Sitzungsvorlage - V/2016/282-E05

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Mobilität, Sicherheit und Ordnung beauftragt die Verwaltung, den eingerichteten Verkehrsversuch Eygelshovener Straße bis September 2021 eingerichtet zu lassen und weiterhin zu evaluieren. Bei Feststellung von Gefahrensituationen soll innerhalb des Verkehrsversuches mit geeigneten Maßnahmen im laufenden Geschäft der Verwaltung gegengesteuert werden.

Des Weiteren wird die Verwaltung damit beauftragt, einen skizzenhaften Entwurf für einen möglichen dauerhaften Verkehrsausbau Grenzsperrung und Ein-/ Ausfahrt Wertstoffhof inklusiv eines „Quartiersparkplatzes“ zu erstellen. Hierbei sollen die Belange der Fußgänger und Radfahrenden insbesondere berücksichtigt werden.

Die zu treffenden Maßnahmen sind mit der niederländischen Seite zu erörtern.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

X

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

Verringerung von Emissionen, Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Nutzung für Fußnger und Radfahrende durch deutliches reduziertes Verkehrsaufkommen im Bereich Eygelshovener Straße und obere Kleikstraße

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zwischenzeitlich wurde eine Vielzahl von Anträgen und Eingaben aus den Reihen der Politik sowie der Bürgerschaft in Verbindung mit der bestehenden Verkehrssituation in der Eygelshovener Straße an die Verwaltung gerichtet. Allesamt hatten im Wesentlichen die unbefriedigende allgemeine Verkehrssituation, im Wesentlichen resultierend aus dem sehr hohen Verkehrsaufkommen im Durchgangsverkehr, den temporären Verkehren des Wertstoffhofes, mit seinen negativen Begleiterscheinungen auf die allgemeine Verkehrssicherheit, die mangelnde Aufenthaltsqualität und das Geschwindigkeitsprofil zum Inhalt. Eine Übersicht vermittelt die Zusammenstellung aller Eingaben nebst Beschlüssen (siehe Anlage).

 

Unterschiedlichste Ansätze zur Erzielung einer Verbesserung der Verkehrssituation in der Eygelshovener Straße, wie z.B. die Anordnung einer 30-km/h-Zone mit Rechts-vor-Links-Regelung auf der Eygelshovener Straße oder die Ausweitung der Öffnungszeiten des Wertstoffhofes sowie regelmäßige Geschwindigkeitsmessungen, hatten bislang nur eine geringe Nachhaltigkeit sowie Akzeptanz bei den Verkehrsteilnehmern gezeigt. Der Durchgangsverkehrsanteil blieb unverändert hoch und auch das Geschwindigkeitsniveau konnte auf Dauer wenig positiv beeinflusst werden. Einzig die Verkehrssituation im Bereich der Engstellen des alternierenden Parkens wurde durch den Wegfall der Blumenkübel verbessert. Erst in der Bauphase zum Umbau des Kirchenvorplatzes St. Marien erfolgte mit der Durchfahrtssperre für den Kfz-Verkehr an der Landesgrenze eine restriktive, sehr wirkungsvolle Verkehrsmaßnahme, die zur Vermeidung des Durchgangsverkehrs beitrug.

 

Im Ergebnis sprechen wir von einer Verkehrsreduzierung an den Werktagen Montag bis Samstag von rd. 3.100-3.700 Kfz-Fahrten auf nunmehr rd. 700-1.300 Kfz-Fahrten und an den Sonntagen von einer Reduzierung um rd. 2.000 Kfz-Fahrten auf lediglich noch rd. 450 Kfz-Fahrten. Der durchschnittliche Belastungsunterschied von rd. 600 Kfz-Fahrten an den Werktagen ist in der Öffnung bzw. Nichtöffnung des Wertstoffhofes begründet. D.h., die Verkehre zum Wertstoffhof schwanken zwischen rd. 500-700 Kfz-Fahrten/Öffnungstag, was einer Verkehrsmenge von 250-350 Kfz entspricht. Die städtischen Bauhofverkehre sind hierin enthalten. Laut Angabe der Regio-Entsorgung wird der Wertstoffhof während seiner Öffnungszeiten durchschnittlich von rd. 55 Kfz-Kunden/Öffnungsstunde angefahren.

