Sitzungsvorlage - V/2020/189
Grunddaten
- Betreff:
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Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege - Kinderfördersatzung (Kfs) - vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.10.2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 51 - Jugendamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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18.06.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Entscheidung
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23.06.2020
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Beschlussvorschlag
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat die Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.06.2020 zu beschließen.
Beschlussvorschlag für den Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.06.2020.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
x | Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
x | ja |
| nein |
Die Anpassung der Satzung an die ab dem 01.08.2020 gültige Neufassung des Kinderbildungsgesetzes zieht an drei Punkten finanzielle Änderungen nach sich:
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- Das zweite beitragsfreie Kindergartenjahr (§ 50 Abs. 1 KiBiz) führt in den Produkten 0636510 und 0636520 zu einem Rückgang der Elternbeitragseinnahmen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen in freier und kommunaler Trägerschaft. Entsprechende Mindereinnahmen wurden bereits im Rahmen der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2020 berücksichtigt. Der Elternbeitragsausgleich des Landes im Sinne von § 50 Abs. 2 KiBiz wurde ebenfalls im Rahmen der Haushaltsplanung bei den Landesmittelzuschüssen berücksichtigt.
- Die Indexierung der Geldleistungen für Tagespflegepersonen (§ 9a Satzung) hat keine Auswirkungen auf das laufende Haushaltsjahr, da diese erstmals zum 01.08.2021 zum Tragen kommt. Sie wird in der künftigen Haushaltsplanung berücksichtigt werden.
- Ab dem 01.08.2020 sind den Tagespflegepersonen neben den bereits jetzt gewährten Beträgen für den Sachaufwand und der Anerkennung der Förderungsleistung zusätzlich Beträge für mittelbare Bildungs- und Betreuungsarbeit zu gewähren. Die Verwaltung beziffert den hieraus im Zeitraum 01.08. - 31.12.2020 anfallenden Mehrbedarf im Wege der Schätzung mit ca. 15.000,00 €. In dem Produkt 0636520 stehen in dem Sachkonto 533140 -Unterbringung in Tagespflege- insgesamt 1.824.000,00 € zur Verfügung. Die Verwaltung geht davon aus, dass die vorstehenden Mehrkosten im Rahmen des bestehenden Ansatzes gedeckt sind.
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Sachverhalt
Sachverhalt
Das Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) wurde am 29.11.2019 mit Beschluss des Landtags NRW zum dritten Mal reformiert und tritt am 01.08.2020 in Kraft.
Zur Information über die Novellierung und die einzelnen Auswirkungen sowie Veränderungen hatte die Verwaltung für den 19.03.2020 die Durchführung einer Konferenz mit den Trägern aller Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath terminiert.
Auf Grund der Corona-Pandemie konnte die Trägerkonferenz aus Infektionsschutzgründen jedoch nicht stattfinden.
Ebenso konnte auf Grund der Corona-Pandemie die ursprüngliche Planung der Verwaltung, bis zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 18.06.2020, die Satzung inklusive der aktuell bestehenden Richtlinien vollumfänglich anzupassen, nicht realisiert werden.
Daher hat sich die Verwaltung aus Zeitgründen dazu entschlossen, zunächst ausschließlich die für eine Anpassung an die neue Rechtsgrundlage zum 01.08.2020 zwingend erforderlichen Änderungen der Kinderfördersatzung vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 29.10.2019 vorzunehmen.
Neben redaktionellen Änderungen sind in der Kinderfördersatzung insbesondere Änderungen im Hinblick auf die
- Ausgestaltung der Förderung in Kindertagespflege
- Ausweitung der Elternbeitragsbefreiung
- Ausgestaltung in Fällen kommunal übergreifender Betreuungs- und Finanzierungsansprüche.
zwingend zum Beginn des neuen Kindergartenjahres am 01.08.2020 erforderlich.
Die einzelnen Änderungen und redaktionellen Anpassungen können der als Anlage beigefügten Synopse entnommen werden.
Die derzeit in den Richtlinien festgelegten Rahmenbedingungen wird die Verwaltung bis November 2020 überarbeiten und dem Jugendhilfeausschuss als Bestandteil der Satzung in der nächsten Sitzung zur Beratung und Entscheidung vorgelegen.
Die ausgefallene Konferenz mit den Trägern aller Kindertageseinrichtungen in Herzogenrath wird die Verwaltung nach den Sommerferien neu terminieren.
Im Rahmen dieser Trägerkonferenz beabsichtigt die Verwaltung u.a. eine kind- und bedarfsgerechte Umsetzung der Regelungen zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten gem. § 48 KiBiz herbeizuführen.
Im Hinblick auf die Neuregelungen zur Landesförderung für plusKitas gem. der §§ 44, 45 KiBiz ab dem neuen Kindergartenjahr wird auf die Vorlage V/2020/192 verwiesen.
Rechtliche Grundlagen
Kinderbildungsgesetz (KiBiz NRW) zum 01.08.2020
Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP
Anlage/n:
- Kinderfördersatzung Synopse Änderungen 01082020
- Änderungssatzung Kinderfördersatzung vom 23.06.2020
- Satzung über die Inanspruchnahme von Angeboten in der Kindertagespflege und die Erhebung von Elternbeiträgen im Rahmen der Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege – Kinderfördersatzung (Kfs) – vom 28.10.2008 in der Fassung der Änderungssatzung vom 23.06.2020
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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420,2 kB
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2
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233,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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330,4 kB
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