Sitzungsvorlage - V/2020/073-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Abschaffung und Neugestaltung von Parkgebühren; hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 03.02.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bau- und Verkehrsausschuss
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Entscheidung
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19.05.2020
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Verkehrsausschuss beauftragt die Verwaltung, die Neuordnung von Parkgebühren mit 30-minütigem freien Parken in allen mit Parkscheinregelung bewirtschafteten Innenstadtbereichen von Herzogenrath ab dem 01.07.2020 einzuführen. Die hierzu notwendigen Anpassungen an den Parkscheinautomaten sind bis zu diesem Zeitpunkt vorzusehen. Eine entsprechende Pressemitteilung sowie eine Information auf der städtischen Homepage sollen vorab darüber in Kenntnis setzen.
Um die Neuordnung der Parkgebühren auch automatentechnisch zu versorgen, sind Außerplanmäßige Mittel in Höhe von insgesamt 11.620,35€, gem. Angebot vom 24.04.2020 der Firma SWARCO, im Haushalt 2020 einzustellen. Die Beauftragung soll umgehend erfolgen.
Aufgrund des bedauerlicherweise stetig rückläufigen Gebrauchs der „ParkMark“ wird die Verwaltung zudem damit beauftragt, das Konzept „ParkMark“ im Stadtgebiet komplett einzustellen. Alle noch im Umlauf befindlichen Münzen behalten ihre Gültigkeit, sollen aber sukzessive einbehalten werden. Die Vertragspartner sind hierüber in Kenntnis zu setzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
X | Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja | X | nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen | 11.620,35 | Euro |
und müssen außerplanmäßig zur Verfügung gestellt werden.
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2019 | 2020 | 2021 | 2022 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Am 12.03.2020 wurde die Verwaltung per einstimmigen Beschluss mit der Erstellung eines Konzeptes zur Abschaffung/Neugestaltung der Parkgebühren im gesamten Stadtgebiet beauftragt. Kern des Konzeptes soll sein, dass mindestens die ersten 30 Minuten im bewirtschafteten Parkraum ein kostenfreies Parken ermöglicht. Parkgebühren sollen erst ab der 31. Minute erhoben werden. Das Konzept ist zeitlich so zu erstellen, dass dieses so zum Beschluss vorgelegt wird, dass spätestens zum 01.07.2020 im gesamten Stadtgebiet die neue Parkraumbewirtschaftung umgesetzt ist. Bereits am 18.02.2020 wurde der FDP-Antrag mündlich im Haupt- und Finanzausschuss beraten und eine Einnahmenreduzierung in den Haushaltsansätzen für das aktuelle Jahr 2020 (133.000,00€) und die Folgejahr 2021ff (126.000,00€) beschlossen.
Nach genauerer Ermittlung der Verteilung der durchschnittlichen Parkdauer in Ableitung aller gelösten Parktickets aus den letzten 5 Jahren, errechnen sich nach Einführung von „30 Minuten freies Parken“ gegenüber der aktuellen Parkeinnahmen jährliche Einnahmeverluste von rd.16.000€. Der Anteil aller Parkeinnahmen unter 30 Minuten Parkdauer beträgt gemittelt über alle drei Stadtteile rd.11,5%. Hinzuzurechnen sind noch Einnahmeverluste resultierend aus der Einstellung des „ParkMark-Konzeptes“ von jährlich rd. 500,00€. Aktuelle Einbußen bedingt durch den Lockdown wegen covid 19 (Corona-Effekt) sind hierbei unberücksichtigt. Die Haushaltsansätze für 2020 und die Folgejahre wären somit geringfügig auf 132.000,00€ für 2020 (ohne Corona-Effekt) und 123.500,00€ für 2021ff anzupassen.
Seitens des Vereins Kohlscheider Bürger e.V., vertreten durch die Vorsitzenden Frau Meyer und Herrn Dr. Schillings, erreichte die Verwaltung am 08.03.2020 ein Befürworter-Schreiben zum FDP-Antrag. Hierin wurde die Bitte geäußert, auch die Variante „30 Minuten mit Parkscheibe frei“ in die Überlegungen einzubeziehen. Die Verwaltung bestätigte den Eingang der Anregungen mit dem Hinweis, diese im Weiteren mit zu prüfen.
