Sitzungsvorlage - V/2020/006
Grunddaten
- Betreff:
-
Verkehrsreduzierung Eygelshovener Straße; hier: Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 14.12.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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23.01.2020
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Eingaben der Bürgeranregung als entsprechende Prüfaufträge zu bearbeiten, den Antragsteller darüber in Kenntnis zu setzen und im Weiteren über die Ergebnisse der Prüfaufträge dem Ausschuss sowie dem Antragsteller als dann zu berichten.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit Datum vom 14.12.2019 (Eingang bei der Verwaltung am 17.12.2019) wurde seitens des Herrn Naumann eine Bürgeranregung nach § 24 GO NRW an den Bürgermeister Christoph von den Driesch gerichtet, eine Verkehrsreduzierung in der Eygelshovener Straße durch unterschiedliche Maßnahmen zu erreichen. In der Bürgeranregung werden beantragt:
a) Ein Beschluss zur weiträumigen Umgehung des „Nadelöhrs“ Eygelshovener Straße. Eine Möglichkeit dazu ist die Verlängerung der Kirchrather Straße über die Brücke an der Baalsbrugger Mühle auf Kerkrader Gebiet bis hin zur Verbindungsstraße Brunssum – EBC. Hierzu sollten umgehend Gespräche mit der Gemeinde Kerkrade geführt werden.
b) Verlegung des Wertstoffhofes in ein Industriegebiet.
c) Kurzfristig: Prüfung zur Änderung der Verkehrsführung. Möglichkeiten zur Prüfung: Sperrung von Teilstücken für den Durchgangsverkehr; teilweise Einbahnstraßenregelung; Verkürzung der Grünphase für Linksabbieger an der Kreuzung Schütz-von-Rode-Straße von Straß kommend.
Der genaue Wortlaut der Bürgeranregung kann der Anlage entnommen werden. Der Anregung ist zudem eine Unterschriftenliste mit 44 Unterschriften angehängt. In erster Linie sind dies die Anlieger im Bereich der Eygelshovener Straße von Hausnummer 10-33 (34 Anlieger), Am Eselsweg 1 (7 Anlieger) und der Marienstraße (3 Anlieger). Letztere sind lediglich als sekundär Betroffene zu werten.
Hinweise der Verwaltung
Zu a)
Die Anregung eine Verlängerung der Kirchrather Straße auf Kerkrader Gebiet bis hin zur Roderlandbaan und weiter zum EBC (zur Entlastung der Eygelshovener Straße von Durchgangsverkehren) mit der Gemeinde Kerkrade zu besprechen, wurde auch durch die UBL-Fraktion am 29.10.2019 (Eingang 05.11.2019) als gesonderter Antrag an den Bau- und Verkehrsausschuss gerichtet. Die Verwaltung schlägt daher vor, gemäß den Erläuterungen aus der Vorlage des Fraktionsantrages zu folgen und dies dem Antragsteller zur Kenntnis zu geben.
Zu b)
Die Anregung, den Wertstoffhof der RegioEntsorgung AöR in ein Industriegebiet zu verlegen, hat nicht nur Auswirkungen auf die allgemeine Verkehrssituation in der Eygelshovener Straße, sondern muss im Rahmen des städtebaulichen Gesamtkonzeptes gesehen werden. Deshalb muss auch sorgfältig geprüft werden, welche Folgen im Falle des Betriebes eines selbständigen Wertstoffhofes der RegioEntsorgung AöR an einer anderen Stelle im Stadtgebiet für den betroffenen Bereich z.B. immissionsrechtlich, verkehrstechnisch usw. eintreten würden.
Da der Umwelt- und Planungsausschuss nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt Herzogenrath u.a. sowohl für die Beratung in Angelegenheiten der Raumordnung und Stadtplanung als auch in Abfallangelegenheiten weitergehend zuständig ist, empfiehlt die Verwaltung die Bürgeranregung zur Beratung an den Umwelt- und Planungsausschuss zu verweisen.
