Sitzungsvorlage - V/2016/273
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 4 Bau und Betrieb
- Beteiligt:
- Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Bürgermeisterbüro; Dezernat 3 bis 2017; Fachbereich 4.1 Betrieb; Verwaltungsleitung
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.11.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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13.12.2016
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte 6. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 15.12.2015.
Die 6. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 15.12.2015 tritt am 01.01.2017 in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 4.563.120 | Euro. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 15.12.2015 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2016 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:
60 l Restabfallbehälter | 148,20 €/Jahr |
120 l Restabfallbehälter | 296,40 €/Jahr |
240 l Restabfallbehälter | 592,80 €/Jahr |
1.100 l Restabfallbehälter | 2.717,04 €/Jahr |
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Restabfallsäcke (35 l) | 2,50 €/Stück |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l) | 2,60 €/Stück |
Die Gebühr für einen 120 l Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2007: 30,00 €/Jahr.
1.) Gebührennachkalkulation 2015 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath
Die Nachkalkulation des Jahres 2015 schließt mit einer Kostenunterdeckung in Höhe von 133.362,10 € ab.
Die Kostenunterdeckung ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass die tatsächlichen im Jahr 2015 erzielten Gebühreneinnahmen die prognostizierten Gebühreneinnahmen nicht erreicht haben.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen/sollen Kostenunterdeckungen an Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden.
Das heißt, Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2013 sind zwingend bis zum Jahr 2017 abzurechnen.
Im Jahr 2013 ist eine Kostenüberdeckung in Höhe von 29.407,73 € festgestellt worden. Im Jahr 2014 wurde eine Kostenüberdeckung in Höhe von 2.598,37 € ermittelt.
In der Gebührenkalkulation des Jahres 2017 wird der Gesamtbetrag aus 2013 und 2014 in Höhe von 32.006,10 € als Einnahme (Rücklagenentnahme) verbucht, so dass hier der gesetzlich geforderte Ausgleich für die Jahre 2013 und 2014 erfolgt (§ 6 Abs. 2 Satz 3, 1. Halbsatz KAG NRW).
Rücklagemittel stehen demzufolge für zukünftige Gebührenkalkulationen nach jetzigem Stand nicht mehr zur Verfügung (vorbehaltlich der Gebührennachkalkulation 2016).
Zugleich wird die Kostenunterdeckung aus dem Jahr 2015 in Höhe von 133.362,10 € in die Kalkulation 2017 eingestellt. Gründe, die ein Abweichen vom Grundsatz des § 6 Abs. 2 Satz 3, 2. Halbsatz KAG NRW rechtfertigen würden, liegen nicht vor.
2.) Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2015
Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung, die die betrieblichen Aufwendungen der RegioEntsorgung AöR abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.
Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioEntsorgung AöR in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der vier Folgejahre einbezogen.
Die Sammlung und der Transport der Abfälle in Herzogenrath verliefen auch im Jahr 2015 problemlos.
Die beschlossene Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2015 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 188.349,-- €.
Die Kostenüberdeckung in Höhe von 188.349,-- € wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW bereits im Wirtschaftsplan 2017 der RegioEntsorgung AöR bei der Stadt Herzogenrath vollständig ausgeglichen und kostendeckend berücksichtigt.
In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung berichtet, so dass eine transparente Darstellung der abfallwirtschaftlichen Vorgänge und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet sind.
3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2017:
Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2017 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls, Altpapiers, Sperrmülls, sowie Elektroschrott, Altmetall und Altkleider mittels Containern und für die Verwaltung der Abfuhrlogistik sowie den Betrieb des Wertstoffhofes in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2017 mitgeteilt.
Der Wirtschaftsplan 2017 der RegioEntsorgung und RegioEntsorgung AöR wird am 12.12.2016 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat beschlossen.
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat der RegioEntsorgung die für das Jahr 2017 voraussichtlich geltenden Entsorgungsgebühren mitgeteilt.
