Sitzungsvorlage - V/2017/175
Grunddaten
- Betreff:
-
Neu-/Wiederwahl von Schiedspersonen in Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich 1 Bürgerdienste
- Beteiligt:
- Fachbereich 1: b) Ordnungswesen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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20.06.2017
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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11.07.2017
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Beschlussvorschlag
A) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
Frau Petra Schürgers
für das Amt der Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirks Herzogenrath – Mitte wird auf die Dauer von fünf Jahren zu benennen.
B) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
Frau Walburga Reimer
für das Amt der Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirks Kohlscheid auf die Dauer von fünf Jahren zu benennen.
C) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
Herrn Andreas Billmann
für das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes des Schiedsamtsbezirks Kohlscheid auf die Dauer von fünf Jahren zu benennen.
D) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
Herrn Gerd Kemmerling
für das Amt des stellvertretenden Schiedsmannes des Schiedsamtsbezirks Merkstein auf die Dauer von fünf Jahren zu benennen.
E) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat,
Frau Dr. Judith Kettler
für das Amt der stellvertretenden Schiedsfrau des Schiedsamtsbezirks Herzogenrath – Mitte auf die Dauer von fünf Jahren zu benennen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NW) vom 16.12.1992 und aufgrund des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.05.1995 wurden die im Rat vertretenen Fraktionen gebeten, geeignete Personen für die Wahl der Schiedsfrau/Schiedsmann für die freiwerdenden Schiedsamtsbezirke zu benennen, bzw. ihr Einverständnis für eine Wiederwahl zu erklären.
Die Verwaltung hat dazu in vorgeschriebener Weise durch Öffentlichkeitsarbeit in den Medien auf die freiwerdenden Stellen als Schiedsfrau/-mann in den jeweiligen Schiedsamtsbezirken hingewiesen.
Es ist sehr erfreulich, dass sich sieben interessierte BürgerInnen aus Herzogenrath gemeldet und sich um ein Amt als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann in den jeweiligen Schiedsamtsbezirken beworben haben. Alle BewerberInnen erfüllen die im Schieds-amtsgesetz vorgeschriebenen persönlichen Voraussetzungen für die Bekleidung der Ehrenämter.
Mit den vorliegenden Bewerbungen ist es möglich, alle 3 Schiedsamtsbezirke wieder mit einer ersten und zweiten Schiedsperson zu besetzen.
Nach den Bewerbergesprächen schlägt der Fachbereich Bürgerdienste vor, die unter A) bis E) benannten Bewerber/Innen für die betreffende ehrenamtliche Tätigkeit als Schiedsfrau bzw. Schiedsmann zu berufen.
A) Schiedsamt Herzogenrath – Mitte
Die Amtszeit der Frau Piek als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Herzogenrath-Mitte endet am 22.07.2017. Die Verwaltung hat das vorgeschriebene Verfahren der Neu- bzw. Wiederwahl veranlasst.
Frau Piek hat erklärt, für eine neuerliche Wiederwahl nicht zur Verfügung zu stehen.
B) Schiedsamt Kohlscheid
Die Amtszeit der Frau Reimer als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Kohlscheid am 22.07.2017. Die Verwaltung hat das vorgeschriebene Verfahren der Neu- bzw. Wiederwahl veranlasst.
Frau Reimer hat auf die Anfrage der Verwaltung vom 21.02.2017 erklärt, dass sie bereit ist, vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat der Stadt Herzogenrath, eine neuerliche Berufung für das Amt der Schiedsfrau im Schiedsamtsbezirk Kohlscheid anzunehmen.
C) stellvertretendes Schiedsamt Kohlscheid
Herr Spanier hat gegenüber der Verwaltung erklärt, sein Amt niederlegen zu wollen. Hierüber hat das Amtsgericht bisher nicht entschieden. Seine Amtszeit endet zum 23.07.2017 regulär.
D) stellvertretendes Schiedsamt Merkstein
Die Amtszeit der Frau Piek endet zum 21.07.2017. Frau Piek hat erklärt, dass sie für einen neuerliche Amtsperiode nicht zur Verfügung steht.
E)stellvertretendes Schiedsamt Herzogenrath – Mitte
Die Amtszeit des Herrn Grouls endet zum 23.07.2017. Herr Grouls hat mehrere Jahre ehrenamtlich als Schiedsmann und Stellvertreter in Merkstein und Mitte gewirkt. Für eine neuerliche Amtsperiode steht er nicht zur Verfügung.
Rechtliche Grundlagen:
§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz – SchAG NW) vom 16.12.1992 in der z.Zt. gültigen Fassung.
