Sitzungsvorlage - V/2017/199
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftiges Bäderangebot in Herzogenrath
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Dezernat 2 bis 2017
- Beteiligt:
- Fachbereich 2.2 Schule, Sport und Kultur
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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11.07.2017
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Herzogenrath zieht nach § 11 a der Hauptsatzung die Zuständigkeit in dieser Angelegenheit wegen der Bedeutung und Eilbedürftigkeit an sich und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Er beschließt, ein Konzept für das zukünftige Bäderangebot in Herzogenrath zu erstellen. Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen einzuleiten und die Schulen, Schwimmvereine und weiteren schwimmhallennutzenden Organisationen einzubeziehen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Die finanziellen Auswirkungen für ein zukünftiges Bäderangebot in Herzogenrath werden im Rahmen des Konzeptes ermittelt.
Da für die Aufstellung eines Bäderkonzeptes im Haushaltsplan 2017 keine Mittel eingeplant worden sind, sind die notwendigen Mittel außerplanmäßig bereit zu stellen. Aufgrund der absehbaren Auftragssumme handelt es sich um eine unerhebliche außerplanmäßige Auszahlung, so dass kein Beschluss des Rates erforderlich ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2017 bestand Einvernehmen, das das weitere Vorgehen zum Bäderangebot in Herzogenrath unmittelbar in der Ratssitzung am 11.07.2017 beraten werden soll.
Im Stadtgebiet Herzogenrath war bis 2014 folgende Bäderinfrastruktur vorhanden:
- Hallenbad Kohlscheid mit 5 Bahnen a 25 m, 1 m + 3 m Sprungbretter, Lehrschwimmbecken und Kleinkinderbecken
- Hallenbad Herzogenrath-Mitte mit 4 Bahnen a 25 m
- Lehrschwimmbecken Herzogenrath-Mitte ca. 100 qm
- Lehrschwimmbecken Merkstein ca. 100 qm
- Freibad Merkstein mit 6 Bahnen a 25 m mit integriertem Nichtschwimmerbecker, 4 Bahnen a 50 m; Rutsche mit separatem kleinem Becken und Kleinkinderbecken, 1 m + 3 m Sprungbretter
Dies bedeutete, dass in jedem der drei Stadtteile zumindest ein Schwimmbad vorhanden war.
Das Hallenbad Kohlscheid ist seit 01.07.2014 wegen baulicher Mängel geschlossen und wurde zwischenzeitlich abgerissen. Der Stadtrat hatte in 2015 beschlossen, dieses Hallenbad durch einen Ersatzneubau an fast gleicher Stelle zu ersetzen, um den Status Quo (in jedem Stadtteil ein Bad) zu halten. Dieser Beschluss konnte jedoch aufgrund ausbleibender Fördermittel und der finanziellen Situation der Stadt bisher nicht umgesetzt werden. Das ehem. Lehrschwimmbecken in der Grundschule Kohlscheid-Mitte steht nicht mehr zur Verfügung.
Das Hallenbad Herzogenrath-Mitte ist nunmehr aktuell wegen statischer Probleme geschlossen (Bodenerosionen). Es ist nunmehr vorgesehen, diese statischen Probleme zu beheben. Die Verwaltung geht davon aus, dass zum Schuljahresbeginn 2017/2018 das Hallenbad wieder vollumfänglich genutzt werden kann.
Die Lehrschwimmbecken in der Grundschule Leonhardstraße und in der Dietrich-Bonhoeffer-Schule werden überwiegend für das Schulschwimmen, teilweise auch von anderen Organisationen (Versehrtensport, Vereine) genutzt.
Mit der Sanierung des Hallenbades in der Bergerstraße erfolgt keine grundlegende Neukonzeptionierung des Hallenbades und keine – den heutigen Anforderungen und Nutzerwünschen entsprechende – Weiterentwicklung und Modernisierung. Es wird lediglich eine Weiternutzung für einen Übergangszeitraum ermöglicht. Das Hallenbad Bergerstraße ist 1970/1971 gebaut worden und damit am Rande der üblichen Nutzungsdauer. Aufgrund der anhaltenden Diskussion über die zukünftige Bäderlandschaft in Herzogenrath und unter Berücksichtigung einer üblichen notwendigen Vorlaufzeit für eine umfassende Sanierung bzw. den Neubau eines Hallenbades von ca. vier Jahren ist die Verwaltung schon frühzeitig in weitergehende Überlegungen eingestiegen. Diese wurden durch das Schadensereignis am Hallenbad Bergerstraße nochmals forciert und die Notwendigkeit einer gesamtstädtischen Betrachtung aufgezeigt.
Seit der Beschlusslage über den Ersatzbau in Kohlscheid haben sich die Rahmenbedingungen zur Bäderinfrastruktur insbesondere wie folgt geändert:
- Es ist festzustellen, dass nach der Schließung des Hallenbades in Kohlscheid die städtischen Schwimmvereine einen Mitgliederrückgang zu verzeichnen haben.
