Dringlichkeitsentscheidung - V/2020/469
Grunddaten
- Betreff:
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Integriertes Handlungskonzept Herzogenrath-Mitte Hier: Beschluss des Vorentwurfs zur Maßnahme 1.7 Wohnumfeldgestaltung "An der Wurm"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Dringlichkeitsentscheidung
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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18.03.2021
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Beschlussvorschlag
Der Ausschuss nimmt die Ausführungen des Planungsbüros winterscheid I weidenhaupt landschaftsarchitektur zur Maßnahme 1.7 Wohnumfeldgestaltung „An der Wurm“ des Integrierten Handlungskonzeptes Herzogenrath-Mitte zur Kenntnis und beschließt die Entwurfsvariante 1.
Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, alle weiteren erforderlichen Schritte zeitnah in die Wege zu leiten, um mit der Umsetzung der Maßnahme nach Erhalt der Förderzusage schnellstmöglich beginnen zu können.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
Im Vergleich zu dem im September 2020 eingereichten Förderantrag, der Baukosten in Höhe von 176.500,00€ netto umfasst, ergibt sich ein Kostenanstieg.
Der Anlage zwei ist die Kostenaufstellungen des Vorentwurfs zu entnehmen. Im Gegensatz zu den o.g. Baukosten ergibt sich eine Kostensteigerung von 15.880,00€ auf 192.380,00€ netto.
Dieser Kostenanstieg ist auf die Tatsache zurück zu führen, dass die Kostenschätzung des bereits eingereichten Förderantrags auf der Machbarkeitsstudie „Erlebbare Wurm“ von April 2019 basiert. Die nun erfolgte Kostenschätzung ist jedoch auf den Entwurf zugeschnitten und umfasst somit die entwurfsspezifischen Baukosten.
Bezüglich der im Gesamtrahmenförderantrag aus dem Jahre 2016 angegebenen Kosten zur Schaffung einer öffentlichen Grünfläche von 146.846,00 € netto ergibt sich eine Kostensteigerung von 45.534,00 € auf 192.380,00 € netto. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass es im Laufe der Zeit allgemeine Preissteigungen gab sowie zum Zeitpunkt der Erstantragstellung eine Kostenschätzung ohne die Offenlegung des Broicher Baches erfolgte. Zum damaligen Zeitpunkt war nicht absehbar, dass der Broicher Bach offen gelegt werden kann. Dies ergab sich erst im Verlauf der weiteren Planung sowie aus Gesprächen mit dem Wasserverband Eifel-Rur und der unteren Wasserbehörde.
Von den anfallenden Kosten werden 70 % (134.666,00 €) über Städtebaufördermittel refinanziert. Der städtische Eigenanteil von 30 % beträgt demnach 57.714,00 €. Die nach jetzigem Planungsstand ermittelten Mehrkosten werden über Umschichtungen und Einsparungen aus anderen Fördermaßnahmen ausgeglichen, sodass der Gesamtförderrahmen nicht überschritten wird.
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
X | positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung:
Durch die Maßnahme wird ein Großteil der derzeit versiegelten Stellplätze entsiegelt. Zudem wird der Bodenbelag zur Erschließung der Parkanlage durch einen versickerungsfähigen Boden gestaltet und der Broicher Bach offen gelegt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung vom 13.12.2016 hat der Rat der Stadt Herzogenrath unter der Drucksachennummer V/2015/067-E15 einstimmig das Integrierte Handlungskonzept (InHK) „Herzogenrath-Mitte“ beschlossen, mit dem Ziel die Herzogenrather Innenstadt attraktiver zu gestalten und mehr Aufenthaltsqualität zu schaffen.
Der Förderantrag für das Förderjahr 2021 wurde der Bezirksregierung bereits im September 2020 übergeben. Zur Vervollständigung müssen jedoch nach Abstimmung mit der Bezirksregierung Ergänzungen nachgereicht werden.
