Sitzungsvorlage - V/2017/243

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt den Forstwirtschaftsplan 2018.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Die Arbeiten werden überwiegend von städtischen Mitarbeitern durchgeführt. In erster Linie entstehen hierdurch Personalkosten. Entsprechende Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2018 veranschlagt.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Gemeindeforstamt Aachen führt aufgrund der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung in den Städten Aachen und Herzogenrath die forsttechnische Betriebsleitung (Planung, Kontrolle forstbetrieblicher Arbeiten) sowie die Beförsterung (Vollzug forstbetrieblicher Arbeiten) auf den stadteigenen Waldflächen der Stadt Herzogenrath durch. In den beigefügten Forstwirtschaftsplänen sind die für 2018 vorgesehenen Maßnahmen beschrieben, die zur Pflege und Unterhaltung des Waldes nutzbringend sind. Die Planwerte beruhen auf den Vorgaben der Forsteinrichtung 2012, die die nutzbare Holzmenge für die kommenden 10 Jahre ermittelt hat. Mit dem jährlich zu erstellenden Forstwirtschaftsplan werden diese Rahmenvorgaben konkretisiert.

 

Erläuterungen zum Forstwirtschaftsplan 2018

 

a) Allgemeines

 

Holzartengruppen (Angaben in Festmeter)

 

Holzartengruppen

EI

BU/ALH

ALN

PA

KI/LÄ

FI

Summe

Hiebssatz

36

158

101

181

66

136

678

abgeglichener
Hiebssatz

216

803

612

509

356

343

2839

Planung 2018

5

98

55

220

0

300

678

 

 

Hiebssatz und bisheriger Vollzug

 

Der Hiebssatz wird durch die Forsteinrichtung festgelegt und gibt die flächenbezogene nachhaltige jährlich einschlagbare Holzmenge in Festmetern (fm, entspricht Kubikmeter) an. Er ist nach Holzartengruppen unterteilt und wird so bemessen, dass die Ertragskraft des Waldes sowie die Nachhaltigkeit aller Waldfunktionen erhalten bleiben.

 

Aus dieser Planung geht hervor, dass im Wald der Stadt Herzogenrath jährlich 678 fm dauerhaft genutzt werden können (Zeile 1). Damit liegt der Ansatz deutlich unter dem tatsächlichen Nutzungspotential, der in der Forsteinrichtung mit 2839 fm (abgeglichener Hiebsatz) angegeben wird. D.h., dass selbst bei Ausschöpfung des Hiebssatzes noch erhebliche Holzvorräte aufgebaut werden.

Durch die Anpassung des Einschlags an die Holzmarktlage, aufgrund von waldbaulichen Notwendigkeiten sowie durch nicht beeinflussbare Faktoren (z. B. Sturm) treten Abweichungen vom Ideal auf. Im “abgeglichenen Hiebsatz“ werden die im Laufe der Jahre eingetretenen Abweichungen zum Ursprungsplan aufsummiert. Die dort dargestellten Werte weisen aus, wie hoch der Holzeinschlag im kommenden Forstwirtschaftsjahr sein müsste, um den Betrieb wieder auf das ursprüngliche Planungsniveau zurück zu führen (Zeile 2).

 

In diesem Jahr ist die Nutzung von 678 fm vorgesehen. Prägend für die diesjährige Holznutzung ist der Fichteneinschlag am Fuß der Halde Adolf (Plitscharder Straße).

Mit ca. 300 fm ist der größte Eingriff durch die Entnahme des Fichtenbestandes an der Grube Adolf geplant. Da diese Maßnahme gegen die Kriterien des NABU für eine Naturwaldgemeinde verstößt, wurde dieser Eingriff bereits im Vorfeld mit allen zu beteiligenden Verbänden (Untere Naturschutzbehörde, Untere Forstbehörde und NABU) besprochen und aufgrund der vorliegenden Situation (direkt angrenzende Wohnbebauung, Verkehrssicherungspflicht) für richtig und zwingend notwendig erachtet.

Aufgrund der angrenzenden Wohnbebauung sowie den stark überhängenden Fichten

ist ausschließlich für diesen Bestand eine Durchforstung mit einer Erntemaschine (Harvester) geplant.