Die Grundgebühr des ZEW bleibt unverändert bei 14,60 €/Einwohner. Die Verbrennungsgebühren (Restmüll/Sperrmüll) ändern sich ebenfalls nicht und bleiben bei 177,92 €/t. Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall bleiben auch stabil bei 80,40 €/t. Lediglich der Entsorgungspreis für das Altholz steigt in 2017 erheblich von 35,00 €/t. auf 89,25 €/t. Die deutliche Erhöhung der Entsorgungspreises für die Altholzverwertung ist Folge der Veränderungen auf dem gesamten Energiemarkt und den derzeit niedrigen Erdölpreisen.
Erläuterungen zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Einzelnen:
3.1.) RegioEntsorgung AöR (Allgemeines):
Die Durchführung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Herzogenrath verlief auch im Jahr 2016 problemlos.
Gegenüber dem Jahr 2016 ergeben sich im Jahr 2017 folgende Neuerungen/Änderungen in der Abfuhrlogistik der RegioEntsorgung AöR:
Im März 2016 hat die RegioEntsorgung AöR die Erfassung von Textilien und Schuhen mit eigenem Personal und Fahrzeugen beendet. Die Erfassung und Verwertung erfolgt nun durch eine Überlassung von Containern an geeignete Dienstleister sowie die direkte Sammlung durch beauftragte Dritte. Als Öffentlichkeitsmaßnahme wurden zudem neue Alttextilcontainer beschafft, Durch diese Maßnahme konnten die Sammlungskosten um ca. 60 % reduziert werden. Somit kann die getrennte Erfassung von Textilien und Schuhen wirtschaftlich dargestellt werden.
3.2.) Wertstoffhof in der Stadt Herzogenrath
Zum 01.04.2012 wurde erfolgreich der Wertstoffhof der RegioEntsorgung AöR auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath in der Eygelshovener Straße 69a eröffnet. Das zusätzliche Entsorgungsangebot der RegioEntsorgung AöR für die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger wird durchweg positiv angenommen und bewertet.
Für den Betrieb des Wertstoffhofes ergeben sich für das Jahr 2017 prognostizierte Kosten (Logistik-, Personal-, Sachkosten usw.) in Höhe von 99.460,-- € (2016: 94.362,-- €).
Im Jahr 2015 wurden folgende Abfallmengen auf dem Wertstoffhof erfasst:
Abfallfraktion: | 2015 | 2014 | Veränderung zum VJ: |
Grünschnitt: | ca. 921 t./a. (54 % der Abfallmenge) | ca. 809 t. | +13,8 % |
Sperrmüll: | ca. 235 t./a. (38 % der Abfallmenge) | ca. 220 t. | +6,8 % |
Altholz: | ca. 544 t./a. (42 % der Abfallmenge) | ca. 468 t. | +16,2 % |
Metall: | ca. 39 t./a. (100 % der Abfallmenge) | ca. 29 t. | +34,5 % |
Papier: | ca. 75 t./a. (2 % der Abfallmenge) | ca. 72 t. | +4,2 % |
Hartkunststoffe: | ca. 49 t./a. (100 % der Abfallmenge) | ca. 44 t. | +11,4 % |
Flachglas: | ca. 27 t./a (100 % der Abfallmenge) | ca. 27 t. | 0,00 % |
Die Kosten für die Entsorgung der einzelnen Fraktionen und die Erlöse für die Vermarktung des Altpapiers (Bringsystem) sind in den in der Kalkulation allgemein angegebenen Abfallmengen enthalten. Dem stehen Einsparungen bei den Abfallmengen im Holsystem (Grünschnitt, Sperrmüll, Altholz) gegenüber.