Zum gleichen Sachverhalt liegt der Verwaltung ein „Ergänzungsantrag zur Eygelshovener Straße (Drucksache-Nr.: V/2019/259)“ vom 04.11.2019 der FDP-Fraktion an den Bau- und Verkehrsausschuss vor. Hier beantragt die FDP-Fraktion zur verkehrlichen Entlastung der Eygelshovener Straße ebenfalls zu prüfen, inwieweit eine Verlagerung des Wertstoffhofes der RegioEntsorgung AöR an einen anderen Standort möglich ist und welche (zusätzlichen) Kosten, im Ergebnis für den Gebührenzahler, entstehen würden.
Darüber hinaus solle die Verwaltung gleichzeitig beauftragt werden parallel zu prüfen, inwieweit eine deutliche Erweiterung der Öffnungszeiten zu einer Verkehrsentlastung der Eygelshovener Straße führen könnte. Dies beinhaltet wiederum die Prüfung, welche zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Herzogenrather Bürgerinnen und Bürger im Falle der Umsetzung eintreten werden. Beide Sachthemen, Verlagerung und Öffnungszeiten, fallen in die weitergehende Zuständigkeit des Umwelt- und Planungsausschusses.
Deshalb regt die Verwaltung an, die Bürgeranregung und den Antrag der FDP-Faktion zur Verlagerung des Wertstoffhofes an einen anderen Standort zusammenzuführen und insgesamt an den Umwelt- und Planungsausschuss zur Beratung zu verweisen.
Zu c)
Die Anregung zur Prüfung geänderter Verkehrsführungen im Zuge der Eygelshovener Straße (hier: Einbahnstraßenregelungen, Sperrung von Teilstücken und Änderungen bei den Lichtsignalsteuerungen) wurden teilweise bereits im einer Verkehrsuntersuchung im Rahmen des „Integrierten Handlungskonzeptes“ mit dem Zweck eine deutliche Verkehrsberuhigung und –Reduzierung in der Eygelshovener -/ oberen Kleikstraße zu erreichen untersucht.
Die angesprochene Verkehrsplanerische Untersuchung beinhaltete im Wesentlichen eine Überprüfung einer „Spange“ (Straßenverbindung) Eygelshovener Straße – Glasstraße mit dem Ziel die Erreichbarkeit der Innenstadt zu verbessern. Verkehrsverlagerungen durch geänderte Verkehrsführungen sowie geänderte Straßenraumgestaltungen wurden aufgezeigt. Eine wesentliche Reduzierung der Durchgangsverkehre war jedoch nicht zu erreichen. Lediglich kleinräumige Verkehrsverlagerungen auf benachbarte Straßenabschnitte wurden festgestellt, bei denen bisher geringer belastete Bereiche deutliche Verkehrszunahmen erfuhren und dort zu neuen Problematiken führten. Unter Berücksichtigung aller Randbedingungen wurde vom Gutachter daraufhin empfohlen, den Bau der „Spange“ nicht weiter zu verfolgen.
Während der morgendlichen und abendlichen Spitzenzeiten wurden auf der Eygelshovener Straße überproportional hohe Durchgangsverkehrsanteile von rd. 60% gemessen. Über den Gesamttag beträgt der Durchgangsverkehrsanteil durchschnittlich rd. 40-45%. Die teilweise recht kurzen Begegnungsstrecken zwischen den alternierend angeordneten öffentlichen Parkflächen im Straßenraum führen dabei immer wieder zu chaotischen Verkehrssituationen. Diese verschärfen sich, sobald während der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes, die Eygelshovener Straße vermehrt von größeren Fahrzeugen und/oder Pkw´s mit Anhängern befahren werden. Die Verwaltung empfiehlt, in dieser Angelegenheit vorab gemäß dem Antrag der UBL (siehe Anregung a)) zu verfahren.
Aktuell erfolgt die Ausschreibung zur Umgestaltungsmaßnahme im Bereich des Vorplatzes der Kirche St. Mariä Himmelfahrt und der Commerzbank im Rahmen des „integrierten Handlungskonzeptes“ um die Aufenthaltsqualität im Allgemeinen sowie auch die Verkehrsqualität für Fußgänger, Radfahrende und Kraftfahrzeuge im Speziellen positiv zu beeinflussen. Hier bleibt vorerst abzuwarten, in wie weit sich durch den Umbau auch Änderungen bei der allgemeinen Verkehrsverteilung ergeben.
Rechtliche Grundlagen:
§ 24 GO NRW
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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