Sitzungsvorlage - V/2019/325
Grunddaten
- Betreff:
-
Abfallgebühren der Stadt Herzogenrath hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 67 - Technisches Betriebsamt
- Beteiligt:
- Verwaltungsleitung; Bürgermeisterbüro; Amt 14 - Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung; Dezernat 3
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.11.2019
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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17.12.2019
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Beschlussvorschlag
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 für die Kommunale Abfallentsorgungseinrichtung der Stadt Herzogenrath zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt die als Anlage 3 beigefügte 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 11.12.2018.
Die 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 11.12.2018 tritt am 01.01.2020 in Kraft.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
X | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
X | ja |
| nein |
X | im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 4.702.540 | Euro. |
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Herzogenrath hat zuletzt mit Beschluss vom 11.12.2018 die Abfallgebühren ab dem 01.01.2019 bis auf weiteres wie folgt festgesetzt:
60 l Restabfallbehälter | 150,72 €/Jahr |
120 l Restabfallbehälter | 301,44 €/Jahr |
240 l Restabfallbehälter | 602,88 €/Jahr |
1.100 l Restabfallbehälter | 2.763,24 €/Jahr |
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Restabfallsäcke (35 l) | 3,00 €/Stück |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l) | 2,70 €/Stück |
Die Gebühr für einen 120 l Bioabfallbehälter beträgt seit dem 01.01.2007: 30,00 €/Jahr.
1.) Gebührennachkalkulation 2018 / Sonderrücklage der Stadt Herzogenrath
Die Nachkalkulation des Jahres 2018 schließt mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 4.927,28 € ab.
Nach § 6 Abs. 2 Satz 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) sind Kostenüberdeckungen/sollen Kostenunterdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der nächsten vier Jahre ausgeglichen werden. Das heißt, Kostenüberdeckungen aus dem Jahr 2018 sind zwingend bis zum Jahr 2022 abzurechnen.
In der vorliegenden Gebührenkalkulation des Jahres 2020 werden keine Überschüsse zurückgezahlt, da durch den Einsatz der Rücklagen lediglich eine Gebührensenkung von ca. 1 % erreicht werden könnte.
Stattdessen sollen die verbleibenden Überschüsse aus dem Jahr 2017 (36.867,58 €) und 2018 (4.927,28 €) dazu dienen, Unwägbarkeiten und Kostensteigerungen in den Folgejahren auszugleichen und starke Gebührensprünge zu verhindern.
Demzufolge stehen nach aktuellem Stand für zukünftige Gebührenkalkulationen noch Rücklagemittel in Höhe von 41.794,86 € zur Verfügung. Hiervon müssen nach dem KAG NRW in 2021 mindestens Rücklagemittel in Höhe von 36.867,58 € in den Gebührenhaushalt zurückfließen.
2.) Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2018
Die Finanzierung des Kommunalunternehmens erfolgt über eine Zuweisung des Zweckverbands RegioEntsorgung, die die betrieblichen Aufwendungen der RegioEntsorgung AöR abdeckt. Dabei erfolgt die genaue Zuordnung der einzelnen Leistungen in den jeweiligen verbandsangehörigen Städten und Gemeinden.
Die nach Abschluss eines Kalenderjahres zu erstellende Nachkalkulation für das Vorjahr stellt die IST-Kosten für die erbrachten Dienstleistungen der RegioEntsorgung AöR in den jeweiligen Städten und Gemeinden dar. In den einzelnen Kommunen festgestellte Kostenüber-/unterdeckungen werden gemäß den Vorschriften des § 6 KAG NRW in die Zuweisungsberechnungen der vier Folgejahre einbezogen.
Die beschlossene Nachkalkulation der RegioEntsorgung AöR für das Jahr 2018 schließt für die Stadt Herzogenrath mit einer Kostenüberdeckung in Höhe von 142.661,-- €.
Die Kostenüberdeckung in Höhe von 142.661,-- € wird nach den Regelungen des § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NRW bereits im Wirtschaftsplan 2020 der RegioEntsorgung AöR bei der Stadt Herzogenrath vollständig ausgeglichen und kostendeckend berücksichtigt.