Der Wertstoffhof wird weiterhin intensiv von den Herzogenrather Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Dies bedingt eine fortlaufend hohe Anzahl an Abfalltransporten, die die Kosten für die Logistik auf nahezu gleichem Niveau halten. Bei allen Abfallfraktionen konnten die eingesammelten Mengen erneut gesteigert werden. Diese Entwicklung ist, trotz der damit verbundenen leicht steigenden Kosten, im Hinblick auf die abfallwirtschaftlichen und ökologischen
Zielsetzungen sehr positiv zu bewerten.
3.3.) Stadt Herzogenrath:
-Die Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath erhöhen sich um 20,27 % gegenüber dem Vorjahr. Dies ist im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass für die Einsammlung und den Transport von „Wildem Müll“ sowie der Entleerung von Straßenpapierkörben ein zusätzlicher Mitarbeiter eingesetzt werden muss.
- Die Einnahmen aus dem Verkauf der amtlichen Abfallsäcke wurden entsprechend den Entwicklungen des Jahres 2016 angepasst.
- Die Anzahl der Behälterbewegungen bleibt stabil.
Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Zusammenfassung:
Ausgaben:
Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 kommt insgesamt (ohne Kostenüber-/unterdeckungen der RegioEntsorgung und der Stadt Herzogenrath) zu einer prognostizierten Erhöhung der Gesamtausgaben um 1,81 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (ca. +84,3 T€).
Ursächlich hierfür sind hauptsächlich leicht gestiegene Gesamtentsorgungskosten (+3,36 %) wegen deutlich steigender Entsorgungsgebühren beim Altholz und die höheren Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath (+20,27 %).
Weiter schlägt noch eine Kostenunterdeckung des Gebührenhaushaltes des Jahres 2015 in Höhe von 133,4 T€ auf der Ausgabenseite zu Buche.
Dies bedeutet einen tatsächlichen Anstieg der Gesamtausgaben um 4,66 % (+217,7 T€).
Einnahmen:
Die neben den Gebühren für die Bioabfallbehälter erzielten Einnahmen beinhalten auch die Erlöse für die Vermarktung des in Herzogenrath gesammelten Altpapiers und der Alttextilien. Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt und dienen so unmittelbar der Reduzierung der notwendigen Gebühreneinnahmen für die Abfallentsorgung in Herzogenrath.
Die Einnahmen (ohne Rücklagemittel der Stadt Herzogenrath aus 2013/2014 und der Kostenüberdeckung der RegioEntsorgung aus 2015) steigen gegenüber dem Vorjahr um 13,71 % (+109,6 T€). Dies ist auf deutlich höhere Erlöse bei der Verwertung des Altpapiers zurückzuführen.
Weiter werden Rücklagemittel aus den Jahren 2013/2014 in Höhe von 32,0 T€ auf der Einnahmeseite verbucht.
Die Gesamteinnahmen (mit Rücklagemitteln der Stadt Herzogenrath aus 2013/2014) steigen gegenüber den Vorjahr allerdings tatsächlich nur um 6,30 % (+55,8 T€), weil im Jahr 2016 noch Rücklagemittel in Höhe von 85,8 T€ zur Verfügung standen.
Ergebnis:
Insgesamt steigen die für eine Kostendeckung erforderlichen Gebühreneinnahmen für das Jahr 2017 durch
- höhere Gesamtausgaben ggü. 2016 (+84,3 T€),
- den Ausgleich der Kostenunterdeckung der Stadt Herzogenrath aus dem Jahr 2015 (+133,4 T€) und
- der deutlich geringeren Kostenüberdeckung der RegioEntsorgung aus dem Jahr 2015 gegenüber dem Jahr 2014 (+120,9 T€)
tatsächlich um 8,14 % (gerundet +282,8 T€ (Mehrausgaben 338,6 T€ - Mehreinnahmen 55,8 T€)).
Infolge des leicht gestiegenen Restabfallbehältervolumens (+1,34 %), auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, sinkt das Ergebnis wieder auf eine um 6,71 % höhere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zur Prognose im Jahr 2016 (2016: 2,471852 €/Liter, 2017: 2,637753 €/Liter).
