Sitzungsvorlage - V/2017/270

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes III/82 „GE Boscheler Berg-Ost“

 

Gemäß § 2 Abs I BauGB.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

X

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 X

ja

 

nein

 

 

X

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto 543167 im Teilergebnisplan 0951110

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

 

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

Derzeit nicht abschätzbar

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Bereits bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes für die Stadt Herzogenrath mit Rechtskraft September 1999 hat die Stadt Herzogenrath im Bereich Neumerberen, östlich der Geilenkirchener Straße, gegenüber dem bestehenden Gewerbegebiet „Boscheler Berg“, eine gewerbliche Baufläche dargestellt. Die im Anschluss an die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes geführten Gespräche mit Grundstückseigentümern waren zuletzt nicht zielführend, sodass im Jahre 2006/2007 alternativ das Gewerbegebiert „Nordsternpark“ geplant und zügig umgesetzt wurde. Zwischenzeitlich sind alle gewerblichen Grundstücke in diesem Bereich veräert. Die Nachfrage nach gewerblichen Grundstücken im Ortsteil Merkstein ist jedoch ungebremst hoch. Wegen der hohen verkehrlichen Lagegunst unmittelbar an der L240 N, die einen direkten Zubringer zu den Autobahnen A44 und A4 darstellt, werden auch immer wieder speziell diese Flächen für Gewerbeansiedlungen thematisiert. Vor diesem Hintergrund hält die Verwaltung den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan für ein wichtiges Signal, zum einen für die ansiedlungswilligen Gewebetreibenden, zum anderen aber auch für die Grundstückseigentümer, erneut die Gespräche aufzunehmen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes geht dabei über die Darstellung des rechtskräftigen Flächennutzungsplanes deutlich hinaus. Der Flächennutzungsplan ist daher im parallelen Verfahren ebenfalls zu ändern. Allerdings stellt der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Köln, Teilabschnitt Region Aachen 2003 den Bereich bereits als gewerblichen und industriellen Bereich (GIB) dar.

 

Der Bebauungsplan verfolgt das städtebauliche Ziel, in seinem Geltungsbereich Gewerbe festzusetzen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, Gespräche mit den Eigentümern aufzunehmen bzw. fortzuhren um die Realisierung des Gewerbegebietes möglichst schnell vorantreiben zu können. Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung darüber hinaus beauftragt, einen ersten Entwurf für die Überplanung des Gebietes dem Ausschuss zur Beratung vorzulegen.

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

Zeichnerische Darstellung des räumlichen Geltungsbereiches

 

 

 

 

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Anlagen

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