A) Entwicklung
Die bis heute aktuelle Bewirtschaftung der innerstädtischen Parkflächen wurde im Jahr 2003 nach Zonen mit Parkschein- und Parkscheibenregelung gegliedert, vom Haupt- und Finanzausschuss beschlossen und im Anschluss umgesetzt. Im Jahr 2006 erfolgte dann die Einführung der „ParkMark“ als Bonussystem für Kunden des Einzelhandels mit einem Einzelwert von 0,50€. Der zeitliche Ablauf bis zur Einführung der „ParkMark“ ist im Folgenden nochmals stichpunktartig aufgeführt:
17.01.2006 Herr von den Driesch erörtert in der Verwaltungskonferenz (VK) die Idee zur Einführung der „ParkMark“ (Parkcoin)
07.02.2006 Hufa beschließt, u.a. den Ansatz zur Unterhaltung der Parkscheinautomaten (PSA) für 2006 auf 7.500€ herauf zu setzen
10.04.2006 Vertragsentwurf Rahmenvereinbarung „ParkMark“ zwischen Stadt HZ, Stadtmarketing und den drei Gewerbevereinen über Kauf von 10.220 Münzen zum 01.08.2006 und weiteren 6.780 Münzen zum 31.07.2007
25.04.2006 Vertragsunterzeichnung Rahmenvereinbarung „ParkMark“ zwischen Stadt HZ, Stadtmarketing und den drei Gewerbevereinen
11.05.2006 BVA beschließt, Prägung & Erwerb der „ParkMark“ sowie Umrüstung der PSA -> Weiterleitung an Hufa
30.05.2006 Hufa beschließt, Prägung & Erwerb der „ParkMark“ sowie Umrüstung der PSA
30.05.2006 Auftragserteilung an Fa. Kienzle zur Umrüstung der PSA und Bestellung von 11.400 Münzen
25.07.2006 Lieferung von 11.400 Münzen durch Fa. Kienzle
25.07.2006 Übergabe von 11.380 Münzen an Stadtmarketing e.V. (20 Münzen wurden zu Wartungszwecken der PSA von der Verwaltung einbehalten)
06.12.2006 Rechnung an Stadtmarketing e.V. über 5.690€
„ParkMark“
Die in 2006 erörterte und umgesetzte Idee der „ParkMark“ wurde seinerzeit zur Steigerung der Attraktivität des Einkaufsstandortes Herzogenrath, um Kunden des Einzelhandels ein kostenfreies Parken zu ermöglichen, beschlossen. Durch die Rahmenvereinbarung vom 25.04.2006, unterzeichnet vom damaligen amtierenden Bürgermeister Gerd Zimmermann, den drei Vorsitzenden vom Gewerbeverein Herzogenrath (Herr Wolfgang Essers), Gewerbeverein Merkstein (Herrn Eduard Vondenhoff), Werbering Kohlscheid (Herrn Christian Thies) sowie dem Vorsitzenden des Stadtmarketings Herzogenrath (ebenfalls Herr Christian Thies), wurde die verpflichtende Abnahme der „ParkMark“ unter allen oben aufgeführten Institutionen geregelt. Im Jahr 2019 wurden letztmalig nochmals 1.000 ParkMark-Münzen im Wert von 500,00€ übergeben. Eine Neuauflage bzw. erneute intensive Bewerbung dieser Parkerleichterung soll gem. politischem Willen nicht weiter verfolgt werden und würde auch nicht dem einstimmigen Beschluss des aktuellen Antrages entsprechen.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gebrauch sowie die Nachfrage der „ParkMark“ durch die Gewerbetreibenden über die letzten Jahre stetig rückläufig sind. Aktuell existiert nur noch ein einziger regelmäßiger Abnehmer. Die allgemeine Handhabung dieses Umlaufsystems verursacht zudem mit einem hohen Verwaltungsaufwand.
Die Verwaltung empfiehlt daher, keine weitere Rahmenvereinbarung mehr abzuschließen und auch keine weiteren ParkMark-Münzen mehr in 2020 zu veräußern. Die derzeitig noch im Umlauf befindlichen ParkMark-Münzen sollten ihre Gültigkeit behalten und sukzessive einbehalten werden. Die Verwaltung empfiehlt, die damaligen Protagonisten (nach Beschlussfassung) darüber entsprechend zu informiert.