In regelmäßigen Abständen wird über den aktuellen Stand der Wirtschaftsentwicklung des Kommunalunternehmens im Abfallwirtschaftsbeirat der RegioEntsorgung berichtet, so dass eine transparente Darstellung der abfallwirtschaftlichen Vorgänge und ein einheitlicher Kenntnisstand unter den politischen Beiratsmitgliedern gewährleistet ist.
3.) Kurze Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2020:
Auf der Grundlage der dem Zweckverband RegioEntsorgung übertragenen Aufgaben und Zuständigkeiten hat der Zweckverband die voraussichtlich im Jahr 2020 anfallenden Kosten für die Sammlung und den Transport des Restabfalls, Bioabfalls, Altpapiers, Sperrmülls, sowie Elektroschrott, Altmetall und Altkleider mittels Containern und für die Verwaltung der Abfuhrlogistik sowie den Betrieb des Wertstoffhofes in Herzogenrath kalkuliert und der Stadtverwaltung die Ergebnisse im Rahmen eines vorläufigen Wirtschaftsplanes 2020 mitgeteilt.
Der Wirtschaftsplan 2020 der RegioEntsorgung und RegioEntsorgung AöR wird aller Voraussicht am 09.12.2019 von der Verbandsversammlung / dem Verwaltungsrat beschlossen.
Der Zweckverband Entsorgungsregion West (ZEW) hat der RegioEntsorgung für das Jahr 2020 vorläufige Entsorgungsgebühren mitgeteilt, die erst im Dezember 2019 endgültig beschlossen werden.
Die Grundgebühr des ZEW sinkt demnach von 14,07 €/Einwohner auf 13,15 €/Einwohner (-6,54 %). Die Verbrennungsgebühren (Restmüll/Sperrmüll) sinken von 141,89 €/t. auf 140,54 €/t. (-0,95 %). Die Entsorgungsgebühren für den Bioabfall steigen dagegen erneut von 89,70 €/t. auf 91,63 €/t (+2,15 %). Auch der Entsorgungspreis für das Altholz erhöht sich erheblich von 83,30 €/t. auf 95,20 €/t. (+14,29 %).
Erläuterungen zur abfallwirtschaftlichen Entwicklung im Einzelnen:
3.1.) RegioEntsorgung AöR (Allgemeines):
Die Durchführung der Abfallentsorgung im Stadtgebiet Herzogenrath verlief auch im Jahr 2019 problemlos.
3.2.) Wertstoffhof in der Stadt Herzogenrath
Zum 01.04.2012 wurde erfolgreich der Wertstoffhof der RegioEntsorgung AöR auf dem Gelände des Bauhofes der Stadt Herzogenrath in der Eygelshovener Straße 69a eröffnet. Das zusätzliche Entsorgungsangebot der RegioEntsorgung AöR für die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger wird durchweg positiv angenommen und bewertet.
Für den Betrieb des Wertstoffhofes ergeben sich für das Jahr 2020 erstmals leicht sinkende prognostizierte Kosten (Logistik-, Personal-, Sachkosten usw.) in Höhe von 153.029,-- € (2019: 163.193,-- € = -6,23 %).
Im Jahr 2018 wurden folgende Abfallmengen auf dem Wertstoffhof erfasst:
Abfallfraktion: | 2018 | 2017 | Veränderung zum VJ: |
Grünschnitt: | ca. 1.069 t./a. (61 % der Abfallmenge) | ca. 1.067 t. | +0,19 % |
Sperrmüll: | ca. 350 t./a. (46 % der Abfallmenge) | ca. 368 t. | -4,89 % |
Altholz: | ca. 784 t./a. (54 % der Abfallmenge) | ca. 724 t. | +8,29 % |
Metall: | ca. 43 t./a. (100 % der Abfallmenge) | ca. 52 t. | -17,31 % |
Papier: | ca. 119 t./a. (3 % der Abfallmenge) | ca. 109 t. | +9,17 % |
Hartkunststoffe: | ca. 56 t./a. (100 % der Abfallmenge) | ca. 52 t. | +7,69 % |
Flachglas: | ca. 17 t./a (100 % der Abfallmenge) | ca. 33 t. | -48,48 % |
Die Kosten für die Entsorgung der einzelnen Fraktionen und die Erlöse für die Vermarktung des Altpapiers (Bringsystem) sind in den in der Kalkulation allgemein angegebenen Abfallmengen enthalten.
