Sitzungsvorlage - V/2021/280

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Rückzahlungsansprüche aus der dinglichen Sicherung für die Inanspruchnahme der Landesmittel für den Neubau der dritten Gruppe der Kindertageseinrichtung der Elterninitiative KiDS e.V. durch Eintragung einer brieflosen Grundschuld zugunsten des Landes NRW vollumfänglich zu erfüllen und mit der Ev. Lydia-Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

  1. Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Rückzahlungsansprüche aus der dinglichen Sicherung für die Inanspruchnahme der Landesmittel für den Neubau der dritten Gruppe der Kindertageseinrichtung der Elterninitiative KiDS e.V. durch Eintragung einer brieflosen Grundschuld zugunsten des Landes NRW vollumfänglich zu erfüllen und mit der Ev. Lydia-Gemeinde eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

Durch die Übernahme der Rückzahlungsansprüche aus der dinglichen Sicherung für die Inanspruchnahme der Landesmittel durch die Eintragung einer brieflosen Grundschuld zugunsten des Landes NRW entstehen derzeit keine Kosten. Sollte der Anbau innerhalb der Zweckbindung von 20 Jahren nicht mehr als Kindertageseinrichtung genutzt werden, entstehen Kosten in Höhe von 540.000,00 €.

 

Die Übernahme der Notarkosten und -gebühren für die Eintragung und spätere Löschung der Grundschuld betragen insgesamt ca. 5.000,00 €.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Elterninitiative KiDS errichtet mit Zustimmung der Evangelischen Lydia-Gemeinde Herzogenrath auf dem Grundstück Geilenkirchener Straße 39 (Grundbuch von Herzogenrath, Blatt 722, Flur 30, Parzelle 416) einen Anbau für die dritte Gruppe der Kindertageseinrichtung.

Die Kosten der Maßnahme in Höhe von 600.000 € werden aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen aus dem Bundesinvestitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 – 2020“ und kommunalen Eigenmitteln finanziert.

 

Das Land hatte zunächst mit Zuwendungsbescheid aus August 2018 Fördermittel in Höhe von 354.101,20 € bereitgestellt. Die seinerzeit bestehende Finanzierungslücke in Höhe von 245.898,80 € wurde durch die Bereitstellung kommunaler Mittel durch Beschluss des Stadtrates übernommen. 

 

Zum Zeitpunkt der Antragstellung konnten aufgrund der bis zu diesem Zeitpunkt noch bestehenden Kontingentierung der Fördermittel je Jugendamtsbezirk keine höheren Fördermittel akquiriert werden.

 

Mitte 2018 rückte die Landesregierung bei der Vergabe von Fördermitteln von der bis dato praktizierten Kontingentförderung je Jugendamt ab und sicherte den Kommunen einen bedarfsgerechten Ausbau von Betreuungsplätzen zu.

In diesem Kontext wurde im November 2018 eine Aufstockung der Fördermittel in Höhe von 185.898,80 € beantragt, die nunmehr mit Zuwendungsbescheid von August 2020 genehmigt wurden, sodass die Gesamtförderung des Landes jetzt 540.000,00 € beträgt und sich der kommunale Anteil auf 60.000,00 € reduziert.

 

Gem. Ziffer 5.7 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege setzt die Weiterleitung von Landesmitteln an den Träger der Maßnahme (hier: Elterninitiaitve KiDS) ab einer Fördersumme von 500.000,00 € eine dingliche Sicherung voraus.

 

Der LVR hat daher im Zuwendungsbescheid von August 2020 die nachstehende Auflage aufgenommen:

 

„Die Weiterbewilligung dieses Zuwendungsbescheides an den Träger ist mit der Auflage zu versehen, dass der Rückzahlungsanspruch in Höhe von 540.000,00 € für die Dauer der Zweckbindung (hier: 20 Jahre) durch Eintragung einer brieflosen Grundschuld zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, an bereitester Stelle im Grundbuch gesichert wird.“

Die Inanspruchnahme der Gesamtfördermittel setzte eine dingliche Sicherung in der vorbezeichneten Form zwingend voraus.

 

Zwischen der Ev. Lydia-Gemeinde als Eigentümerin des Grundstückes und der Stadt Herzogenrath ist daher der Abschluss einer Vereinbarung, zur dinglichen Sicherung der vom Land für die Realisierung eines Anbaus zur Nutzung als Kindergartengruppe an das Gebäude Geilenkirchener Straße 39 in Herzogenrath bereitgestellten Landesmittel, erforderlich.

 

Die Notarkosten und -gebühren für die Eintragung und die spätere Löschung der Grundschuld werden von der Stadt Herzogenrath übernommen. Diese betragen insgesamt ca. 5.000,00 €. Weiterhin verpflichtet sich die Stadt Herzogenrath, für den Fall der Geltendmachung von Rückzahlungsansprüchen durch das Land, diese Rückzahlungsansprüche in Höhe von 540.000,00 € vollumfänglich zu erfüllen. Hiervon unberührt bleibt das zwischen der Stadt Herzogenrath und der Elterninitiative KiDS als finalem Zuschussnehmer bestehende förderrechtliche Verhältnis.

 

Die Zweckbindung des Landeszuschusses beträgt 20 Jahre und es ist unwahrscheinlich, dass die Elterninitiative KiDS in dieser Zeit die Räumlichkeiten nicht mehr als Kindertageseinrichtung betreibt. Nur in diesem Fall ist die Stadt Herzogenrath verpflichtet, Kosten in Höhe von 540.000,00 € zu übernehmen. Es ist aber kaum damit zu rechnen, dass diese Situation eintreffen wird.

 

Gemäß § 87 Abs. 2 GO NRW erfolgt im Anschluss an den Beschluss des Stadtrates ein Anzeigeverfahren bei der Kommunalaufsicht.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

-          Ziffer 5.7 der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

-          § 87 Gemeindeordnung NRW

 

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Stellungnahme der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung:

Mit der beigefügten Vereinbarung sichert die Stadt der evangelischen Lydia-Gemeinde Herzogenrath zu, dass wenn Rückforderungsansprüche des Landes wegen einer nicht zweckentsprechenden Verwendung der Fördermittel erfolgen, diese zu übernehmen.

 

Einen Gewährvertrag oder einer „wirtschaftlich gleichkommen“ Verpflichtung darf eine Stadt nach § 87 GO NRW nur im Rahmen der Erfüllung ihrer Aufgaben eingehen. Da die Fördermittel zur Erstellung notwendiger Kindergartenplätze genutzt wurden, ist dies im o.a. Fall gegeben. Die Übernahme dieser Verpflichtung bedarf nach § 41 Abs. 1 S. 2 Buchstabe q einen Ratsbeschluss und ist der Aufsichtsbehörde nach § 87 GO NRW unverzüglich anzuzeigen.

 

Gegen den Abschluss der Vereinbarung „zur dinglichen Sicherung der vom Land für die Realisierung eines Anbaus zur Nutzung als Kindergartengruppe an das Gebäude Geilenkirchener Straße 39 in Herzogenrath bereitgestellten Landesmittel mit der ev. Lydia-Gemeinde Herzogenrath bestehen seitens der Beratung und Örtliche Rechnungsprüfung keine Bedenken.

 

 

Anlage:

Vereinbarungsentwurf Ev. Lydia-Gemeinde

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Anlagen

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