Dringlichkeitsentscheidung - V/2020/099
Grunddaten
- Betreff:
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Freiwillige Aufnahme von mehr Geflüchteten, als es nach den landesrechtlichen Vorgaben vorgesehen ist hier: Bürgerantrag des Runden Tisches Flüchtlinge-Herzogenrath vom 05.03.2020
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 50 - Sozialamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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28.04.2020
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Erledigt
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Rat der Stadt Herzogenrath
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Genehmigung
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23.06.2020
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Beschlussvorschlag
Aufgrund der Eilbedürftigkeit der Angelegenheit beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung die grundsätzliche Bereitschaft, mehr Geflüchtete aufzunehmen, als nach den landesrechtlichen Vorgaben vorgesehen ist.
Die Aufnahme von zusätzlichen Flüchtlingen erfolgt erst nach dem Abklingen der Corona-Pandemie und unter Berücksichtigung der aufgrund der Flüchtlingsaufnahme des Bundes zu erwartenden Zuweisungen. Sie ist begrenzt bis zur maximalen Auslastung der derzeitigen Flüchtlingsunterkünfte.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Mit dem beigefügten Bürgerantrag – Bürgeranregung im Sinne von § 24 Gemeindeordnung NRW sowie § 6 Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath - vom 05.03.2020 regt der Runde Tisch Flüchtlinge-Herzogenrath an, dass sich die Stadt Herzogenrath in die Reihe der Kommunen einreiht, die bereit sind, mehr Geflüchtete aufzunehmen, als es nach den landesrechtlichen Vorgaben vorgesehen ist.
Der Arbeitskreis „Bündnis gegen Rechts“ hat sich lt. Beschluss vom 04.03.2020 einstimmig diesem Antrag angeschlossen.
Auf die im Antrag aufgeführte Begründung wird insoweit verwiesen.
In diesem Zusammenhang ist darauf zu verweisen, dass nach geltendem Recht eine „freiwillige“ Aufnahme von Geflüchteten nicht zulässig ist. Vielmehr erfolgt die Zuweisungen von geflüchteten Menschen aus den Aufnahmeeinrichtungen des Bundes und des Landes auf der Grundlage des Flüchtlingsaufnahmegesetzes unter Berücksichtig der im sog. „Königsteiner Schlüssel“ festgelegten Quoten. Aktuell liegt die städtische Erfüllungsquote bei 92,08%, so dass das Aufnahmesoll derzeit um 12 Personen unterschritten wird. Bekanntlich handelt es sich hierbei um eine Momentaufnahme, da die Quoten unmittelbar in Abhängigkeit von der Anzahl der zuwandernden Flüchtlinge ermittelt werden.
Nach Informationen der Verwaltung haben sich zwischenzeitlich 140 deutsche Städte – darunter Köln, Bonn und Düsseldorf, dem einschlägigen Bündnis „Sichere Häfen“ angeschlossen. Ursprünglich hatte die Initiative zum Ziel, eine Aufnahme von aus Seenot geretteten Menschen über die gesetzlichen „Kontingente“ hinaus zu ermöglichen. Im Zuge der sogenannten Bielefelder Erklärung wurde im Januar 2020 die Absicht bekräftigt, insbesondere Flüchtlinge aus Griechenland außerhalb des Zuweisungsverfahrens aufzunehmen und zu versorgen.
In diesem Zusammenhang hat Rat der Stadt Köln beschlossen, 116 zusätzliche Geflüchtete aus Griechenland aufzunehmen, die Stadt Bielefeld hat die Aufnahmeabsicht für zusätzlich 100 Schutzsuchende erklärt. Die Stadt Düsseldorf beabsichtigt die Aufnahme von 500 (zusätzlichen) Flüchtlingen.
In diesem Kontext ist darauf hinzuweisen, dass auf Bundesebene ein entsprechender Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Bundestag abgelehnt wurde. Hintergrund war die Absicht, ein gemeinsames europäisches Vorgehen abzustimmen und keinen deutschen Alleingang vorzunehmen. Allerdings ist darauf zu verweisen, dass die Bundesregierung nach den Veröffentlichungen vom 08.04.2020 „…bis zu 500 Flüchtlinge aus griechischen Lagern nach Deutschland aufnehmen möchte…“.
Das MKFFI hat am 19.03.2020 entschieden, dass sämtliche Zuweisungen bis auf Weiteres ausgesetzt werden. Dies gilt für Zuweisungen nach § 50 AsylG, § 12a sowie § 15a AufenthG. Bereits erfolgte Zuweisungen sowie sämtliche anstehende Transfers werden storniert.
Darüber hinaus ist es Bestandteil des Antrags, dass der Rat sich der Forderung der Kommunen an den Gesetzgeber anschließt, im Aufenthaltsgesetz die Möglichkeit zur freiwilligen kommunalen Aufnahme von Geflüchteten einzuräumen.
Basierend auf den Zuweisungen 2019 (51 Flüchtlinge) hält die Stadt Herzogenrath entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass noch in 2020 eine entsprechende Anzahl an gesetzlichen Zuweisungen (gemäß Königsteiner Schlüssel) erfolgt.
Aus der Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen, als symbolische Willenserklärung die zusätzliche Aufnahme von Flüchtlingen zu beschließen.
Aufgrund der derzeitigen Corona-Krise, der ungewissen Entwicklung der Flüchtlingskrise, insbesondere in den Aufnahmelagern in Griechenland, und den nur begrentzen Platzkapazitäten in den Unterkünften der Stadt Herzogenrath, ist es jedoch erforderlich, die zusätzliche Aufnahme zu begrenzen, um die Leistungskapazität nicht zu überschreiten. Derzeit sind ca. 50 – 60 Unterkunftsplätze in den Wohnungen noch frei.
Da die nächste Sitzung des Rates erst am 23.06.2020 stattfinden wird und die Angelegenheit nicht aufschiebbar ist, kann auf der Grundlage der Ausführungshinweise des Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.03.2020 die Entscheidung im Rahmen einer Dringlichkeitsentscheidung getroffen werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 24, 41, 60 GO NRW, §§ 11a und 6 Hauptsatzung
Es handelt sich um eine freiwillige symbolische Willenserklärung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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