Der Wertstoffhof wird weiterhin intensiv von den Herzogenrather Bürgerinnen und Bürgern genutzt. Dies bedingt eine fortlaufend hohe Anzahl an Abfalltransporten, die die Kosten für die Logistik und Personal hoch halten. Dem stehen Einsparungen bei den Abfallmengen im Holsystem (Grünschnitt, Sperrmüll, Altholz) gegenüber.
Bei den Abfallfraktionen konnten die eingesammelten Mengen stabil gehalten werden. Diese Entwicklung ist, trotz der damit verbundenen Kosten, im Hinblick auf die abfallwirtschaftlichen und ökologischen Zielsetzungen sehr positiv zu bewerten.
3.3.) Stadt Herzogenrath:
- Die prognostizierten Verwaltungs- und Betriebskosten der Stadt Herzogenrath steigen um 5,38 % gegenüber dem Vorjahr.
- Die Einnahmen aus dem Verkauf der amtlichen Abfallsäcke wurden entsprechend den Entwicklungen des Jahres 2019 angepasst.
- Die Anzahl der Behälterbewegungen bleibt stabil.
Biotonnengebühr ab 2020:
Die Gebühr für eine 120-l-Biotonne beträgt seit dem 01.01.2007 unverändert 30,00 €/Jahr. Im Vergleich sind alleine im Zeitraum 2018 bis 2020 die Entsorgungsentgelte um ca. 14 % gestiegen.
Die Erhöhungen der Entsorgungsentgelte für die Verwertung des Bioabfalls in den letzten Jahren sind der allgemeinen Kostensteigerung, aber im Besonderen dem technischen Fortschritt und den Fehlwürfen in der Biotonne geschuldet. Der Betrieb von hochtechnisierten und umweltfreundlichen Biogasanlagen und die Fehlwurfquote in den Biotonnen, die ein aufwändiges Aussortieren der Fremdstoffe erfordert, um eine anhaltend hohe Qualität des erzeugten Kompostes zu gewährleisten, sind sehr kostenintensiv. Die RegioEntsorgung und die AWA Entsorgung GmbH haben im Jahr 2019 bereits ihre Öffentlichkeitsarbeit intensiviert, um die Fehlwurfquote in den Biotonnen zu reduzieren.
Um auch die Bürgerinnen und Bürgern für diese Kostenentwicklung bei der Bioabfallentsorgung, insbesondere verursacht durch die Fehlwürfe, zu sensibilisieren und die Abfallvermeidung zu befördern, schlägt die Verwaltung vor, eine moderate Erhöhung der Gebühren für die grüne Biotonne von bisher 30,00 €/Jahr auf 33,00 €/Jahr vorzunehmen.
Dies würde für den Gebührenzahler für eine Biotonne eine monatliche Mehrbelastung in Höhe von 0,25 € bedeuten (3,00 € : 12 Monate). Demgegenüber würde die Gebühr für die graue Restmülltonne in entsprechender Korrelation sinken, so dass unter dem Strich für den Nutzer einer Biotonne und einer 60-l-Restmülltonne keine bzw. nur marginale Mehrbelastungen ab 2020 eintreten würden, als dies nicht ohnehin der Fall wäre.
Die vorgeschlagene erhöhte Biotonnengebühr von 33,00 €/Jahr ab 2020 ist bei weitem nicht kostendeckend. Die Biotonnengebühr wird daher in zulässiger Weise auch weiterhin über die Gebühr für die graue Restmülltonne quersubventioniert. Diese Vorgehensweise ist vom Landesgesetzgeber ausdrücklich in § 9 Abs. 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen legitimiert.