 

Im Bereich der Wurm (bei Klinkheide) ist die Entnahme von 180 fm Schwarzhybrid-Pappel geplant. Diese wurde von der Forsteinrichtung als nicht standortgerecht eingestuft. Im Rahmen dieser Maßnahme werden Biotopbäume als Lebensraum für Pilz- und Käferarten sowie für Folgenutzer (. z. B. Specht- und Fledermausarten) ausgewiesen und erhalten. Die Fläche soll der natürlichen Sukzession überlassen werden.

Ein weiterer kleinerer Pappeleinschlag ist in der Nähe des Naturparks Worm Wildnis vorgesehen. Auch an dieser Stelle werden Biotopbäume erhalten.

 

Die sonstigen Laubholzdurchforstungen dienen der Vitalisierung und Stabilisierung des Waldes. Das anfallende Holz wird für den örtlichen Brennholzbedarf bereitgestellt.

 

 

b) Kulturen, Wege, Erholung im Forstwirtschaftsjahr 2018

 

Auf der Freifläche an der Plitscharder Straße soll zur Wohnbebauung hin ein Waldrand/Vogelschutzgehölz aus 200 Wildrosen und 100 Weißdorn entstehen. Auf dem verbleibenden Teil der Fläche sollen 3000 Traubeneichen, 100 Hainbuchen, 100 Sommerlinden und zur weiteren ökologischen Aufwertung 100 Wildbirnen gepflanzt werden.

 

Im Jungen´schen Wald entstand in diesem Jahr aufgrund von Borkenkäferbefall eine größere Freifläche. Diese soll mit 500 Rotbuchen aufgeforstet werden.

 

Im Rahmen der sogenannten Jungwuchspflege werden in der Abteilung 641a (Herzogenrath Ruif) Pflegemaßnahmen mit dem Ziel notwendig, die qualitativ hochwertigen Bäume zu begünstigen, die Stabilität des Waldes zu erhöhen und die Mischbaumarten zu sichern.

Die Pflanz- und Pflegemaßnahmen werden mit eigenem Personal durchgeführt.

Die Erholungseinrichtungen (Bänke, Schutzhütten, Mülleimer usw.) werden im bestehenden Umfang unterhalten.

Der Aufwand für Verkehrssicherungsmaßnahmen könnte auch in diesem Forstwirtschaftsjahr aufgrund des Eschentriebsterbens höher ausfallen. Dies hängt jedoch vom Umfang und der Entwicklung der Schadsymptome ab und kann derzeit nicht beziffert werden.

 

c) Fremdkosten

 

Ankauf von Pflanzen: 3.375 Euro

 

Unterhaltung von Forstwegen und Gräben 4.000 Euro

 

Unterhaltung des Mannschaftstransporters: 4.000 Euro

 

Anschaffung von Geräten, Werkzeugen und Schutzkleidung: 2.500 Euro

 

Maßnahmen zur Verkehrssicherung: 3.000 Euro (Rest in Eigenregie)

 

Unterhaltung von Erholungseinrichtungen: 2.000 Euro (Rest in Eigenregie)

__________________

gesamt: 18.875 Euro

 

Zusammenfassend empfiehlt die Verwaltung dem Umwelt- und Planungsausschuss und dem Stadtrat den Forstwirtschaftsplan 2018 zu beschließen.

 

 

Erläuterungen zum Einschlags- und Kulturplan

 

REi Roteiche

TEi Traubeneiche

SEi Stieleiche

RBu Rotbuche

HBu Hainbuche

BAh Bergahorn

Pa Pappel

SPa Schwarzpappel

Bpa Balsampappel

SEr Schwarzerle

WEr Weißerle

Es Esche

Bi Birke

SLi Sommerlinde

WKi Wildkirsche

WLi Winterlinde

VKir Vogelkirsche

REr. Roterle

Ei Eiche

Bu Buche

Ki Kiefer

Fi Fichte

Lä Lärche

Dgl Douglasie

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Aachen und Herzogenrath, Landes und Bundesforstgesetzgebung

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

1.)    Forstwirtschaftsplan 2018 (inklusive Kultur- und Wegebauplan sowie der Forstbetriebskarten) des Gemeindeforstamtes Aachen

2.)    Präsentation zum „Runden Tisch“ Forstwirtschaftspläne 2018

3.)    Protokoll zum „Runden Tisch“ 2018

4.)    Stellungnahmen der beteiligten Naturverbände

5.)    Stellungnahmen der beteiligten Naturverbände

 

 

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Anlagen

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