Sitzungsvorlage - V/2016/270
Grunddaten
- Betreff:
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Neuausrichtung der ÖPP d-NRW hier: Beitritt der Stadt Herzogenrath zur "d-NRW AöR"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 6.1 Finanzen und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2016
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die im Jahr 2002 als öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) gegründete Kooperation d-NRW fördert die interkommunal und die kommunal-staatlich Kooperation der Verwaltungsebenen in Nordrhein-Westfalen durch Einsatz von E-Government. Hierzu entwickelt die Gesellschaft Konzepte zu Themen der Informations- und Kommunikationstechnologie im Allgemeinen und E-Government im Speziellen. Dabei liegt der Fokus auf Projekten, die aufgrund von Schnittstellen in den Verwaltungsprozessen eine einheitliche, gemeinschaftliche Umsetzung durch Land und Kommunen erfordern (z. B. Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Verwaltungssuchmaschine NRW etc.).
Das Konstrukt d-NRW besteht derzeit aus einem in öffentlicher Hand (d-NRW Besitz-GmbH & Co.KG und einem in privater Hand (d-NRW Betriebs-GmbH & Co.KG) befindlichen Bereich. Gesellschafter der Besitz-KG ist das Land NRW, ein großer Teil der Kommunen des Landes NRW (zum Teil die kommunalen Dienstleister) sowie die Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe. Die Beteiligungen werden im Public Konsortium als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (Public Konsortium d-NRW GbR) zusammengefasst. Die Beteiligung des Landes NRW wird vom Ministerium für Inneres und Kommunales (MIK) verwaltet. Die derzeitige Form der Zusammenarbeit von Besitz-KG und Betriebs-KG basiert auf einem Grundlagenvertrag.
Aufgrund des aus der ursprünglichen ÖPP-Konzeption resultierenden, inzwischen komplizierten Geflechts verschiedene Organisationseinheiten und Gremien wurde erkannt, dass – besonders vor dem Hintergrund der vergaberechtlichen Rahmenbedingungen – das derzeitige-NRW Konstrukt nur bedingt zukunftstauglich ist und es einer Änderung der gesellschaftsrechtlichen Struktur von d-NRW bedarf.
Aufgrund des Ergebnisses einer ausführlichen Organisationsuntersuchung wurde sich dafür ausgesprochen, den bislang privatrechtlich organisierten öffentlichen Teil von d-NRW in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) umzuwandeln.
Hiermit soll die erfolgreiche Kooperation d-NRW in neue Strukturen überführt werden, um die bewährte Form der Zusammenarbeit von Land und Kommunen im Bereich E-Government abzusichern. Mit der Errichtung der AöR soll insbesondere die vergaberechtsfreie Inhouse-Beauftragung seitens der Träger sowie die Schaffung eines rechtssicheren Rahmens für die kommunal-staatliche Kooperation abgesichert werden.
Zweck der Anstalt soll keine Gewinnerzielung, sondern die Schaffung bzw. Beibehaltung einer spezialisierten Einheit zur Begleitung von kommunal-staatlichen (IT-) Projekten in Trägerschaft der öffentlichen Hand sein.
Träger der neuen Anstalt sollen neben dem Land NRW ausschließlich Gemeinden, Kreise und Landschaftsverbände sein. Der Beitritt erfolgt durch Erbringen eines Stammkapitals von 1.000 €. Weitere laufende Kosten sollen den Trägern nicht entstehen.
Kommunale Dienstleister, die derzeit ebenfalls Träger von d-NRW sind, sollen künftig nicht mehr für eine Trägerschaft in Betracht kommen. Hintergrund hierfür ist die angestrebte klare Trennung zwischen „Auftraggebern“ (Land und kommunale Gebietskörperschaften) und „Auftragnehmern“ (kommunale IT-Dienstleister), um die Inhouse-Fähigkeit gewährleisten zu können.
Durch die Trägerstruktur soll die vergaberechtsfreie Beauftragung (Inhouse-Fähigkeit) der d-NRW AöR seitens ihrer Träger ermöglicht werden. Im Wege der Inhouse-Beauftragung kann die Anstalt auf diese Weise ohne eine vorherige (europaweite) Ausschreibung tätig werden und Leistungen für ihre Träger erbringen.
Gemäß § 17 Abs. 1 i. V. m § 2 Abs. 1 des Errichtungsgesetzes d-NRW AöR ist im Jahr 2017 der rückwirkende Beitritt zum 1. Januar 2017 möglich.
Um die Vorteile der d-NRW AöR nutzen zu können, hat sich die Bürgermeisterkonferenz der Gemeinden der StädteRegion dafür ausgesprochen, dass diese der AöR beitreten.
Finanzielle Auswirkungen:
Einmalig 1.000 € zur Erbringung des Stammkapitals. Die Mittel werden in den Haushalt 2017 eingeplant.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellung der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung:
Gemäß § 5 Nr. 2 der Rechnungsprüfungsordnung wurde die o.a. kurzfristig vorgelegte Vorlage geprüft.
Die Stadt Herzogenrath ist zurzeit mittelbar über die Regio iT Gesellschaft (1% Beteiligung der Stadt) an den d-NRW-Gesellschaften beteiligt. Das Land NRW hat nun mit dem Gesetz über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ beschlossen, den bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW in eine Anstalt des öffentlichen Rechts umzuwandeln und somit die Strukturen zu vereinfachen und den geltenden vergaberechtlichen Rahmenbedingungen gerecht zu werden. Die Stadt kann dieser Anstalt durch einseitige Erklärung beitreten. Das städtische einzubringende Stammkapital beträgt 1.000 €.
Seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung bestehen keine Bedenken gegen einen Beitritt in die d-NRW AöR, sofern die Genehmigung der Kommunalaufsicht vorliegt und im Haushaltsplan 2017 durch den Rat entsprechende Mittel bereitgestellt werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath die Vorlage, bevor sie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt wird, sowohl im Haupt- und Finanzausschuss wie auch im Wirtschaftsausschuss hätte beraten werden müssen.
Anlage:
Einrichtungsgesetz d-NRW AöR
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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