Allerdings schreibt der Gesetzgeber in § 9 Abs. 2 LAbfG NRW ebenfalls vor, dass Eigenkompostierern ein angemessener Gebührenabschlag zu gewähren ist. Was ein „angemessener Gebührenabschlag“ ist, regelt der Gesetzgeber nicht. Hier haben die Kommunen einen entsprechenden Ermessensspielraum
Der Abschlag liegt in Herzogenrath zurzeit indirekt darin, dass der Eigenkompostierer bei Einhaltung der Getrennthaltungspflichten der Abfallsatzung der RegioEntsorgung AöR auf die Nutzung einer Biotonne verzichten und somit die 30,00 € Jahresgebühr für die Biotonne einsparen kann.
Die Jahresgebühr von 30,00 € wurde, wie bereits oben ausgeführt, seit dem 01.01.2007 nicht mehr angepasst. Aufgrund der Kostensteigerungen in dem vergangenen Zeitraum bis heute ist deshalb davon auszugehen, dass der Abschlag in Höhe von 30,00 € nicht mehr den Anforderungen des LAbfG NRW entspricht, den Eigenkompostierern einen „angemessenen“ Gebührenabschlag zu gewähren.
Aus diesem Grund ist es auch in rechtlicher Hinsicht empfehlenswert, die Gebühren für die Biotonne schrittweise anzuheben.
Weitere Erläuterungen zu der vorliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 sind der beigefügten Anlage zu entnehmen.
Zusammenfassung:
Ausgaben:
Die erstellte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020 kommt insgesamt (ohne Kostenüber-/unterdeckungen der RegioEntsorgung) zu einer prognostizierten Erhöhung der Gesamtausgaben um 1,78 % gegenüber der Vorjahreskalkulation (+84,9 T€).
Ursächlich hierfür sind, neben allgemeinen Kostensteigerungen, hauptsächlich höhere Sammel-, Transport- und Verwaltungskosten (+86,4 T€). Auch steigende Kosten bei der Entsorgung des Altholzes sind zu berücksichtigen (+17,9 T€). Kostensenkungen ergeben sich u.a. bei den übrigen Entsorgungsentgelten/Grundgebühren im Gesamten (-25,3 T€) und der Behälterverwaltung (-10,5 T€ %).
Unter Einbeziehung der Kostenüberdeckungen der RegioEntsorgung ergibt sich eine tatsächliche Erhöhung der Gesamtausgaben um 1,63 % (+75,6 T€).
Einnahmen:
Die neben den Gebühren für die Bioabfallbehälter erzielten Einnahmen beinhalten auch die Erlöse für die Vermarktung des in Herzogenrath gesammelten Altpapiers und der Alttextilien.
Die erzielten Erlöse werden vollständig zur Deckung der entstehenden Kosten eingesetzt und dienen so unmittelbar der Reduzierung der notwendigen Gebühreneinnahmen für die Abfallentsorgung in Herzogenrath.
Die Einnahmen (ohne Rücklagemittel der Stadt Herzogenrath) steigen gegenüber dem Vorjahr um 0,87 % (+7,5 T€). Dies liegt im Wesentlichen in den höheren Einnahmen bei der Biotonnengebühr (+43,3 T€) und bei den Restabfallsäcken (+4,0 T€) begründet.
Die Gesamteinnahmen 2020 sinken durch den Wegfall der in 2019 noch zugeführten städtischen Rücklagemittel (-90,0 T€) im Vergleich zum Vorjahr allerdings tatsächlich um -8,34 % (-79,0 T€).
Ergebnis:
Insgesamt steigen die für eine Kostendeckung verbleibenden erforderlichen Gebühreneinnahmen (Restabfallbehälter) für das Jahr 2020 um 4,20 % (+154,7 T€).
Infolge des leicht gestiegene Restabfallbehältervolumens (+0,86 %), auf das sich die erforderlichen Gebühreneinnahmen verteilen, ergibt sich eine um 3,31 % höhere Litergebühr für die Restabfallbehälter im Verhältnis zur Prognose im Jahr 2019 (2019: 2,513538 €/Liter, 2020: 2,596861 €/Liter).
