Sitzungsvorlage - V/2021/524
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl einer stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsamtsbezirke Herzogenrath-Kohlscheid und Herzogenrath-Merkstein
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 32 - Ordnungsamt
- Beteiligt:
- Amt 10 - Hauptamt und Steuern
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Geplant
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
23.11.2021
| |||
●
Wartend
|
|
Rat der Stadt Herzogenrath
|
Entscheidung
|
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gem. § 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordreihn-Westfalen (Schiedsamtsgesetz- SchAG) vom 16.12.1992 und aufgrund des Beschlusses des Haupt- und Finanzausschuss vom 19.09.1995 wurden die im Rat vertretenen Fraktionen gebeten, geeignete Personen für die Wahl des stellvertretenden Schiedsmannes / Schiedsfrau für die Schiedsamtsbezirke Herzogenrath- Merkstein und Kohlscheid zu benennen.
Die Neuwahl der stellvertretenden Schiedsperson für die Schiedsamtsbezirke Herzogenrath- Merkstein und Kohlscheid wurde erforderlich, da der bisherige Amtsinhaber Herr Andreas Billmann am 07.06.2021 verstorben ist. Die Verwaltung hat dazu in vorgeschriebener Weise durch Öffentlichkeitsarbeit in den Medien auf die neu zu besetzende Stelle der Schiedsfrau /-mann der Schiedsamtsbezirke Herzogenrath Merkstein und Herzogenrath- Kohlscheid hingewiesen.
Nach dem Ergebnis des Bewerbergesprächs schlägt das Fachamt A 32 –Ordnungsamt- vor, Herr Georg Küpper für die betreffende ehrenamtliche Tätigkeit als stellvertretenden den Schiedsmann für Herzogenrath Merkstein und Kohlscheid zu berufen.
Die nach VV zu § 3 SchAG NRW zu beteiligende Regionalstelle des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. Aachen erhebt gegen die Wahl des vorgeschlagenen Bewerbers keine Bedenken.
Rechtliche Grundlagen:
§ 3 Abs. 1 des Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz SchaAG NW) vom 16.12.1992 in der zurzeit gültigen Fassung
