Sitzungsvorlage - V/2016/309-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) sowie der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2016
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Bereit
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:
Der Haupt- und Finanausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath, wie folgt zu entscheiden:
- Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath
- Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) eine Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath, deren einziger Geschäftsanteil von der Stadt Herzogenrath gehalten wird.
- Er beschließt, folgende Vertreter / Stellvertreter der Fraktionen in die Gesellschafterversammlung ohne Stimmrecht zu entsenden:
FraktionVertreterStellvertreter
SPD……………….…………….
CDU……………….………….....
Grüne……………….…………….
FDP……………….…………….
Linke……………….…………….
Piraten……………….…………….
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath bestellt Herrn Ersten Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Geschäftsführer.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen. Soweit sich im weiteren Gründungsprozess die Notwendigkeit der Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages ergeben, wird sie ermächtigt, diese zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
- Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath
- Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath und deren Kommanditistin die Stadt Herzogenrath ist.
- Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath sowie als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung deren Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt einer Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath bestellt Herrn Ersten Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Geschäftsführer.
- Der Stadtrat stimmt der Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 3 Mio. € an die Stadtentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) zu (Anlage 3).
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen. Soweit sich im weiteren Gründungsprozess die Notwendigkeit der Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages ergeben, wird sie ermächtigt, diese zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Stadtrat trifft folgende Entscheidungen:
- Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath
- Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 1) eine Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath, deren einziger Geschäftsanteil von der Stadt Herzogenrath gehalten wird.
- Er beschließt, folgende Vertreter / Stellvertreter der Fraktionen in die Gesellschafterversammlung ohne Stimmrecht zu entsenden:
FraktionVertreterStellvertreter
SPD……………….…………….
CDU……………….………….....
Grüne……………….…………….
FDP……………….…………….
Linke……………….…………….
Piraten……………….…………….
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath bestellt Herrn Ersten Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Geschäftsführer.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen. Soweit sich im weiteren Gründungsprozess die Notwendigkeit der Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages ergeben, wird sie ermächtigt, diese zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
- Beschlüsse zur Gründung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath
- Die Stadt Herzogenrath gründet auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage 2) die Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG), deren persönlich haftende Gesellschafterin die Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH Herzogenrath und deren Kommanditistin die Stadt Herzogenrath ist.
- Die Stadt Herzogenrath entsendet die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses in die Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath sowie als deren Stellvertreter in der Gesellschafterversammlung deren Stellvertreter im Haupt- und Finanzausschuss. Bei einer Änderung der Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses stimmt der Stadtrat bereits jetzt einer Änderung der Besetzung der Gesellschafterversammlung zu.
- Der Rat der Stadt Herzogenrath bestellt Herrn Ersten Beigeordneten Hubert Philippengracht zum Geschäftsführer.
- Der Stadtrat stimmt der Gewährung einer modifizierten Ausfallbürgschaft in Höhe von 3 Mio. € an die Stadtentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Herzogenrath (SEH GmbH & Co. KG) zu (siehe Anlage 3).
- Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf des Finanzplanes 2017 die notwendigen Mittel in Höhe von 25.000 € zur Leistung des Stammkapitals einzuplanen und als Voraussetzung für die Gründung einzulegen.
- Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte zur Gründung der Gesellschaft durchzuführen. Soweit sich im weiteren Gründungsprozess die Notwendigkeit der Änderung oder Ergänzung des Gesellschaftsvertrages ergeben, wird sie ermächtigt, diese zu berücksichtigen, soweit es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Beratungen im Wirtschaftsausschuss und den Hinweisen der Kommunalaufsicht hat die Verwaltung die Gesellschaftsverträge nochmals inhaltlich und redaktionell angepasst. Diese sind in der Anlagen 1 und 2 beigefügt. Auf folgendes wird besonders hingewiesen:
Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft Herzogenrath mbH:
- Entsprechend der Empfehlung der Kommunalaufsicht soll die Vertretung in der Gesellschafterversammlung durch den Bürgermeister erfolgen. Die Fraktionen sollen durch je ein nicht stimmberechtigtes Mitglied vertreten werden. Diese nicht stimmberechtigten Vertreter der Fraktionen sollen aus den Mitgliedern der Gesellschafterversammlung der Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath (d.h. aus den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses) bestimmt werden.
Die Fraktionen werden gebeten, entsprechende Mitglieder und Stellvertreter ggfs. zur Ratssitzung am 13.12.2016 zu benennen.
- Die §§ 9 bis 11 wurden redaktionell angepasst und gestrafft.
Stadtentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG Herzogenrath
- In § 2 Ziffer 2 Buchst. a) wurde entsprechend der Aufforderung der Kommunalaufsicht die Vermietung und Verpachtung insoweit ergänzt, als das diese fortgeführt werden können. In Buchstabe b) wurde zur Klarstellung ergänzt, dass ebenfalls der Betrieb des Immobilienbestandes der Stadt Herzogenrath zum Gesellschaftszweck zählt. Dies beinhaltet eine (Rück)Vermietung an die Stadt Herzogenrath.
- In § 8 wurde die Vertretung durch die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses klarer definiert. In § 8 Ziffer 5 wurde aufgenommen, dass eine Gesellschafterversammlung einzuberufen ist, wenn mindestens 5 Mitglieder es verlangen.
- Es wurde ein neuer § 10 – Wirtschaftsplan eingefügt (entsprechend den Regelungen in der Stadtentwicklungsverwaltungsgesellschaft). In § 13 wurde das Prüfrecht der Örtlichen Rechnungsprüfung ergänzt.
- Darüber hinaus wurden redaktionelle Änderungen berücksichtigt.
Entsprechend der Empfehlung des Notars wurde der Beschlussvorschlag insoweit ergänzt, dass vorgesehen ist, zunächst Herrn Ersten Beigeordneten Philippengracht zum Geschäftsführer der beiden Gesellschaften zu bestellen, damit dies in den Einrichtungsurkunden vermerkt werden kann. Darüber hinaus wird die Verwaltung ermächtigt, unwesentliche Änderungen, die sich ggfs. im weiteren Abstimmungsverfahren mit der Kommunalaufsicht noch ergeben, zu berücksichtigen.
Rechtliche Grundlagen:
Siehe V 2016/309
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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223,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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241,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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70,8 kB
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