 

Der Anteil der Quell- und Zielverkehre vom/zum Parkplatz Saint Gobain mit durchschnittlich rd. 900-1.100 Kfz-Fahrten/Tag erfolgte während der Bauphase über die Erschließungsstraße entlang der Wurm, so dass hierdurch eine zusätzliche Verkehrsreduzierung auf der Eygelshovener Straße bestand.

 

Mit Fertigstellung der Tiefbauarbeiten im Zuge des Kirchenvorplatzes erfolgte zum 26.03.2021 wieder die Verkehrsfreigabe für den gesamten Kfz-Verkehr. Bis auf die Durchfahrtssperre an der Landesgrenze, wurden alle übrigen Sperrungen, Teilsperrungen, Umleitungen, Einbahnstraßenregelungen, Halteverbote etc. wieder aufgehoben und zurückgebaut. So auch die Interimserschließung des Parkplatzes Saint Gobain entlang der Straße parallel zur Wurm. Die bestehende Ein-/Ausfahrt in der Eygelshovener Straße wurde wieder aktiviert und die Interimserschließung einige Tage später geschlossen.

 

Einhergehend mit der Verkehrsfreigabe erfolgte die Anordnung eines Lkw-Durchfahrverbotes mit dem Zusatz „Anlieger frei“ auf der Kleikstraße zwischen Kreisverkehr Kleikstraße/ Uferstraße/ Glasstraße und Knoten Schütz-von-Rode-Straße/ Kleikstraße/ Wendelinusstraße. Gleichzeitig wurde dieser Straßenabschnitt vom ursprünglichen Streckengebot 30 km/h nunmehr als 30 km/h-Zone ausgewiesen. Somit ergibt sich am Knoten Kleikstraße/ Eygelshovener Straße aktuell eine Rechts-vor-Links-Regelung.

 

Die „obere Kleikstraße“, die Eygelshovener Straße sowie alle übrigen Wohnstraßen wie Gierlichsstraße, Am Eselsweg, Marienstraße, Hahnstraße, Klosterrather Straße, Maastrichter Straße und Burgstraße befinden sich nunmehr in einer in sich geschlossenen 30 km/h-Zone. An allen Kreuzungen und Einmündung gilt flächendeckend Rechts-vor-Links. Innerhalb der Zone können alle Verkehrsstraßen als „gleichwertig“ angesehen werden, so dass auch von allen Verkehrsteilnehmern eine „gleichwertige“ Rücksichtnahme gefordert ist.

 

Dieses Verkehrssystem ist nur so lange Wirkungsvoll, wie auch die Landesgrenze für den Kfz-Verkehr vollständig gesperrt bleibt. Sobald eine Öffnung, Teilöffnung oder auch nur eine temporäre Öffnung erfolgt, wird der Abschnitt Eygelshovener Straße – „obere“ Kleikstraße unmittelbar wieder zu einer Durchgangsstraße mit ihren bekannten verkehrlichen Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit, Aufenthaltsqualität und das Geschwindigkeitsprofil.

 

Eine vorgeschlagene temporäre Schließung, wie z.B. durch versenkbare Poller o.ä., lediglich während der werktäglichen Hauptverkehrszeiten morgens und abends (ähnlich den Systemen bei Fußgängerzonen mit temporär zugelassenen Lieferzeiten), würde bei den Verkehrsteilnehmern zu verstärkten Irritationen führen. Käme beispielsweise ein Verkehrsteilnehmer kurz nach der Schließung, also leicht verspätet an der Grenze an und die Sperrung wäre unmittelbar vor ihm aktiviert worden, so kann man sich recht gut vorstellen, wie sich diese Aktion auf sein nachfolgendes Verkehrsverhalten auswirken wird. Solche „Zwitterlösungen“ führen zwangsläufig zu Verwirrung und Ärgernis bei den Verkehrsteilnehmern und wären somit aus verkehrlicher Sicht nicht zu empfehlen.

 

Temporäre Sperrungen werden erst dann sinnhaft, wenn diese sich auf bestimmte Wochentage oder auch Monate beziehen. Zum Beispiel wäre eine Regelung einer ganztägigen Sperrung von Montag bis Freitag und eine Öffnung am Wochenende (Samstag und Sonntag) eindeutig und verständlich. Hierauf kann der Verkehrsteilnehmer sich einstellen. Bezogen auf die Eygelshovener Straße, böte sich lediglich eine Öffnung am Sonntag an. An allen übrigen Werktagen existiert ein vergleichsweise identisches Verkehrsaufkommen von täglich rd. 4.400 Kfz-Fahrten mit all seinen vorab beschriebenen Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung.

