Sitzungsvorlage - V/2016/310-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss

  1. beschließt die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen Anregungen gem. Abwägungsvorschlag (Anlage 1)
  2. beschließt die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB
  3. empfiehlt dem Rat, zum Satzungsbeschluss die Abwägung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangen Anregungen gem. Abwägungsvorschlag zu beschließen

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten der Planerarbeitung und der Gutachten gehen zu Lasten der Vorhabenträgerin. Ferner wurde auf der Grundlage des vom Rat der Stadt im Mai 2013 beschlossenen Vergütungskonzeptes durch den Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung vom 13.02.2014 einstimmig der Abschluss eines entsprechenden städtebaulichen Vertrages mit der Vorhabenträgerin bzgl. der Erstattung von begleitenden Planungsleistungen bei der Entwicklung von Bauland beschlossen. Dieser Vertrag wurde mit Datum vom 29.04.2014 seitens der Vorhabenträgerin unterzeichnet.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 31.01.2014 reichte die Kirchengemeinde KKG St. Willibrord für das an der Geilenkirchenerstraße gelegene Grundstück Gemarkung Herzogenrath, Flur 6, Flurstück 285 einen Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplanes mit gleichzeitiger Änderung/Anpassung des Flächennutzungsplanes zwecks Neubau eines Kindergartens sowie Schaffung von barrierefreiem Wohnraum ein.

 

Der Umwelt- und Planungsausschuss der Stadt Herzogenrath beschloss daraufhin in seiner Sitzung am 29.11.2016 die Aufstellung des o. g. Bauleitplanverfahrens, welches gemäß § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren) erfolgt. Ferner nahm der Umwelt- und Planungsausschuss den vorgelegten städtebaulichen Vorentwurf zur Kenntnis und beschloss, das Bebauungsplanverfahren auf der Grundlage des städtebaulichen Vorentwurfs weiter zu führen, die Öffentlichkeit frühzeitig am Verfahren zu beteiligen sowie eine entsprechende Bürgerversammlung durchzuführen. (Siehe hierzu auch Drucksachen-Nr.: V/2016/310)

Die Bürgerversammlung zur Vorstellung des städtebaulichen Vorentwurfs zum o.g. Bebauungsplan fand am 15.02.2017 statt. Die Zusammenfassung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Stellungnahmen sowie der zugehörige Abwägungsvorschlag (Abwägung) sind der Anlage 1 zu entnehmen. Die Niederschrift der o.g. Bürgerversammlung sowie die darüber hinaus eingegangenen Stellungnahmen sind in Anlage 2 beigefügt.

 

Im Zuge der Ausarbeitung des Rechtsplan-Entwurfes fand eine erneute Abstimmung mit einzelnen Fachämtern (insbesondere A 65 und A 32) statt. Auf dieser Grundlage sowie unter Berücksichtigung einiger im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgetragenen Anregungen, erfolgte eine leichte Modifizierung des Verlaufs der von der Rue de Plérin abzweigenden Erschließungsstraße. Diese wurde aus verkehrstechnischen Gründen leicht im südlichen Abschnitt bis zum Bereich der zu erhaltenden Bäume in Richtung des südwestlich angrenzenden Grundstücks verschoben. Somit konnten auch die dem südlichen Gebäude/Baufenster C zugeordneten privaten Garagen/Stellplätze unmittelbar auf dem privaten Grundstück festgesetzt werden. Die öffentlichen Stellplätze für Besucher sind nun südwestlich der Erschließungsstraße vorgesehen.

 

Die weiteren privaten Stellplätze der mit C und B benannten Gebäude bzw. Baufenster wurden nun insgesamt in den Bereich zwischen diesen Gebäuden verlegt. Somit werden diese privaten Stellplätze über private Flächen erschlossen. Im Bebauungsplan erfolgt hierzu die Festsetzung eines entsprechenden Geh-, Fahr- und Leitungsrechts. Ebenso wird im Bereich nördlich der Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung bzgl. der privaten Stellplätze für das Gebäude/Baufenster A verfahren.

 

Im nördlichen Teil des Geltungsbereichs befand sich ehemals der alte Kindergarten, der im letzten Jahr abgerissen wurde. Südlich des ehemaligen Kindergartengebäudes wurde im Plangebiet der neue Kindergarten der Pfarre Herz-Jesu für drei Gruppen gebaut, der Ende 2015 nach § 34 BauGB genehmigt wurde und seit dem Kindergartenjahr 2017/2018 seinen Betrieb aufgenommen hat. Die im städtebaulichen Grundkonzept dargestellte Gebäudeanordnung ist entsprechend der Baugenehmigung übernommen worden und wird eingeschossig festgesetzt.

