Sitzungsvorlage - V/2016/342-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Auflösung, Neubildung und Neubesetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Herzogenrath hier: Gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 5.1 Organisation
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
|
13.12.2016
|
Beschlussvorschlag
- Der Stadtrat löst durch Beschluss folgende Ausschüsse auf:
- Haupt- und Finanzausschuss (HuFa)
- Ausschuss für Arbeit und Soziales (AAS)
- Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur (BSK)
- Bau- und Verkehrsausschuss (BauVerk)
- Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
- Umwelt- und Planungsausschuss (UmwPl)
- Wahlausschuss (WA)
- Wahlprüfungsausschuss (WPA)
- Wirtschaftsausschuss (Wiaus).
- Der Stadtrat beschließt die Bildung folgender Ausschüsse:
- Haupt- und Finanzausschuss (HuFa)
- Ausschuss für Arbeit und Soziales (AAS)
- Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur (BSK)
- Bau- und Verkehrsausschuss (BauVerk)
- Rechnungsprüfungsausschuss (RPA)
- Umwelt- und Planungsausschuss (UmwPl)
- Wahlausschuss (WA)
- Wahlprüfungsausschuss (WPA)
- Wirtschaftsausschuss (Wiaus).
- Der Stadtrat beschließt, die Ausschüsse wie folgt zu besetzen:
- Haupt- und Finanzausschuss:
Vorsitz Bürgermeister
20 Ratsmitglieder
- Ausschuss für Arbeit und Soziales
a)_21_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
c)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
d)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)
e)_1__ beratendes nichtstimmberechtigtes Ratsmitglied - fraktionsloser Stadt-
verordneter
- Ausschuss für Bildung, Sport und Kultur
a) _21_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
c)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
d)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)
e)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Stadtsportverbandes)
f) _2__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in der Kirchen)
g)_2__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in der Schulleiterkonferenz)
- Bau- und Verkehrsausschuss
a) _21_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
c)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
d)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)
e)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Stadtmarketing e.V.)
f)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Stadtsportverbandes)
- Rechnungsprüfungsausschuss
_14_ Ratsmitglieder
- Umwelt- und Planungsausschuss
a)_21_ vollberechtigte Mitglieder einschließlich sachkundige Bürger/innen (Hierbei darf die Zahl der sachkundigen Bürger die Zahl der Ratsmitglieder nicht erreichen.)
b)_1__sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Integrationsrates)
c)_1__sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Behindertenforums)
d)_1__sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Seniorenbeirates)
e)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Stadtmarketing e.V.)
f)_1__ sachkundige/r Einwohner/in (Vertreter/in des Stadtsportverbandes)
- Wahlausschuss
Vorsitz Wahlleiter (Hauptverwaltungsbeamter des Wahlgebietes)
_10_ Ratsmitglieder
- Wahlprüfungsausschuss
_14_ Ratsmitglieder
- Wirtschaftsausschuss
_14_ Ratsmitglieder
Vorlage V/2009/274 der Stadt Herzogenrath
| Seite: 1/2 |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen seiner Organisationskompetenz gem. § 57 Abs. 1 GO NRW hat der Rat in seiner konstituierenden Sitzung vom 17.06.2014 Ausschüsse gebildet (Drucksachen-Nr. V/2014/194-E02). Ebenfalls in dieser Sitzung wurde über Zusammensetzung der Ausschüsse (Zahl der Ausschussmitglieder, Umfang der Beteiligung von sachkundigen BürgerInnen und EinwohnerInnen) sowie über die konkret personelle Besetzung der Ausschüsse beschlossen.
Mit dem beigefügten gemeinsamen Antrag vom 28.11.2016 beantragen nunmehr die SPD-Fraktion und CDU-Fraktion die Auflösung, die anschließende Neubildung und Neubesetzung von Ausschüssen des Rates der Stadt Herzogenrath. Auf die weiteren Ausführungen des Antrages wird verwiesen.
Eine Möglichkeit zur Veränderung der Ausschussbesetzung besteht nach der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in der Auflösung von Ausschüssen. Hierbei bedarf es lediglich eines einfachen Mehrheitsbeschlusses der Ratsmitglieder. Dies gilt auch dann, wenn -wie geschehen- ursprünglich die Ausschussmitglieder einstimmig im Wege eines einheitlichen Wahlvorschlages bestimmt worden sind.
