Sitzungsvorlage - V/2020/232

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Umwelt- und Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt sie, die vorgestellten Aktivitäten zur Attraktivierung des Parkhauses kontinuierlich weiter voranzutreiben und den Ausschuss regelmäßig zu informieren.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Handlungskonzeptes für Herzogenrath-Mitte wurde im Jahr 2016 durch das Planungsbüro Richter-Richard ein Parkraumkonzept erarbeitet. Unter anderem heißt es in diesem Parkraumkonzept zum Parkhaus Albert-Steiner-Straße:
„Das Parkhaus Zentrum hat seine Zufahrt in der Albert-Steiner-Straße. Da diese jedoch etwas abseits liegt und durch die Gebäude verdeckt wird, fällt das Parkhaus im Straßenbild kaum auf. Es ist allerdings im Rahmen des statischen Parkleitsystems sowohl durch eine entsprechende Beschilderung am rechten Fahrbahnrand als auch durch ein Piktogramm auf dem Abbiegefahrstreifen ausgewiesen. Das Parkhaus besitzt ca. 153 Stellplätze, davon 50, die mit Parkschein bewirtschaftet sind, drei Behindertenstellplätze und 100 unbewirtschaftete Stellplätze auf Ebene 3. Diese sind durch die Beschilderung innerhalb des Parkhauses und über dem Parkscheinautomaten als Dauerparkstände ausgewiesen. Das würde bedeuten, dass die Stellplätze fest vermietet sind. Über die Einfahrt des Parkhauses sind diese Stellplätze hingegen als freie Stellplätze ausgewiesen. Diese beiden Ausschilderungen können Nutzer verunsichern.“

Die damalige Erhebung ergab (bei einer Kapazität von 151) eine mittlere Auslastung von 48 und eine maximale Auslastung von 58 Stellplätzen. Demnach sind selbst bei maximaler Auslastung mehr als 90 Stellplätze ungenutzt.

Nach den seinerzeit erarbeiteten konzeptionellen Vorschlägen war auf der Fläche des jetzigen Parkhauses sowie dem Postgelände der Neubau eines Parkhauses vorgesehen, welches näher an den Ferdinand-Schmetz-Platz und somit an das Zentrum der Stadt heranrücken sollte.

Die Verwaltung weißt in diesem Zusammenhang auf die Anmeldung zur Gewährung einer Zuwendung nach § 13 ÖPNVG NRW (ÖPNV-Infrastrukturmaßnahmen im besonderen Landesinteresse) an den Zweckverband Nahverkehr Rheinland aus März 2020 hin, mit der unter anderem für den Parkhausstandort an der Albert-Steiner-Straße Fördermittel für einen Parkhausneubau bei einer Förderquote von 95 % beantragt wurden. Eine Entscheidung zu diesem Antrag steht noch aus.

Sofern die Akquise von Fördermitteln nicht gelingt, sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, mit geeigneten baulichen und sonstigen Maßnahmen die Attraktivität und somit den Auslastungsgrad des Parkhauses erheblich zu steigern. Über Stellplatzablösevereinbarungen in Herzogenrath Mitte in den Jahren 2019 und 2020 hat die Stadt Herzogenrath 157.467,60 € vereinnahmt, die ihrem Verwendungszweck entsprechend in die Verbesserung der Parkraumsituation zu investieren sind. Für die künftigen Nutzer des auf dem ehemaligen Kontra-/Rewegelände geplanten Neubauvorhabens wird die Stadt als Eigentümerin des Parkhauses in den durch Rolltore noch abzutrennenden obersten beiden Teilparkebenen Dauerstellplätze zur Anmietung anbieten (Anlage 2.1 und 2.2). Hierdurch können jährlich Einnahmen von ca. 30.000,- € generiert werden. Gfls. kann ähnlich wie bei der P & R Anlage am Bahnhof noch ein Investor gefunden werden, der diese beiden obersten Teilebenen durch Aufbringung einer Solaranlage teilüberdacht.

Durch weitere Modernisierungsmaßnahmen, Beleuchtungsoptimierung wie auch die Herstellung der Barrierefreiheit soll das Parkhaus in seinem Nutzungskomfort und seinem Erscheinungsbild derart aufgewertet werden, dass die bestehende Überkapazität an diesem Standort Defizite in anderen innerstädtischen Bereichen kompensieren soll.

Sobald die Planungen hierzu weiter fortgeschritten sind und erste Kosten ermittelt wurden, werden diese dem UmwPl bzw. je nach Zuständigkeit auch dem BauVerkA zur Beratung vorgestellt.

 

 

 

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

 

Anlage 1 Antrag der Fraktion SPD vom 25.05.2020

Anlage 2.1 und 2.2 Teilparkebenen Dauerparker

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Anlagen

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