Der rund 1.800 m² große Bereich zwischen der Bebauung an der Apolloniastraße, der Straße “An der Wurm“ und der Afdener Straße wird derzeit größtenteils von einem voll versiegelten Parkplatz eingenommen, der Grünbereich beschränkt sich auf nur wenig gestaltete Restflächen.
Um das Wohnumfeld in diesem zentralen Bereich aufzuwerten und den innerstädtischen Wohnstandort insgesamt attraktiver zu machen, soll durch eine Neuorganisation der Parkplätze der Raum für eine gut nutzbare Grünfläche mit hoher Aufenthaltsqualität gewonnen werden.
Die Stadt Herzogenrath hat am 11.11.2020 das Büro winterscheid I weidenhaupt landschaftsarchitektur mit der Erarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs für die Maßnahme 1.7 Wohnumfeldgestaltung „An der Wurm“ des Integrierten Handlungskonzeptes Herzogenrath-Mitte beauftragt (vgl. Drucksachennummer V2020/338).
Das Büro hat zwei verschiedene Entwürfe ausgearbeitet und vorab der Verwaltung zur Abstimmung präsentiert.
Beide Entwürfe haben gemein, dass die Kronentraufbereiche der zu erhaltenden Linden als Tabuzonen gelten und somit entwurfsbestimmend sind. Ebenso soll der Broicher Bach offen gelegt werden, Rasen- und Pflanzflächen sowie verschiedene Angebote, die zur Belebung des Platzes führen und zum Entspannen einladen sollen, sind geplant. Dies sind beispielsweise ein Bouleplatz und ein Spielgerät für Kinder.
Zudem soll eine Raumkante zur angrenzenden Wohnbebauung geschaffen werden, die sowohl dem Park als auch der Wohnbebauung als Sichtschutz dient.
Der wesentliche Unterschied zwischen den beiden Entwürfen zeigt sich in der Formensprache der angelegten Bereiche.
Der erste Entwurf ist geprägt von einer organischen, geschwungenen Formensprache. Die derzeit bereits vorhandene Eingangssituation vom Ferdinand-Schmetz-Platz aus kommend bleibt weitgehend bestehen. Das vorhandene Geländer wird demontiert, die Treppenanlage wird ertüchtigt und auf den vorhandenen Mauerkronen werden Sitzroste montiert. Zudem werden eine zusätzliche Treppe an der Kopfseite des zukünftig offen gelegten Broicher Baches und einige Bänke ergänzt, um den schönen Blick auf das tief liegende Gewässer genießen zu können.
Der Sichtschutz zu der angrenzenden Wohnbebauung wird durch Spalierbäume gebildet, welche einen schönen Bezug zum nahegelegenen Ferdinand-Schmetz-Platz herstellen, da die Bäume auch dort zu finden sind. Die Kosten belaufen sich auf 192.380,00€ netto für die Baukosten.
Der zweite Entwurf zeichnet sich durch eine sehr gradlinige und klare Formensprache aus und ist architektonisch geprägt.
Die Eingangssituation wird im Vergleich zum Bestand offen gestaltet. Der Platz wird über eine langgezogene Stufenanlage erschlossen. Auf dieser werden Sitzmöglichkeiten integriert, um den Blick in den offen gelegten Broicher Bach genießen zu können. Der Sichtschutz zur angrenzenden Wohnbebauung wird durch eine lockere Anpflanzung mit kleinkronigen Laubbäumen und einer Unterpflanzung mit Gräsern geschaffen.
Als Ergebnis eines konstruktiven Austauschs mit der Verwaltung wurde festgelegt, dass die Vorzüge beider Entwürfe in einem dritten Entwurf zusammengefasst werden.
