnahmen 4. Gruppe an der städtischen Kita Merkstein stand zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage noch nicht fest.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Auf der Grundlage des KiBiz-NRW hat das Jugendamt jährlich eine Fortschreibung der Bedarfsplanung vorzunehmen. Dies geschieht in der Regel in der ersten Sitzung des JHA und vor der Meldung der Kindpauschalen an das Land zum 15.03. jeden Jahres. Für die nächste Bedarfsplanung wird zurzeit eine umfassende Bedarfsabfrage bei allen Erziehungsberechtigten, deren Kinder noch keine Kindertageseinrichtung besuchen, durchgeführt.
Bereits im letztjährigen Planungsbericht (Vorlage V/2016/084) wurde auf drei Entwicklungen besonders hingewiesen:
- die steigende Geburtenrate in Herzogenrath
- die Zunahme der Zuzüge von Familien mit Kindern
- der Zuzug von Familien mit Fluchthintergrund, die dauerhaft in Herzogenrath wohnen werden.
Diese Entwicklungen haben sich seit Anfang des Jahres nicht planbar verstärkt, so dass zu Beginn des Kindegartenjahres (01.08.2016) sich die Situation wie folgt darstellte:
- alle Regelplätze in den Kindertagesstätten der Freien Träger waren belegt
- alle Tagespflegeplätze waren belegt
- alle Regelplätze in städtischen Kitas waren belegt und die Gruppen befanden sich in voller Überlegung (plus 2 Kinder/Gruppe)
- aufgrund der Bedarfsmeldungen waren 30 Kinder unversorgt (19 Ü 3, 11 U 3)
davon insgesamt 17 Zuzüge und 13 Kinder aus Flüchtlingsfamilien, die verteilt über das Stadtgebiet wohnen
- hinzu kamen 34 Kinder (15 Ü 3 und 19 U 3), die mit ihren Eltern in der Flüchtlingsunterkunft An der Waidmühle wohnen.
Auf Bitten der Verwaltung haben sich mehrere Träger bereit erklärt, für ca. 20 Kinder durch vorübergehende Gruppenüberschreitungen zusätzliche Plätze zu schaffen. Ein Träger ist dazu nur bereit, wenn die Stadt Herzogenrath den platzbezogenen Trägeranteil für diese weiteren Plätze zusätzlich übernimmt.
Bezogen auf die Stadtteile wirkt sich diese gestiegene Nachfrage unterschiedlich aus. In Herzogenrath-Merkstein zeichnet sich der höchste Bedarf ab (26). Im Stadtteil Herzogenrath-Mitte ist die Anzahl der nicht versorgten Kinder mit 11 am zweithöchsten und in Kohlscheid sind es registriert nur 6 unversorgte Kinder. In Kohlscheid ist für die Träger und das Jugendamt aber bereits jetzt eine durch das Neubaugebiet Dornkaul ausgelöste gesteigerte Nachfrage insbesondere nach Ü 3-Plätzen festzustellen.
Im Stadtteil Herzogenrath-Mitte kann mit der neuen zusätzlichen Ü 3-Gruppe an der Kath. Kita Herz Jesu eine Angebotslücke geschlossen werden (siehe Drucksache: V/2016/138), so dass vordringlich Maßnahmen in Merkstein und Kohlscheid notwendig sind.
Maßnahmen in Herzogenrath-Merkstein:
Aus der Sicht der Verwaltung kann der Bedarf teilweise durch die bereits Ende 2015 angedachte Erweiterung der Kindertagesstätte „Am Wasserturm“ gedeckt werden. Die Verwaltung geht aufgrund einer neueren Schätzung des Architekten für eine konventinelle Erweiterung von Kosten in Höhe von ca. 520.000 € aus.
Aufgrund eines neuerlichen Projektaufrufes durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf) hat die Verwaltung fristwahrend am 28.10.2016 einen Antrag auf Förderung der Erweiterung eingereicht. Bei einer 80%igen Förderung verbliebe ein Eigenanteil von 104.000 €. Eine Entscheidung über den Projektantrag soll kurzfristig erfolgen.
Sollte der Zuschussantrag abschlägig beschieden werden, wird die Verwaltung für die gleiche Maßnahme und ggf. weitere bis dahin feststehende Maßnahmen, sobald dies möglich ist, einen Zuschussantrag an das Land richten bzw. weiterleiten, da der Bund für 2017 ein weiteres Investitionsförderprogramm zum Kita-Ausbau angekündigt hat.
Da der Erweiterungsbau realistischerweise nicht vor dem Frühjahr/Sommer 2018 fertig gestellt werden kann, schlägt die Verwaltung vor, bis dahin an der städtischen Kindertagesstätte Merkstein eine „Notgruppe“ für 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren einzurichten und diese in den Räumen im städtischen Jugendtreff Streiffelder Hof unterzubringen.
