Sitzungsvorlage - V/2019/339-E01
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan II/71 "Stegelstraße/Pannesheider Straße" hier: Einstellung des Verfahrens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Sitzungsvorlage
- Federführend:
- Amt 61 - Stadtplanungsamt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit
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Entscheidung
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05.05.2022
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Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten – Sach- und Personalaufwendungen – sowie Folgeerträge):
1. Gesamtkosten
| Pflichtaufgabe |
| Freiwillige Aufgabe |
Haushaltsmittel stehen zur Verfügung
| ja |
| nein |
| im Ergebnisplan bei Aufwandskonto |
| im Finanzplan bei Investitionsnummer |
Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen |
| Euro. |
2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:
| 2021 | 2022 | 2023 | 2024 |
Sachkosten |
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Personalkosten |
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Finanzaufwand |
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Folgelasten gesamt: |
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Folgeerträge |
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Folgelasten saldiert: |
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Auswirkungen auf den Klimaschutz:
| keine Auswirkungen |
| positive Auswirkungen |
| negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wurde durch den Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2019 eingeleitet.
Der Planbereich befindet sich im Stadtteil Kohlscheid im Kreuzungsbereich der „Stegelstraße“ und der „Pannesheider Straße“ und umfasst zwei Baugrundstücke.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollte eine Bebauung dieser beiden Grundstücke ermöglicht werden. Sowohl die Grenze der Innenbereichssatzung wie auch die sich allem Anschein nach daran orientierende Grenze des Landschaftsplanes 1 des damaligen Kreises Aachen aus dem Jahr 2005 durchschneiden die Grundstücke diagonal in einer Weise, die das eigentliche Baugrundstück nach Maßstäben einer heutigen Bebauung erheblich einschränkt bzw. de facto unbebaubar macht.
Das Bebauungsplanverfahren sollte gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 13 b BauGB aufgestellt werden. Da für den Planbereich A ein Eigentümerwechsel erfolgte und dieser nun eine Garage innerhalb der vorliegenden Abgrenzung der Innenbereichssatzung realisieren möchte und sich auch für den Teilbereich B die Bebauungsabsichten geändert haben, ist die Durchführung eines Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich. Daher empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren des Bebauungsplanes II/71 „Stegelstraße/Pannesheider Straße“ einzustellen.
Rechtliche Grundlagen:
BauGB
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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428,6 kB
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