 

Auch wird die Anordnung einer Einbahnstraßenlösung im Bereich der Landesgrenze diskutiert. Ob nur „rein“ oder nur „raus“, so würde sich sofort wieder ein Durchfahreffekt einstellen. Auch Verkehrsverstöße, den angeordneten kurzen Einbahnstraßenbereich im Bereich der Grenze widerrechtlich zu durchfahren, wären vorprogrammiert. Dauerhafte Kontrollen durch die Polizei könnten nicht gewährleistet werden, so dass vor diesem Hintergrund eine solche Verkehrslösung nicht zielführend ist.

 

Die Geschäftsführung von Saint Gobain wurde zudem angefragt, in wie weit die bestehende Parkplatzerschließung an der Eygelshovener Straße dauerhaft über die Interimserschließung parallel zur Wurm, wie während der Bauzeit des Kirchenvorplatzes, erfolgen könne. Eine Antwort hierüber steht jedoch noch aus.

 

Bewährt hatte sich die während der Bauzeit eingerichtete Zufahrt mit Anordnung einer Beschilderung mit 10 km/h, einem Lkw-Durchfahrverbot, eines Drempels unmittelbar hinter der Zufahrt und eines Höhenbegrenzers im Bereich der Parkplatzzufahrt. Weder von den direkten Anliegern noch aus dem Bereich der erforderlichen Gehwegüberfahrt wurden Beeinträchtigungen oder sogar gefährdende Situationen berichtet. Einzig der Wasserverband musste mit Sattelzügen gelegentlich an seine Station auf dem Parkplatz Saint Gobain über die heute vorhandene Zufahrt an der Eygelshovener Straße geführt werden, die zu diesem Zweck temporär geöffnet wurde. Sofern auch von der Geschäftsführung Saint Gobain „grünes Licht“ zu dieser Erschließung gegeben wird, wäre die Planung zur Wurmpromenade hierauf anzupassen.

 

Neben der Anordnung der aktuellen Beschilderung sind im Zuge der Eygelshovener Straße auf dem Straßenabschnitt zwischen Kirchenvorplatz und Marienstraße sowie im Bereich der Kleikstraße unmittelbar vor und hinter der Neubaumaßnahme noch ergänzende Fahrbahnmarkierungen notwendig und vorgesehen. Aufgrund aktueller privater Baumaßnahmen konnten diese jedoch noch nicht erfolgen und werden alsbald vorgenommen.

 

In der Eygelshovener Straße vor den Häusern 1 bis 7 sowie in der Kleikstraße vor den Häusern 66 bis 70 sind Anpassungen der Parkplatzmarkierung notwendig. Darüber hinaus werden in der Eygelshovener Straße die „30“ unmittelbar am Beginn erneuert und in der Kleikstraße beide Bushaltestellenbereiche (Haltestelle Eygelshovener Straße der Linie 54) auf der Fahrbahn als Zick-Zack-Linie neu markiert.

 

Baumaßnahmenbedingt erfolgte die Sperrung der Landesgrenze für den Kfz-Verkehr in Verbindung mit der Verkehrsanordnung zum Bau des Kirchenvorplatzes. Gelbmarkierung, temporäre Durchfahrsperren („Legosteine“), Poller und Hinweisbeschilderung wurde hierbei als „Provisorium“ eingerichtet. Mit Blick auf die verbliebene Verkehrserschließung (zwei Sackgassen) hat sich sowohl von niederländischer als auch von deutscher Seite das eingerichtete Provisorium bewährt. Sowohl die Lieferverkehre auf niederländischer Seite als auch die Ver- und Entsorgungsverkehre auf deutscher Seite und auch die beiderseitigen Kunden-Verkehre konnten weiterhin gut abgewickelt werden. Hinweise und/oder Beschwerden sind der Verwaltung nur vereinzelt bekannt.

 

Mit Blick auf die allgemeine Verkehrssituation, sollte eine erneute Öffnung der Landesgrenze zwingend überdacht werden. Sofern die Schließung als dauerhafte Sperrung beabsichtigt und eingerichtet bleiben soll, so würden im Bereich des ehemaligen Grenzüberganges umfangreichere Anpassungen und Umbaumaßnahmen erforderlich. Die Stellplatzsituation sollte zugunsten einer fachgerechten Wendeanlage angepasst und der Straßenabschnitt zwischen Landesgrenze und Ein-/Ausfahrt Wertstoffhoff überplant werden. Hierbei sind die Verkehrsanlagen gleichermaßen auf den Fußgänger und Radfahrenden im Bereich der Grenze attraktiver zu gestalten.

