Sitzungsvorlage - V/2017/168

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Er beauftragt die Verwaltung den IST-Stand aller bestehenden Spielplätze (geplante Spielorte) und soweit möglich alle alternativen/informellen Spielorte in Herzogenrath anhand der entsprechenden Erfassungs- und Kategorisierungsbögen qualitativ zu erfassen.

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zur Entwicklung einer Qualitätszielkonzeption für eine umfassende Spielleitplanung, die Bildung einer verwaltungsinternen „Steuerungsgruppe Spielleitplanung“ zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Umwelt- und Planungsausschuss:

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat, zur Entwicklung einer Qualitszielkonzeption für eine umfassende Spielleitplanung, die Bildung einer verwaltungsinternen „Steuerungsgruppe Spielleitplanung“ zu beschließen.

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Der Stadtrat beschließt die Bildung einer verwaltungsinternen „Steuerungsgruppe Spielleitplanung“.

Der Stadtrat beauftragt dieSteuerungsgruppe Spielleitplanung“ bis zum Frühjahr 2018 eine Qualitätszielkonzeption für eine umfassende Spielleitplanung zu entwickeln.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen

 

r die Erfassung des qualitativen IST-Standes der Spielorte und die Entwicklung einer Qualitätszielkonzeption entstehen derzeit keine zusätzlichen Kosten.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß dem Auftrag durch den Jugendhilfeausschuss aus der Sitzung vom 22.09.2016 hat die Verwaltung seither damit begonnen ein qualitatives Detailkonzept für eine umfassende Spielflächenbedarfsplanung in Herzogenrath zu erarbeiten.

 

Ein erster Entwurf/Zwischenstand zur Spielflächenbedarfsplanung unter dem Gesichtspunkt eines Gesamtkonzeptes „bespielbare Stadt“ gliedert sich derzeit grob in folgende inhaltliche Schwerpunkte:

  • Historische Einordnung
  • Einordnung in den städtebaulichen Kontext
  • Bedeutung des Spiels
  • Rechtliche Grundlagen der Spielraumplanung
  • Sozialräumliche Bedarfsberechnungen und Entwicklungen
  • Sozialräumliche Angebotsstruktur (Spielplätze, Bolzplätze, Skateranlagen)
  • Anregungen und Feststellungen der GPA NRW
  • Kriterien zur qualitativen Begutachtung und Bewertung von Spielplätzen/Spielräumen

 

Auf Grund des Umfangs ist der Entwurf in allris zum Download bzw. Nachlesen abgespeichert.

 

Zur qualitativen Begutachtung und Bewertung der einzelnen Spielplätze und Spielräume hat die Verwaltung jeweils einen Entwurf für einen entsprechenden Erfassungs- und Kategorisierungsbogen für geplante (öffentliche/angelegte Spielplätze) und alternative/informelle (z. B. Parkanlagen/Fußngerzonen) Spielorte erstellt (s. Anlagen).

 

Die Verwaltung schlägt als nächsten Schritt vor, ergänzend zu der bislang vorliegenden quantitativen Auswertung (s. V/2016/255), zunächst alle bestehenden Spielplätze (geplante Spielorte) und soweit möglich alle alternativen/informellen Spielorte in Herzogenrath anhand dieser Entwürfe zu dokumentieren und den IST-Stand qualitativ zu erfassen.

 

Im Hinblick auf eine umfassende und integrierte Spielleitplanung ist die Erfassung und Kategorisierung der Spielplätze und Spielorte in einer Stadt als notwendige Grundlagenarbeit zu betrachten, da nur die Kombination der Faktoren „Quantität“ und „Qualität“ sichere Aussagen über die Gesamtversorgung einer Stadt/eines Stadtteils mit Spielmöglichkeiten zulässt. Daber hinaus ist es in einem zweiten Schritt unter den Gesichtspunkten „bespielbare und kinderfreundliche Stadt“ unerlässlich das Stadtbild und die Stadtentwicklung insgesamt in den Blick zu nehmen.

Daneben sollte nach Auffassung der Verwaltung in Zukunft die Lebensqualität aller Generationen verstärkt in den Blick genommen werden. Dies verlangt, genauer als bisher zu betrachten, wie die Aufenthaltsqualität auf öffentlichen Plätzen und Räumen erhalten bzw. attraktiviert werden kann.

Da es hierzu jedoch neben der Expertise des Jugendamtes insbesondere die Fachkompetenz und Beteiligung der Stadtentwicklungsplanung und des Grünflächenamtes zur Entwicklung einer umfassenden und nachhaltigen Spielleitplanung bedarf, schlägt die Verwaltung die Bildung einer verwaltungsinternen „Steuerungsgruppe Spielleitplanung“ vor, die sich konstant mit dem Thema Spielleitplanung beschäftigt.

Mitglieder der „Steuerungsgruppe Spielleitplanung“ sollten ein/e Vertreter/in der Stadtentwicklungsplanung, ein/e Vertreter/in des Grünflächenamtes, der Teamleiter Jugendarbeit und der Jugendhilfeplaner sein.

 

Aus Sicht der Verwaltung liegt die vordringlichste Aufgabe der verwaltungsinternen „Steuerungsgruppe Spielleitplanung“ zunächst in der Erarbeitung und Entwicklung einer für die Stadt Herzogenrath passgenauen Qualitätszielkonzeption.

Die Qualitätszielkonzeption stellt eine wichtige Grundlage für die zielgerichtete und nachhaltige Durchführung der Spielleitplanung in Herzogenrath dar. Sie besteht aus einem Leitbild sowie aus Leitlinien und Qualitätszielen für die räumliche Planung und aus Leitlinien und Qualitätszielen für die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

 

Das Leitbild beschreibt dabei die Vision einer kinderfreundlichen Stadt, die in den Leitlinien konkretisiert wird.

Die Qualitätsziele für die räumliche Planung beschreiben die Nutzungs- und Erlebnismöglichkeiten städtischer Räume (z. B. Grünflächen, Wegeverbindungen) für Kinder.

Die Qualitätsziele für die Beteiligung umfassen Kriterien einer gelungenen Beteiligung von Kindern und Jugendlichen.

Dabei ist die Verzahnung von Planungs- und Beteiligungsprozessen von entscheidender Bedeutung für eine zielgerichtete und nachhaltige Spielleitplanung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, parallel zur qualitativen Erfassung der geplanten und alternativen Spielorte in Herzogenrath einen Entwurf für eine Qualitätszielkonzeption bis zum Frühjahr 2018 zu entwickeln.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Nach § 11 SGB VIII sind jungen Menschen die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen ankpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen. Jugendhilfe soll u.a. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten und zu schaffen.

 

Weitere rechtliche Rahmenbedingungen ergeben sich aus folgenden Gesetzen, Rechtsvorschriften, Runderlassen und DIN-Normen:

  • Planungsrelevante Rahmenbedingungen des SGB VIII (§§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 2, 8 Abs. 1, 9, 79, 80)
  • Raumordnungsgesetz
  • Baugesetzbuch
  • Bauordnung NRW
  • Runderlass des Innenministers v. 31.7.1974, Bauleitplanung Hinweise für die Planung von Spielflächen; Stand 01.01.2003 Ministerium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport (MSWKS), jetzt: Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW (MBWSV)
  • DIN 18034 „Spielplätze und Freiräume zum Spielen (Stand/Fassung: 09/2012)

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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Anlagen

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