Jetzt könnte man sich die Frage stellen, warum eine Abkehr vom bestehenden Bonussystem und eine Einführung von 30 Minuten freies Parken, wenn doch bereits eine Parkerleichterung für die Kunden des Einzelhandels besteht. Bei der aktuell gültigen Tarifierung ergäbe sich auch mit der „ParkMark“ ein ½-stündiges kostenfreies Parken. Der wesentliche Unterschied zum aktuellen Antrag besteht allerdings darin, dass die „ParkMark“ zwar für den Kunden ein „kostenfreies Parken“ ermöglicht, der Münzwert von 0,50€ per Vereinbarung jedoch vom Stadtmarketing bzw. den drei Gewerbevereinen entrichtet wurde und wird. Darüber hinaus wird die „ParkMark“ lediglich durch einzelne Gewerbetreibenden direkt an Ihre eigenen Kunden übergeben und wäre somit nicht „flächendeckend“ für alle sondern lediglich für einige „privilegierte“ Kunden verfügbar.
„Brötchentaste“
Ein erster Vorstoß zur Aktivierung der sogenannten „Brötchentaste“ erfolgte bereits kurz nach der Umstellung / Neubeschaffung der heutigen Parkscheinautomaten durch den Antrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, DIE LINKE, die Piratenpartei und FDP im Bau- und Verkehrsausschuss am 16.02.2016. Im Hinblick auf die zu diesem Zeitpunkt vorhandene finanzielle Situation der Stadt Herzogenrath (HSK) wurde die Aktivierung der „Brötchentaste“ wegen der geschätzten Einnahmeeinbußen von jährlich rd. 12.000,00€ ausgesetzt und die Beibehaltung der aktuellen Parkraumbewirtschaftung mehrheitlich beschlossen.
B) Untersuchung unterschiedlicher Konzepte
Dem politischen Antrag folgend, wurden unterschiedliche Konzepte für eine geänderte Bewirtschaftung der städtischen Parkscheinzonen in allen drei Stadtteilen seitens der Verwaltung geprüft und im Folgenden bewertet.
„30 Minuten mit Parkscheibe frei“
Folgendes ist zum erbetenen Prüfauftrag des Vereins Kohlscheider Bürger e.V. zur Einführung einer Parkscheibenregelung mit dem Hinweis „30 Minuten mit Parkscheibe frei“ mitzuteilen. Ein Vorteil dieser Lösung ergibt sich in der sofort möglichen Umsetzung, die zudem kaum zusätzliche Kosten verursachen würden. Lediglich eine Tariffolienanpassung wäre notwendig. Als einen wesentlichen Nachteil ist im Zuge der Gleichbehandlung aller mit dem Pkw in die Innenstadt fahrenden Nutzer gegeben. So würde demjenigen, der lediglich eine 30-minütige Aufenthaltsdauer beabsichtigt, das Privileg zu teil, erst gar nicht zum nächsten Parkscheinautomaten gehen zu müssen und ohne große Umstände den Parkraum belegen zu können. Derjenige der hingegen länger als 30 Minuten bis hin zur Parkhöchstdauer von 2 Stunden die Innenstadtbereiche aufsucht muss aber den Weg zum Parkscheinautomaten in Kauf nehmen. Darüber hinaus würde bei der Einstellung der Parkscheibe, gem. der offiziellen Regelung, die Ankunftszeit immer auf die nächste halbe Stunde aufgerundet. Somit kann die Parkzeit ohne weiteres auch schon mal bis zu 55 Minuten betragen, ohne dass hieraus eine Überschreitung der 30 Minuten geahndet würde. Aus den vorgenannten Gründen wird seitens der Verwaltung daher die Parkscheibenregelung als nicht zielführend abgelehnt.
