Sitzungsvorlage - V/2020/417-E02
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstand und weiteres Vorgehen des Klimaschutzmanagements
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Klima- und Umweltschutzausschuss
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25.11.2021
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Sachverhalt
Sachverhalt:
In seiner Sitzung am 14. September 2021 stellte die Verwaltung den aktuellen Sachstand und das weitere Vorgehen des Klimaschutzmanagements in Hinsicht auf die Ausschreibung und Umsetzung der kommunalen Klimastrategie vor (siehe Drucksachen-Nr. V/2020/417-E1). In diesem Zusammenhang wurde die Verwaltung beauftragt, für die nächste Sitzung eine Zeitschiene für die kommunale Klimastrategie zu erstellen.
Die Ausschreibung der kommunalen Klimastrategie wird durch das auf Ausschreibungen und Verfahrensbegleitung spezialisierte Büro ‚compar’ erfolgen. Die Verwaltung steht diesbezüglich bereits seit Mai 2021 mit ‚compar‘ in Kontakt, ein entsprechender Auftrag wurde erteilt. Die Durchführung der Ausschreibung soll noch in diesem Jahr erfolgen. Im Rahmen dieser Ausschreibung werden nicht nur preisliche Kriterien, sondern auch inhaltliche Belange (z.B. Qualität, Methoden, kommunikatives Vorgehen) berücksichtigt. Im Anhang ist ein Entwurf der Leistungsbeschreibung zu finden.
Nach erfolgter Ausschreibung sollen bei der Auswahl eines geeigneten Kandidaten gewählte Mitglieder des Klimabeirates einbezogen werden. Diese sollen beim ersten Treffen des Klimabeirates festgelegt werden.
Die folgende Tabelle gibt eine Gesamtübersicht über den geplanten Zeitrahmen:
| 4. Quartal 2021 | 1. Quartal 2022 | 2. Quartal 2022 | |
Klimastrategie | Ausschreibung |
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Einholen Angebote |
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Auswahlgespräche |
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Verhandlung |
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Beauftragung |
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Gremien | Klimateam |
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Klimabeirat |
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Darüber hinaus wird gerade geprüft, ob die kommunale Klimastrategie im Rahmen der neuen Kommunalrichtlinie (gültig ab dem 1.1.2022) unter dem Förderschwerpunkt „Vorreiterkonzept“ gefördert werden kann. Für Antragsberechtigte aus Braunkohlerevieren liegt die Förderquote bei 70%.
Sollte die Stadt Herzogenrath für diese Förderung in Betracht kommen, so könnte ein entsprechender Antrag frühestens im Januar 2022 gestellt werden. Die Ausschreibung kann mit entsprechendem Verweis (Zuschlagserteilung bzw. Vertragsabschluss nur bei Bewilligung der beantragten Zuwendung) bereits vor Bewilligung erfolgen. Geförderte Leistungen können erst nach Erhalt eines Zuwendungsbescheids begonnen werden.
Somit könnte die Entwicklung der Klimastrategie Mitte 2022 beginnen. Es ist geplant, dass diese ca. 1 Jahr dauert und somit die vollendete kommunale Klimastrategie Mitte 2023 vorliegt.
Unabhängig davon sollen, aufgrund der großen Bedeutung des Klimaschutzes, bereits während der Ausschreibung und Entwicklung der Strategie einzelne, förderunschädliche Projekte umgesetzt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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739,3 kB
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