Sitzungsvorlage - V/2018/209

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath beschließt die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Entfällt.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat am 03.07.2018 und 11.12.2018 die der Stadt Herzogenrath als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 22 Verpackungsgesetz (VerpackG) obliegenden Zuständigkeiten und Aufgaben, mit Ausnahme der in § 22 Abs. 9 VerpackG genannten Zuständigkeiten und Aufgaben, mit befreiender Wirkung auf den Zweckverband RegioEntsorgung übertragen (s. Drucksachen-Nr. V/2018/107 und V/2018/107-E01). Durch den Beschluss des Stadtrates vom 11.12.2018 und mit der Genehmigung sowie Bekanntmachung der 14. Änderungssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung vom 05.11.2018 wird die Übertragung rechtlich abschließend vollzogen.

 

Der vorgenannte Sachverhalt macht eine Überarbeitung und Anpassung der zurzeit gültigen Abfallentsorgungssatzung der Stadt Herzogenrath erforderlich.

 

Die im Einzelnen erforderlichen Änderungen können der als Anlage 1 beigefügten „Synopse“ zur Neufassung der Abfallentsorgungssatzung entnommen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt die als Anlage 2 beigefügte Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath, die die Übertragung der Aufgaben nach § 22 VerpackG, mit Ausnahme der Aufgaben nach § 22 Abs. 9 VerpackG, auf den Zweckverband RegioEntsorgung berücksichtigt, zu beschließen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Gemeindeordnung NRW (GO NRW), Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), Batteriegesetz (BattG), Landesabfallgesetz NRW (LAbfG NRW), Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW), Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG), Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbands RegioEntsorgung, Satzung für das Kommunalunternehmen „RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts“, Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

1.)Synopse zur Neufassung der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt

Herzogenrath;

2.) Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 11.12.2018;

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