 

Bei dieser Gelegenheit wäre die allgemeine Straßenraumaufteilung sowie das Angebot des öffentlich Stellplatzangebotes in diesem Abschnitt ebenso zu überdenken. Überplanungen sollten somit auch eine Neuordnung der bestehenden Zufahrtssituation Wertstoffhof sowie das dortige Stellplatzangebot beinhalten. Zunehmend werden die ehemaligen Werkswohnungen, damals ohne ein Stellplatzangebot auf dem eigenen Grundstück, vermietet bzw. verkauft. Der Mangel an Parkmöglichkeiten belastet daher den öffentlichen Straßenraum zu Lasten des Verkehrs und der Aufenthaltsqualität. Eine sogenannte „Quartiersgarage“ bzw. ein „Quartiersparkplatz“ könnte somit bei einer Überplanung der Zufahrtssituation des Wertstoffhofes „mitgedacht“ werden.

 

Zwischenstand der Verkehrsbeobachtungen mit aktueller Verkehrsführung

 

Seit einem Monat besteht nunmehr die Verkehrsfreigabe des Kirchenvorplatzes bei nach wie vor bestehender Vollsperrung der Landesgrenze für den Kfz-Verkehr. Innerhalb des gesamten Wohngebietes hat sich durch den Rückbau der Umleitungen die allgemeine Verkehrssituation zwischenzeitlich wieder entspannt und die übliche „Normalität“ eingestellt. Es bestehen lediglich vereinzelte Beeinträchtigungen durch private Baumaßnahmen.

 

Die deutlich reduzierten Verkehrsbelastungen im Zuge der Eygelshovener Straße und der „oberen“ Kleikstraße führen aktuell zu einer entspannten Verkehrssituation im gesamten Wohngebiet. Positiv wirkt sich dieser Effekt auch auf den neugestalteten Knotenpunkt am Kirchenvorplatz aus. Die Leistungsfähigkeiten sind zu den täglichen Spitzenzeiten als gut zu bezeichnen und führen zu keinen nennenswerten Beeinträchtigungen im allgemeinen Verkehrsfluss. Beobachtungen im Bereich des Kirchenvorplatzes lassen jedoch erkennen, dass die veränderte Verkehrsregelung im Zuge des Kreuzungspunktes mit aktueller „Rechts-vor-Links“-Regelung noch nicht von allen Verkehrsteilnehmern wahrgenommen bzw. verinnerlicht wird. Die zusätzlich angeordnete Beschilderung mit „Kreuzung oder Einmündung“ und dem Zusatz „Vorfahrt geändert“ wird teilweise „übersehen“. Durch die gegenseitige Rücksichtnahme und die momentan deutlich geringere Verkehrsbelastung ist es derzeit noch zu keinen der Verwaltung bekannten gefährlichen Verkehrssituationen gekommen.

 

An dieser Stelle muss darauf hingewiesen werden, dass der neu gestaltete Knotenpunkt Kleikstraße/ Eygelshovener Straße sich gegenüber dem bisherigen Verkehrsausbau schon sehr wesentlich unterscheidet. So wurden die Fahrbahnbreiten zugunsten der Nebenanlagen für den Fußgänger teilweise reduziert und im Bereich der Zufahrt in der Eygelshovener Straße rd. 20m vor dem Kreuzungspunkt eine Baumscheibe in der Fahrbahn angeordnet, die die zur Verfügung stehende Rückstaulänge dort deutlich einschränkt. Unter der Verkehrsbelastungssituation mit geöffneter Landesgrenze wäre der aktuelle Knotenausbau bereits während der „normalen“ Verkehrsspitzenzeiten, geschweige denn bei geöffneten Wertstoffhof, an seiner Leistungsfähigkeitsgrenze. Die negativen Auswirkungen auf die verkehrsschwächeren Verkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Radfahrende, würden sich deutlich erhöhen.