Diese Vorgehensweise wäre nur für den Fall unzulässig, dass ein Ausschuss kraft gesetzlicher Vorschrift für die gesamte Wahlzeit des Rates bestellt ist. Dies gilt beispielweise für den Jugendhilfeausschuss, der allerdings nicht Bestandteil des Antrages ist.
Weiterhin ist es erforderlich, dass durch Gesetz oder Satzung vorgeschriebene Ausschüsse nach ihrer Auflösung unverzüglich neubesetzt werden. Einschlägig ist diese Regelung für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rechnungsprüfungsausschuss, die gem. § 57 Abs. 2 GO NRW als Pflichtausschüsse einer Gemeinde normiert ist.
Ebenso statthaft ist es, eine Entscheidung über die Auflösung eines Ausschusses oder mehrerer Ausschüsse (Auswahlrecht des Rates) herbeizuführen.
Nach dem Auflösungsbeschluss entspricht das durchzuführende Verfahren zur Neubildung dem Prozedere der konstituierenden Sitzung:
- Bildung der Ausschüsse,
- Beschluss über die Zusammensetzung der Ausschüsse (Anzahl der Ausschussmitglieder, Verhältnis Ratsvertreter zu sachkundigen BürgerInnen, Umfang der Beteiligung von sachkundigen EinwohnerInnen),
- konkret personelle Besetzung,
- ggf. Entscheidung über die Befugnisse der Ausschüsse.
Das Verfahren zur Bildung der Ausschüsse regelt § 57 GO NRW. Durch die Formulierung „der Rat“ wurde durch den Gesetzgeber klargestellt, dass bei der Bildung der Ausschüsse der hauptamtliche Bürgermeister Stimmrecht hat (zu A u. B.).
Hingegen hat der hauptamtliche Bürgermeister kein Stimmrecht hinsichtlich der Zusammensetzung der Ausschüsse und bei der Wahl der Ausschussmitglieder (zu C.).
Gem. § 57 Abs. 2 muss in jeder Gemeinde ein Hauptausschuss, ein Finanzausschuss und ein Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden, wobei der Rat beschließen kann, dass die Aufgaben des Finanzausschusses vom Hauptausschuss wahrgenommen werden. Der Rat kann insofern einen Haupt- und Finanzausschuss bilden.
Mit Ausnahme des Haupt- und Finanzausschusses, des Rechnungsprüfungsausschusses und des Wahlprüfungsausschusses können den jeweiligen Ausschüssen neben Ratsmitgliedern auch zum Rat wählbare sachkundige BürgerIinnen angehören. Die Zahl der sachkundigen BürgerInnen darf die Zahl der Ratsmitglieder in den einzelnen Ausschüssen jedoch nicht erreichen. Insbesondere sind Ausschüsse nur dann beschlussfähig, wenn die Zahl der anwesenden Ratsmitglieder die Zahl der anwesenden sachkundigen Bürger übersteigt.
Bei einer angenommenen Ausschussgröße von 21 Personen dürfen demnach max. 10 sachkundige Bürger benannt werden.
Darüber hinaus können den Ausschüssen, mit Ausnahme der in § 59 GO NRW genannten Ausschüsse, auch sachkundige Einwohner/innen als Mitglieder mit beratender Stimme angehören.
Hierbei ist zu beachten, dass grundsätzlich für sachkundige EinwohnerInnen geltenden Voraussetzungen
- Einwohner im Sinne von § 21 GO (in Herzogenrath ihre Wohnung haben)
- Volljährigkeit
- keine Inkompatibilität gem. § 13 KWahlG
- und Sachkunde besitzen
erfüllt sein müssen.
Diese Voraussetzungen werden von Schulleitungen, die nicht in Herzogenrath wohnen, nicht erfüllt. In diesen Fällen verbliebe dem Rat/Ausschuss die Möglichkeit, gem. § 58 Abs. 3 Satz 6 GO NRW die betroffenen Schulleitungen als „Sachverständige“ zu den Beratungen zu zuziehen.
Rechtliche Grundlagen:
§§ 57, 58, 59 Abs. 1 und 40 Abs. 2 Satz 6 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
40,2 kB
|