Die für die gesetzlich geforderte Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen steigen und erfordern vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten schließlich eine Gebührenerhöhung für die Restabfallbehälter um durchschnittlich 6,79 %.
Aus EDV-technischen Gründen werden in der Gebührensatzung durch 12 Monate teilbare Jahresgebühren aufgenommen. Diese abrechnungstechnische Notwendigkeit führt wegen erforderlicher Betragsabrundungen abschließend zu einer Gebührenerhöhung bei den Restabfallbehältern um durchschnittlich 6,72 %.
Die Abfallgebühren für das Jahr 2017 wären wie folgt zu beschließen:
Behälter: | Gebühren 2017: | Veränderung zum VJ: |
60 l Restabfallbehälter | 158,16 €/Jahr | 6,72 % |
120 l Restabfallbehälter | 316,32 €/Jahr | 6,72 % |
240 l Restabfallbehälter | 632,64 €/Jahr | 6,72 % |
1.100 l Restabfallbehälter | 2.901,60 €/Jahr | 6,79 % |
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Restabfallsäcke (35 l) | 2,50 €/Stück | 0,00 % |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l) | 2,60 €/Stück | 0,00 % |
Die Abfallgebühr für eine 120-l-Biotonne bliebe unverändert bei 30,00 €/Jahr.
Damit blieben die Abfallgebühren für die Restabfallbehälter im Jahr 2017 immer noch ca. 6 % unter dem Niveau der Abfallgebühren des Jahres 2014.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Abfallgebühren 2017 entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2017 (Anlage 1) festzusetzen und die 6. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 15.12.2015 (Anlage 3) zu beschließen.
Die 6. Änderungssatzung zur Gebührensatzung tritt dann zum 01.01.2017 in Kraft.
Rechtliche Grundlagen:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW), Gebührensatzung des ZEW für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über der Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath, Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbands Entsorgungsregion West in den jeweils gültigen Fassungen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Kalkulation wurde, aufgrund der erst am 10.11.2016 eingegangen Zahlen der RegioEntsorgung AöR, sehr kurzfristig kalkuliert und dann der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung zur Prüfung vorgelegt.
Die Abfallsammel- und Transportkosten, die Deponiegebühren und die Abfallmengen wurden anhand des 2. Entwurfs des Wirtschaftsplans der RegioEntsorgung AöR, der Gebührensatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West vom 28.10.2016 sowie dem 1. Entwurf des Wirtschaftsplan 2017 Entsorgungszweckverband RegioEntsorgung geprüft. Bei den Altpapierkosten lag die Menge der Abfallgefäße zum Zeitpunkt der Prüfung noch nicht vor, so dass nur die von der RegioEntsorung AöR kalkulierten Kosten berücksichtigt werden konnten. Des Weiteren wurden die städtischen Kalkulationen auf Plausibilität geprüft.
Die ausgewiesenen Kosten und Mengen der Kalkulation konnten nachvollzogen werden. Aufgrund der eingerechneten Unterdeckung der Gebührennachkalkulation 2015 in Höhe von 133.362,10 € und des zum Vorjahr um 120.862 € geringeren Überschuss bei der RegioEntsorgung AöR sowie der nur möglichen städtischen Rücklageentnahme von 32.006,10 €, die ebenfalls um 53.806,36 € gering ist als in 2016, ergab sich alleine dadurch schon eine notwendige Mehreinnahme bei der Gebühren von 308.030,46 €, die geringfügig durch Verbesserung bei anderen Positionen aufgefangen werden konnten.
Unter Berücksichtigung aller Positionen ist es für eine Gebührendeckung notwendig, die Abfallgebühren gemäß der Gebührenrechnung in Anlage 1 zu erhöhen.
Gegen die vorgelegte Abfallgebührenkalkulation 2017 bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
1.Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2017 (Anlage 1)
2. Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2017 im Einzelnen (Anlage 2)
3. 6. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt
Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 15.12.2015 (Anlage 3)
Anlagen
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