Die für die gesetzlich geforderte Kostendeckung im Gebührenhaushalt erforderlichen Gebühreneinnahmen steigen und erfordern vor dem Hintergrund der in einer jeden Prognose enthaltenen Unwägbarkeiten schließlich im direkten Vergleich der Abfallgebühren eine Gebührenerhöhung für die Restabfallbehälter in 2020 um durchschnittlich 3,38 %.
Aus EDV-technischen Gründen werden in der Gebührensatzung durch 12 Monate teilbare Jahresgebühren aufgenommen. Diese abrechnungstechnische Notwendigkeit führt wegen erforderlicher Betragsabrundungen abschließend zu einer Gebührenerhöhung bei den Restabfallbehältern um durchschnittlich 3,34 %.
Die Abfallgebühren für das Jahr 2020 wären wie folgt zu beschließen:
Behälter: | Gebühren 2020: | Veränderung zum VJ: |
60 l Restabfallbehälter | 155,76 €/Jahr | 3,34 % |
120 l Restabfallbehälter | 311,52 €/Jahr | 3,34 % |
240 l Restabfallbehälter | 623,04 €/Jahr | 3,34 % |
1.100 l Restabfallbehälter | 2.856,48 €/Jahr | 3,37 % |
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Restabfallsäcke (35 l) | 3,00 €/Stück* | 0,00 % |
Grünabfallsäcke (Laubsäcke) (80 l) | 2,80 €/Stück* | 3,70 % |
*Restabfallsack: Gebühr unverändert seit dem 01.01.2019
*Laubsack: Gebühr unverändert seit dem 01.01.2019
Die Abfallgebühr für eine 120-l-Biotonne wäre auf 33,00 €/Jahr festzusetzen (2019: 30,00 €).
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat die Abfallgebühren 2020 entsprechend der Gebührenbedarfsberechnung 2020 (Anlage 1) festzusetzen und die 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 11.12.2018 (Anlage 3) zu beschließen.
Die 9. Änderungssatzung zur Gebührensatzung tritt dann zum 01.01.2020 in Kraft.
Rechtliche Grundlagen:
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Abfallgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LAbfG NRW), Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW (GkG NRW), Abfallsatzung des Zweckverbandes Entsorgungsregion West (ZEW), Gebührensatzung des ZEW für die Abfallentsorgung, Zweckverbandssatzung des Entsorgungszweckverbandes RegioEntsorgung, Satzung des Kommunalunternehmens RegioEntsorgung, Anstalt des öffentlichen Rechts, über die Vermeidung, Verwertung sowie das Einsammeln und Befördern von Abfällen im Gebiet der RegioEntsorgung, Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath, Abfallwirtschaftskonzept des Zweckverbands Entsorgungsregion West in den jeweils gültigen Fassungen.
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:
Die Kalkulation der Abfallgebühren 2020 wurde kurzfristig mit den Unterlagen zur Prüfung vorgelegt.
Die angesetzten Beträge für die Sammlung und Transport, die Verwaltungskosten sowie die Kosten für die Abfallbehälter, wie auch die Abfalltonnagen, wurden ordnungsgemäß aus dem 2. Entwurf des Wirtschaftsplans 2020 der RegioEntsorgung AöR übernommen. Der Wirtschaftsplan der AöR ist aber noch nicht beschlossen worden. Die angesetzten Deponieentgelte für Hausmüll, Bioabfall etc. sind die voraussichtlich erhobenen Entgelte des Zweckverbands Entsorgungsregion West (ZEW), die ebenfalls zurzeit noch nicht beschlossen sind. Die durch die Stadt ermittelten Kosten wurden nachvollziehbar erläutert. Auch die Erlöse wurden plausibel dargestellt.
Gegen die vorgelegte Abfallgebührenkalkulation 2020 bestehen seitens der Beratung und Örtlichen Rechnungsprüfung keine Bedenken.
Anlage/n:
1.) Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020
2.) Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2020 im Einzelnen
3.) 9. Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Herzogenrath vom 26.09.2006 in der Fassung vom 11.12.2018
Anlagen
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