Sitzungsvorlage - V/2020/086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes lll/ 44 Kirchrather Straße/ Römerplatz“ gemäß §2 (1) BauGB. Das Verfahren erfolgt nach § 13a BauGB (beschleunigtes Verfahren), es gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Plangebiet befindet sich in Merkstein entlang der Kirchrather Straße und dem Römerplatz. Es betrifft die im Geltungsbereich liegenden Flurstücke 236, 235, 508 und 509. Östlich wird das Gebiet durch den Römerplatz gefasst. Die Kirchrather Straße stellt die südliche Abgrenzung des Gebietes dar. Im Westen und in Teilen im Norden fassen die angrenzenden Grünflächen der angrenzenden privaten Grundstücke den Geltungsbereich. Den restlichen nördlich gelegenen Teil fasst die Hauptstraße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist dem als Anlage beigefügten Lageplan zu entnehmen. Der Flächennutzungsplan stellt den Bereich als Wohnbaufläche dar.

 

Der Eigentümer beabsichtigt die im Plangebiet heute vorhandenen Wohnhäuser entlang der Kirchrather Straße abzureißen.

Die Schaffung eines attraktiven Wohnstandortes erfolgt unter Berücksichtigung des demografischen Wandels mit gleichzeitiger Regelung des Stellplatzbedarfes.

Wünschenswert ist, nach Meinung der Verwaltung, eine Nachverdichtung des Gebietes.

Mit dem Beschluss zu Aufstellung des Bebauungsplanes soll eine planungsrechtliche Voraussetzung zum Erhalt der in Merkstein ortstypischen Baustruktur geschaffen werden.

 

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes lll/44 Kirchrather Straße/ Römerstraße soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren erfolgen. Das beschleunigte Verfahren kann innerhalb von Baubauungsplänen der Innenentwicklung, die der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung dienen, Anwendung finden. Bebauungspläne der Innenentwicklung unterliegen keiner förmlichen Umweltprüfung.

Folgende Voraussetzungen für die Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB liegen vor:

-          Das Verfahren soll, durch entsprechende Festsetzungen, die Nachverdichtung in einem Bestandsgebiet ermöglichen. Es handelt sich um eine Maßnahme der Innenentwicklung

-          Die zukünftig festgesetzte Grundfläche beträgt weniger als 20.000m²

-          Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung von Schutzgütern im Sinne des §1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB

-          Es gibt keine Vorhaben, die eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern, geplant

 

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

BauGB

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

  • umlicher Geltungsbereich
  • Übersichtskarte DGK5

 

 

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Anlagen

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