Sitzungsvorlage - V/2020/210

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Herzogenrath nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den vorläufigen geänderten Öffnungszeiten im Frei- und Hallenbad zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der vorgeschlagenen Änderung der Entgeltordnung für das Freibad.

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Finanz. Auswirkung

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage ist das Hallenbad in Herzogenrath aufgrund eines technischen Schadens geschlossen. Die Lieferzeit der erforderlichen Ersatzteile beträgt ca. einen Monat. Das Freibad befindet sich in der Vorbereitungsphase und soll am 27.06.2020 eröffnet werden.

 

Vor dem Hintergrund der knappen Personalressourcen (ein Fachangestellter in Reha, eine Fachangestellte hat die Stelle gewechselt, ein Fachangestellter ist aufgrund einer Krankheit für den Freibadbetreib nicht geeignet) und weil der Einsatz von Fachkräften aus anderen Kommunen nicht möglich war, sind  nur eingeschränkte Öffnungszeiten möglich, bis das Hallenbad wieder funktionsfähig ist und der Bäderbetriebsleiter seine Reha-Maßnahme beendet hat.

 

Daher schlägt die Verwaltung vor, am 27.06.2020 zunächst nur das Freibad in zwei Intervallen von 11:30 Uhr bis 15:30 Uhr und 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr für maximal 200 Gäste zu eröffnen.

 

Um mögliche Kontakte zu infektiösen Personen zu vermeiden, soll ein kontaktfreies Zahlsystem über Online-Tickets etabliert werden. Mit Blick auf die reduzierte Aufenthaltszeit soll die aktuelle Entgeltordnung für das Jahr 2020 außer Kraft treten und die folgend aufgeführten Tarife im Freibad eingeführt werden:

 

Anzahl Gäste

Intervall

200

11:30 15:30 Uhr

200

16:00 - 20:00 Uhr

 

Der Eintrittspreis soll auf 2,50 € je Zeiteinheit für Erwachsene und 1,00 €r Kinder ab vier Jahre und Jugendliche festgelegt werden.

 

Saisonkarten sollen wegen der verkürzten Saison in diesem Jahr nicht zum Einsatz kommen; Jahreskarten haben weiterhin Gültigkeit.

 

Ab dem Jahr 2021 soll dann die aktuelle Entgeltordnung in der zuletzt gültigen Fassung vom 01.04.2019 wieder in Kraft treten.

 

Sobald der Schaden im Hallenbad behoben ist, soll auch den Frühschwimmern öffentliches Schwimmen von dienstags bis freitags von 06:30 Uhr bis 09:00 (Montags Grundreinigung) angeboten werden.

 

Die Verwaltung wird je nach Entwicklung der Corona-Epidemie prüfen, ob die Anzahl der Gäste schrittweise angehoben werden kann.

 

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

Entgeltordnung für das Freibad 5-5

Badeordnung für die Bäder der Stadt Herzogenrath

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

3. Korruptionsbekämpfungsgesetz:

 

Anfrage gemäß § 8 Korruptionsbekämpfungsgesetz:

(bei Vergabe von Liefer- und Dienstleistungsaufträgen über 25.000 € netto oder Vergabe von Bauleistungen über 50.000 € netto)

 

 

ja

 

nein

 

(unterhalb der Wertgrenzen und nach pflichtgemäßen Ermessen)

 

 

Stellungnahme Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

 

 

 

Anlage/n:

 

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