„Ohne Kennzeichnung“
Grundsätzlich könnte auch eine Regelung ohne das Auslegen einer Parkscheibe (s.o.) oder auch eines Parkscheines erfolgen. Die Kontrollen zur Einhaltung der Parkdauer wären hierbei mit einem erheblichen Mehraufwand verbunden. Um eine flächendeckende Kontrolle durch die hiesige Ordnungsbehörde zu erreichen, müsste das Parkgeschehen zu den Zeiten der Bewirtschaftung rund um die Uhr überwacht werden. Der personelle Aufwand wäre immens und könnte seitens der Stadt Herzogenrath nicht erbracht werden. Auch diese Variante wird seitens der Verwaltung als nicht leistbar abgelehnt.
„Sanduhr“
In einigen Kommunen erfolgten anstelle einer Parkscheiben- oder Parkscheinregelung auch Konzepte unter Nutzung von Sanduhren. Wenngleich diese Regelung mit einem gewissen Charme versehen ist, so wäre sie mit einem erhöhten Aufwand verbunden. Wie bei der Parkscheibe, müsste vorab jedes Fahrzeug mit einer entsprechenden Sanduhr ausgestattet sein bzw. werden. Zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten wäre darüber hinaus auch keine x-beliebige sondern lediglich eine geeichte Sanduhr zu verwenden.
Zusätzliche Kosten und Mehraufwendungen wären die Folge und zudem würde dieses Konzept eine nur im Stadtgebiet Herzogenrath anzuwendende Variante darstellen. Wie bei der Parkscheibenregelung bereits beschrieben, wäre hierdurch ebenfalls eine Ungleichbehandlung von Kurzzeitparkern (30 Minuten) zu Langzeitparkern (bis 2 Stunden) gegeben, da der Gang zum Parkscheinautomaten entfiele. Von daher wird auch eine solche Lösung seitens der Verwaltung abgelehnt.
„Parkschein“
Die aktuellen Parkscheinautomaten der Firma „SWARCO“ sind bauseits bereits mit der Möglichkeit zur Aktivierung der sogenannten „Brötchentaste“ ausgestattet. Diese wäre somit unter Beachtung der gewünschten Parkerleichterung mit „30 Minuten Parken frei“ zu programmieren, so dass bei einer gewünschten Parkdauer von unter 30 Minuten auch ohne Geldeinwurf ein Parkschein produziert wird. Hierdurch wäre eine genaue Erfassung der Ankunftszeit sowie der von da an zählenden freien Parkregelung von 30 Minuten per Parkschein belegt und durch die städtische Parkraumüberwachung eindeutig kontrollierbar. Alle Kunden würden bei der Parkraumnachfrage im bewirtschafteten Geschäftsbereich gleich behandelt und es ergäben sich weder Bevor- noch Benachteiligungen bei der Handhabung.
Um diese oben geschilderte Funktion auch automatentechnisch zu versorgen, erfolgte eine entsprechende Anfrage zur Angebotsabgabe bei der Firma „SWARCO“ (Anlage 1). Für die notwendigen Umrüstungsarbeiten an allen 25 städtischen Parkscheinautomaten zur Erstellung der Software, Anpassung der Tariffolien (Anlage 2) sowie Implementierung der Software vor Ort entstünden hiernach einmalige Zusatzkosten von insgesamt rd. 11.600,00€.
Haushaltsmittel stehen zur Einrichtung der notwendigen Zusatzfunktion aktuell nicht zur Verfügung. In Abstimmung mit der Kämmerei wäre die Umrüstung als Nachaktivierung der bestehenden 25 Parkscheinautomaten und somit als investiv zu sehen. Über den Zeitraum der noch verbleibenden Nutzungsdauer der Parkscheinautomaten von rd. 5 Jahren könne dann eine jährliche Abschreibung von rd. 2.300,00€ erfolgen. Die Verwaltung schlägt daher vor, die hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Mittel für 2020 zu beschließen, so dass die Firma „SWARCO“ sodann umgehend mit der Umrüstung beauftragt werden kann, um die Inbetriebnahme ab dem 01.07.2020 zu ermöglichen. Ergänzend wären die Herzogenrather Bevölkerung, angrenzenden Kommunen sowie die Grenzgänger aus den Niederlanden durch entsprechende Pressemitteilungen über die Änderungen im Zuge der aktuellen Parkraumbewirtschaftung ab dem 01.07.2020 in Kenntnis zu setzen. Parallel sollte eine gleich lautende Information auf der städtischen Homepage erfolgen.
Rechtliche Grundlagen:
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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