Der Jugendtreff liegt 0,9 km von der Kita entfernt. Das für eine Betriebserlaubnis zuständige Landesjugendamt hat bereits seine Zustimmung hierfür erklärt. Ebenso wurde mit den für den Brandschutz zuständigen Stellen dieses Vorhaben abgestimmt. Mit den - die Räume ansonsten - mit nutzenden Organisationen wurde bereits ein Gespräch geführt. Die Verwaltung sieht hier Möglichkeiten, zu einer verträglichen Lösung zu kommen. Die Verwaltung strebt an, dort im Januar mit der Kindertbetreuung zu beginnen.
Die hierfür erforderlichen Stellen (Erzieher/in vollzeit, zwei Erzieher/in mit 50 % BU) sind im Stellenplan 2017 einzurichten. Damit der Betrieb der Notgruppe so schnell wie möglich beginnen kann, ist eine Ermächtigung notwendig, die Stellen vorzeitig zu besetzen.
Erforderliche Einrichtungsgegenstände für die Notgruppe sind teilweise in den städt. Kindertagesstätten vorhanden bzw. können aus dem Budget der Kindertagesstätte Merkstein beschafft werden.
Die Verwaltung wird die zusätzlich erforderlichen Mittel für den Betrieb der Notgruppe sowie die Zuschüsse/Elternbeiträge etc. im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 berücksichtigen. Die zusätzlichen Kindpauschalen gewährt das Land rückwirkend zum 31.07.2016. In der Finanzplanung 2018 ff. werden die notwendigen Mittel/Zuschüsse für den Betrieb des Erweiterungsbaus berücksichtigt.
Nachrichtlich wird erwähnt, dass im Familienzentrum Am Wasserturm in Zusammenarbeit mit der Familienbildungsstätte „Helene-Weber-Haus“ zweimal in der Woche eine Spielgruppe für Flüchtlingskinder und ihre Eltern durchgeführt wird. Außerdem engagieren sich nach wie vor viele ehrenamtlich tätige Menschen für Kinder und Familien mit Fluchtgeschichte.
Maßnahmen in Herzogenrath-Kohlscheid:
In Kohlscheid wird der Neubau der Kath. Kindertagesstätte St. Maria Verkündigung, bei dem auch die Schaffung einer weiteren U 3-Gruppe durch Gruppenumwandlung vorgesehen ist, den Bedarf im Ortsteil Bank einschließlich des Neubaugebietes Finkenstraße abdecken.
Insgesamt ist jedoch ein verstärkter Zuzug auswärtiger Familien mit Kindern nach Kohlscheid festzustellen. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass in das Neubaugebiet Dornkaul voraussichtlich in ca. einem halben Jahr die ersten Familien einziehen werden.
Die Verwaltung prüft derzeit zum einen die Anmietung von Wohnungen mit Gartennutzung zur Installation von zwei Großtagespflegestellen mit jeweils 9 Plätzen für U 3 –Kinder sowie zum anderen eine Erweiterung der Kath. Kindertagesstätte Maria-Heimsuchung um eine weitere Ü 3-Gruppe mit 25 Plätzen.
Derzeit befinden sich fünf neue Tagespflegepersonen in der Qualifizierung. Zum 01.08.2017 könnten 16 neue Tagespflegeplätze eingerichtet werden (12 in Kohlscheid, 4 in Merkstein).
Seitens des Kath. Kirchengemeindeverbundes und dem Träger der Kindertagesstätte Maria-Heimsuchung besteht die Bereitschaft, in nicht mehr genutzten Räumen neben der Kindertagesstätte eine zusätzliche Nutzung zu ermöglichen. Es ist nunmehr eine gemeinsame Besichtigung der Örtlichkeiten mit dem Landesjugendamt und bei grundsätzlicher Eignung eine Kostenkalkulation als Grundlage für die weiteren Abstimmungen vorgesehen.
Bei der Versorgung mit Kita-Plätzen für diese Kinder, werden vorrangig die älteren Kinder berücksichtigt, damit deren Übergang in die Schule möglichst gut gelingen kann.
In der nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschuss wird die Verwaltung die reguläre Kitabedarfsplanung vorlegen.
Rechtliche Grundlagen:
Nach § 22 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) sind Tageseinrichtungen Einrichtungen, in denen sich Kinder für einen Teil des Tages oder ganztags aufhalten und in Gruppen gefördert werden. Sie sollen die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung der Familie unterstützen und ergänzen und den Eltern dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Gemäß § 80 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) haben die Träger der öffentlichen Jugendhilfe eine Jugendhilfeplanung zu erstellen. Diese Planung ist nach § 71 Abs. 2 KJHG eine Pflichtaufgabe des Jugendhilfeausschusses.
§ 18 Abs. 2 Kinderbildungsgesetz NRW – KiBiz – schreibt vor, dass die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen die Bedarfsfeststellung auf der Grundlage der Jugendhilfeplanung voraussetzt. Nach § 19 Abs. 3 KiBiz wird zur Ermittlung der auf eine Einrichtung entfallenden Pauschalen im Rahmen der Jugendhilfeplanung entschieden, welche der Gruppenformen mit welcher Betreuungszeit in den Einrichtungen angeboten werden. Aus der Entscheidung der Jugendhilfeplanung ergeben sich bis zum 15. März Höhe und Anzahl der Kindpauschalen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:
Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:
(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)
| ja |
| nein |
(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
210,8 kB
|