 

Gemäß den Planungs- und Gestaltungsvorgaben aus dem Projektentwurf soll der Platz jedoch als Platz von allen Verkehrsteilnehmern (Fußgängern, Radfahrenden und Kfz-Fahrenden) wahrgenommen und erlebt werden. Die Realität zeigt jedoch, dass sich vereinzelt das „Recht des Stärkeren“ durchsetzt. In Teilen wird so der auf dem gesamten Platz abgesenkte Gehwegbereich bereits schon von einigen Kfz-Nutzern für kurzes Halten und/oder Parken genutzt. Im Bereich des ehemals markierten Fußgängerüberweges in der Eygelshovener Straße werden Fußgänger teilweise weniger beachtet, da sie hier keine „Bevorrechtigung“ mehr gegenüber zuvor besitzen. In wie weit hier ein Handlungsbedarf abgeleitet werden kann oder muss, sollten weitere Beobachtungen zeigen und bleibt abzuwarten. Die Neugestaltung des Verkehrsraumes muss sich bei den Verkehrsteilnehmern noch eine gewisse Zeit lang einspielen, ja sogar neu gelernt werden.

 

Positiv wirkt sich das deutlich geringere Verkehrsaufkommen in der Eygelshovener Straße auch auf die Erschließung des Wertstoffhofes während seiner Öffnungszeiten aus. Aktuell sind die Wertstoffhofverkehre durch die noch reduzierte Wachstumsperiode in Bezug auf den Grünschnitt als entspannt zu bezeichnen. Lange Rückstaus bei der Zufahrt waren derzeit noch nicht zu beobachten. In wie weit in den Sommer- und Herbstmonaten sich dieses Bild ändert bleibt somit abzuwarten. Eine Neuordnung der Zufahrtssituation zur Vermeidung von Konflikten bei der Ein- und Ausfahrt des Wertstoffhofes mit Rückstaus in den öffentlichen Verkehrsraum sollte dann untersucht werden.

 

Nach Evaluation der unterschiedlichen Verkehrsmaßnahmen ist festzustellen, dass erst mit Anordnung der Durchfahrtssperre für den Kfz-Verkehr an der Landesgrenze eine signifikante Veränderung der allgemeinen Verkehrssituation in der Eygelshovener Straße erreicht werden konnte. Wie in allen städtischen 30 km/h-Zonen gleichermaßen, erfüllen einige Straßen innerhalb der Zonen die Funktion von Sammelstraße und einige Straßen die von Anliegerstraße. So wird z.B. die „obere“ Kleikstraße in ihrer Funktion als Sammelstraße innerhalb der 30 km/h-Zone zusätzlich auch immer noch die Funktion einer Erschließungsstraße für die Innenstadt übernehmen. Hingegen die Eygelshovener Straße würde bei „gesperrter Grenze“ lediglich die Funktion einer klassischen Sammelstraße einnehmen. Zu den reinen Wohnverkehren würden sich auf unterschiedlichen Teilabschnitten noch der Verkehr resultierend aus dem städtischen Bauhofes mit dem Wertstoffhof sowie der Verkehr resultierend aus dem Parkplatz Saint Gobain addieren.

 

Bei dauerhaft „gesperrter Grenze“ würde darüber hinaus auch die „obere“ Kleikstraße im Erschließungskontext Innenstadt-Mitte durch das deutlich geringere Verkehrsaufkommen an Aufenthaltsqualität gewinnen. Die gewünschte Verbindung Innenstadt-Mitte mit der Burg Rode und seinem neuen Verknüpfungspunkt Kirchenvorplatz St. Marien würde deutlich gestärkt. Langfristig kann von einer Belebung der „oberen“ Kleikstraße ausgegangen werden. Ein weiterer Betrag für „Das Zentrum der kurzen Wege“ wäre erreicht, da sich die Erschließungsqualität für Fußgänger und Radfahrende aus dem gesamten Wohnbereich Burg / Eygelshovener Straße verbessert.

 

Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, den aktuellen Verkehrsversuch (Sperrung Grenze für den Kfz-Verkehr, 30 km/h-Zone Eygelshovener Straße und „obere“ Kleikstraße) für 6 Monate (bis September 2021) eingerichtet zu lassen, um auch für die anstehenden Sommermonate Erkenntnisse über die allgemeine Verkehrssituation zu validieren. Der Zeitraum würde dazu genutzt werden, für die Eygelshovener Straße zwischen Grenze (Klosterlindenweg) und Ein-/Ausfahrt Bauhof/Wertstoffhof (Hausnummer 57) einen skizzenhaften Entwurf für einen möglichen dauerhaften Umbau/Ausbau zu erstellen.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage:

Antragsübersicht Eygelshovener Straße

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Anlagen

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