 

Folgende Unterlagen sind in Anlage 3 beigefügt: Geltungsbereich, städtebauliches Grundkonzept mit zugehöriger Zeichenerklärung, Rechtsplan mit zugehöriger Zeichenerklärung, textliche Festsetzungen, Begründung.

 

Bezüglich der verkehrlichen Situation wurde eine Verkehrsuntersuchung beauftragt (Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG Verkehrsuntersuchung , Bebauungsplan I/57, Herzogenrath), die zu folgenden Ergebnissen kommt:

Die Verkehrszunahmen (Prognose 2030) auf sämtlichen Straßen im Umfeld des Bauvorhabens sind gering, verkehrlich unkritisch und umfeldverträglich. Auch die auf der Grundlage des Bebauungsplan I/57 zu erwartenden Bauvorhaben verursachen entsprechend wenig Verkehr, der verträglich und unkritisch abwickelbar ist. Bestehende Probleme im Bestand werden im Fazit nicht durch das Bauvorhaben (Bebauungsplan I/57) verursacht. Eine Abwicklung der zusätzlichen Verkehrsmengen durch das geplante Bauvorhaben wird problemlos möglich sein. Änderungen an der Entwurfsplanung des Bebauungsplans I/57 „Kindergarten Herz-Jesu“ sind somit nicht erforderlich.

 

Die dem Bebauungsplan zugehörigen Gutachten befinden sich in Anlage 4 bis 11. Aufgrund des Gesamtumfangs der Gutachten sind diese jedoch nicht der Druckvorlage beigefügt. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem hinterlegt sowie auf der Homepage der Stadt Herzogenrath unter „Planen, Bauen, Wohnen“ – „Stadtplanung und Bürgerbeteiligung“ einsehbar.

 

 

Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplanentwurf I/57 „Kindergarten-Herz-Jesu“ für die Dauer eines Monats gem. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlagen:

 

Anlage 1: Zusammenfassung der eingegangenen Anregungen und Abwägungsvorschlag

 

Anlage 2: Eingegangene Stellungnahmen und Niederschrift der Bürgerversammlung

 

Anlage 3:Geltungsbereich, städtebauliches Grundkonzept mit zugehöriger Zeichenerklärung, Rechtsplan mit zugehöriger Zeichenerklärung, textliche Festsetzungen, Begründung.

 

Anlage 4:Artenschutzrechtliche Vorprüfung, Stufe 1; Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, Dipl.-Ing. (FH) Guido Beuster, Erkelenz, Stand: 09.12.2014 *

 

Anlage 5:Artenschutzrechtliche Prüfung, Stufe 2; Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, Dipl.-Ing. (FH) Guido Beuster, Erkelenz, Stand: 03.07.2015 *

 

Anlage 6:Allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls der Umweltbelange (Vorprüfung des Einzelfalls) gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB nach den Kriterien der Anlage 2 des BauGB, Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, Dipl.-Ing. (FH) Guido Beuster, Erkelenz, Stand 17.07.2015 *

 

Anlage 7:Baumbewertung im Geltungsbereich des Bebauungsplanes, Büro für Freiraum- und Landschaftsplanung, Dipl.-Ing. (FH) Guido Beuster, Erkelenz, Stand 17.07.2015 *

 

Anlage 8:Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan I/57 „Kindergarten Herz-Jesu“ an der Geilenkirchener Straße in Herzogenrath, ACCON GmbH, Köln, Stand: 03.01.2018 *

 

Anlage 9:Bebauungsplan I/57, Verkehrsuntersuchung – Ergebnisbericht, Ingenieurgruppe IVV GmbH & Co. KG, November 2017 *

 

Anlage 10: Geotechnischer Bericht – Bebauungsplan I/57, "Kindergarten Herz-Jesu" in Herzogenrath, Kramm Ingenieure GmbH & Co.KG, Stand:18.12.2017 *

 

Anlage 11: Erschließung des Bebauungsplanes I/57 „Kindergarten Herz-Jesu“ Entwässerungsplanung – Hydraulische Berechnung, Ingenieurbüro Achten und Jansen GmbH, Aachen, August 2018 *

 

*Aufgrund des Gesamtumfangs der Gutachten sind diese jedoch nicht der Druckvorlage beigefügt. Die Unterlagen sind im Ratsinformationssystem hinterlegt sowie auf der Homepage der Stadt Herzogenrath unter „Planen, Bauen, Wohnen“ – „Stadtplanung und Bürgerbeteiligung einsehbar.

 

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Anlagen

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