Sitzungsvorlage - V/2018/282-E01

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Herzogenrath folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath begrüßt den Vorschlag, die neue Grabart „Einzel- und Doppelkammern in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverngerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren“ ab dem 01.01.2020 auch im Stadtteil Herzogenrath-Merkstein in der Trauerhalle des städtischen FriedhofesLange Hecke, und ab dem 01.04.2020 im Stadtteil Herzogenrath-Mitte, in der Trauerhalle des Waldfriedhofes, anzubieten.

 

Um die Möglichkeit des Erwerbs der neuen Grabstätten in der Trauerhalle des Friedhofs Lange Hecke und des Waldfriedhofes zu schaffen, beschließt der Rat der Stadt Herzogenrath die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016.

 

Die 2. Änderung der Friedhofsatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 tritt am 01.01.2020 (Artikel 1) und 01.04.2020 (Artikel 2) in Kraft.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rat der Stadt Herzogenrath hat in seiner Sitzung am 11.12.2018 beschlossen, die neue Grabart Einzel- und Doppelkammern in der Urnenwand einer Urnenhalle mit der Möglichkeit der Nutzungsrechtsverlängerung nach Ablauf der Ruhefrist von 30 Jahren“ auf den Friedhöfen der Stadt Herzogenrath, hier in einem ersten Schritt in der Trauerhalle des Friedhofs Oststraße in Herzogenrath-Kohlscheid, anzubieten.

 

Dies wurde zum 01.01.2019 umgesetzt.

 

Nunmehr soll die neue Grabart auch in der Trauerhalle des Friedhofs Lange Hecke in Herzogenrath-Merkstein und in der Trauerhalle des Waldfriedhofes in Herzogenrath-Mitte angeboten werden.

 

Die Eigenschaften und die Vorteile der neuen Grabart hat die Verwaltung bereits in der Beratungsvorlage mit der Drucksachen-Nr. V/2018/282 ausführlich beschrieben, weshalb an dieser Stelle auf die Ausführungen der Verwaltung in der genannten Drucksache verwiesen wird.

 

Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat der Stadt Herzogenrath vor, auch der Einführung der neuen Grabart auf dem Friedhof Lange Hecke in Herzogenrath-Merkstein (ab dem 01.01.2020) und dem Waldfriedhof in Herzogenrath-Mitte (ab dem 01.04.2020) zuzustimmen und die als Anlage 1 beigefügte 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016 zu beschließen.

 

Die gebührenrechtlichen Auswirkungen dieses Beschlusses werden in der Beratungsvorlage mit der Drucksachen-Nr.: V/2019/344 Friedhöfe und Bestattungswesen, hier: Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2020“ detailliert dargestellt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), Bestattungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW), Friedhofssatzung der Stadt Herzogenrath, Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe der Stadt Herzogenrath

Reduzieren

Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

1.) 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016;

2.) Synopse zur 2. Änderung der Friedhofssatzung der Stadt Herzogenrath vom 05.07.2016:

Loading...