- Der Sportstättenentwicklungsplan bestätigt diese Entwicklung und den Bedarf an zusätzlichen Schwimmzeiten
- Das Schulschwimmen kann derzeit wegen der Fahrtzeiten von/zur Schwimmhalle nur eingeschränkt (Schwimmzeiten je Klasse ca. 25-30 Min.) angeboten werden. In diesem Kontext sind auch die Presseveröffentlichungen zu werten, dass nur wenige Kinder am Ende der Grundschulzeit schwimmen können
- Der jährliche Zuschussbedarf der Bäder in Herzogenrath belief sich auf ca. 1,4 – 1,5 Mio. €; dies ist zukünftig nicht mehr finanzierbar; es sind daher Betriebs- und Funktionskonzepte notwendig, die zu einem wirtschaftlichen und finanzierbaren Bäderangebot führen
- Es ist eine umfassende Bedarfsermittlung (Schulschwimmen, Vereinsschwimmen, Öffentlichkeit, besondere Altersgruppen etc.) notwendig, die zum einen auch das Angebot der Nachbarkommunen (z.B. Neubau Hallenbad in Geilenkirchen) aber auch die neuen Trends (Kurzzeiterholung, gesundheitsorientiertes Schwimmen der älter werdenden Gesellschaft etc.) berücksichtigt.
- Da in diesem Zusammenhang nicht mehr nur der Ersatzbau eines Hallenbades zu diskutieren ist, muss im Rahmen der Prüfung des zukünftigen Bäderangebotes für die nächsten 30-40 Jahre auch eine detaillierte gesamtstädtische Analyse und Bewertung der Schwimmbadstandorte erfolgen.
Aus der Sicht der Verwaltung ist es daher erforderlich, ein umfassendes Konzept für das zukünftige Bäderangebot zu erarbeiten und auf dieser Grundlage eine Entscheidung zu treffen. Hierfür ist es sinnvoll und wirtschaftlich, ein Beratungsunternehmen einzubeziehen, dass die Entwicklungen und Trends im Bäderbereich kennt und über umfassende Erfahrungen verfügt. Die Verwaltung hat daher die notwendigen internen Abstimmungen und Vorbereitungen hierzu getroffen und qualifizierte Unternehmensberatungen mit der Bitte um eine Angebotsabgabe aufgefordert. Die Angebote liegen zwischenzeitlich vor und wurden von der Verwaltung ausgewertet. Der vorgesehene Projekt- und Organisationsablauf für ein Bäderkonzept ist in der Anlage 4 beigefügt. Die Verwaltung beabsichtigt, den Auftrag zur Vorlage eines Konzeptes für das zukünftige Bäderkonzept in Herzogenrath – vorbehaltlich der entsprechenden Grundsatzbeschlussfassung durch den Rat und der Zustimmung der Kommunalaufsicht zur Auftragsvergabe – als Geschäft der laufenden Verwaltung zu vergeben.
Die Schwimmsportvereine haben mit Datum von 17.05.2017 einen Vorschlag für ein Bäderkonzept für Herzogenrath vorgelegt. Die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, UBL und die Piratenfraktion haben mit Antrag vom 08.06.2017 um Prüfung dieses Bäderkonzeptes gebeten. Ergänzend hierzu hat die FDP-Fraktion mit Antrag vom 19.06.2017 gebeten, den Zustand der Lehrschwimmbecken zu bewerten. Die Anträge sind als Anlage beigefügt. Sie werden im Rahmen des Konzeptes berücksichtigt.
Der Vorschlag der Vereine berücksichtigt aus der Sicht der Verwaltung nicht alle Aspekte (z.B. Schwimmgewöhnung für Kleinkinder) eines zukünftigen Bäderangebotes in Herzogenrath. Darüber hinaus sind einzelne Elemente (Notwendigkeit eines Sprungturmes, Anzahl der Bahnen etc.) im Hinblick auf den Bedarf und die finanziellen Folgewirkungen zu betrachten. Der Vorschlag und die Fragestellungen zum Zustand der Lehrschwimmbecken werden im Rahmen des Bäderkonzeptes ebenfalls einfließen.
Es ist ebenfalls vorgesehen, die Vereine und Schulen sowie weitere schwimmbadhallennutzende Gruppierungen (Versehrtensport etc.) einzubeziehen.
Rechtliche Grundlagen:
Die Gewährleistung der Bäderinfrastruktur zählt zu den Aufgaben der Daseinsvorsorge der Stadt Herzogenrath. Es bestand im Haupt- und Finanzausschuss am 19.06.2017 Einvernehmen, die Angelegenheit im Rat zu beraten und zu beschließen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Anlage/n:
Anlage 1 – Bäderkonzept der Vereine vom 17.05.2017
Anlage 2 – Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE Grünen, DIE LINKE, UBL und der Piraten-Fraktion vom 08.06.2017
Anlage 3 – Antrag der FDP-Fraktion vom 19.06.2017
Anlage 4 – Projekt- und Organisationablauf zur Erstellung des Bäderkonzeptes
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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