Dieser dritte Entwurf umfasst die großzügige Stufenanlage des zweiten Vorentwurfs, verbunden mit dem Abriss des Bestands. Um den Ausblick auf den Broicher Bach genießen zu können, soll die Treppe mit Sitzgelegenheiten ausgestattet werden. Die organische Form der verschiedenen Bereiche entspricht dem ersten Entwurf.
Die Raumkante zur angrenzenden Wohnbebauung wird mittels Spalierlinden und einer Unterpflanzung aus Gräsern hergestellt. So ist die Raumkante transparent gestaltet und bietet ausreichend soziale Kontrolle. Durch eine wassergebundene Wegedecke kann der Boden entsiegelt werden und somit als wasserdurchlässige Flächenbefestigung einen wichtigen ökologischen Aspekt in der Planung einnehmen.
Zudem wurde eine Tisch-Bank-Kombination in den Entwurf aufgenommen, welche die Geselligkeit und Kommunikation fördert. Die Baukosten für diesen dritten Entwurf belaufen sich auf 264.845,00 € netto.
Die als Anlage angeführten Kosten beschreiben die Baukosten. Planungskosten sind in den beiliegenden Kostenaufstellungen nicht berücksichtigt. Ebenso ist das geplante Wasserspiel nicht in der Kostenaufstellung aufgeführt. Dies ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass seitens der politischen Vertreter ein Wasserspiel für die Innenstadt gewünscht wurde. Ein Wasserspiel ist derzeit über Städtebaufördermittel nicht zu finanzieren. Dies ist dem Sachverhalt geschuldet, dass in dem Gesamtrahmenförderantrag aus dem Jahre 2016 ein Wasserspiel nicht eingeplant wurde und durch eine nachträgliche Aufnahme in den Förderantrag die gesamtbewilligte Summe überschritten würde. Da für eine geförderte Maßnahme eine Zweckbindungsfrist für den bewilligten Entwurf besteht, soll das Wasserspiel bereits frühzeitig in den Entwurf integriert werden, um eine mögliche spätere Umsetzung vorzubereiten. So wird die Möglichkeit geschaffen, dass beispielsweise durch Erhöhung des Eigenanteils der Stadt Herzogenrath das Wasserspiel bereits während der Umsetzung der Maßnahme, welche voraussichtlich in 2022 erfolgen wird, finanziert werden kann.
Die drei genannten Vorentwürfe wurden der Lenkungsgruppe des Integrierten Handlungskonzepts am 10.12.2020 durch das Büro winterscheid I weidenhaupt landschaftsarchitektur präsentiert und erläutert.
Die Lenkungsgruppe sprach sich für den dritten Entwurf als Kombination der ersten beiden Vorentwürfe aus.
Die Verwaltung wurde von der Lenkungsgruppe beauftragt zu prüfen, ob die Kostensteigerung von 88.345,00 € netto im Gegensatz zum geschätzten Kostenrahmen des am 30.09.2020 eingereichten Förderantrages durch eine Mittelumschichtung finanziert werden kann.
Die Kostenüberschreitung kann nicht durch eine Mittelumschichtung aufgefangen werden, daher empfiehlt die Verwaltung die Umsetzung des ersten Vorentwurfs.
Begründung der Dringlichkeit:
Der Förderantrag für das Förderjahr 2021 wurde der Bezirksregierung Köln bereits am 30.09.2020 übergeben. Ergänzende Nachreichungen müssen bis zum 15.01.2021 erfolgen.
Daher wurde der Lenkungsgruppe des Integrierten Handlungskonzepts die verschiedenen Entwürfe vorab präsentiert. Die überarbeiteten Unterlagen gingen erst am 07.01.2021 bei der Verwaltung ein. Da der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit erst nach dem Nachreichtermin tagt und eine rechtzeitige Ladung nicht mehr möglich ist, muss der Vorentwurf zwingend durch diese Dringlichkeitsentscheidung beschieden werden, um eine fristgerechte Nachreichung des Förderantrages für das Förderjahr 2021 einhalten zu können.
