Sitzungsvorlage - V/2019/339-E01

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und grenzüberschreitende Zusammenarbeit beschließt, das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes II/71 Stegelstraße/Pannesheider Straße einzustellen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

1. Gesamtkosten

 

 

Pflichtaufgabe

 

Freiwillige Aufgabe

 

Haushaltsmittel stehen zur Verfügung 

 

 

ja

 

nein

 

 

 

im Ergebnisplan bei Aufwandskonto

 

 

im Finanzplan bei Investitionsnummer

 

Die Gesamtausgaben belaufen sich auf/betragen 

 

Euro.

 

 

2. Folgeerträge / Folgekosten [Euro]:

 

 

 

2021

2022

2023

2024

Sachkosten

 

 

 

 

Personalkosten

 

 

 

 

Finanzaufwand

 

 

 

 

Folgelasten gesamt:

 

 

 

 

Folgeerträge 

 

 

 

 

Folgelasten saldiert:

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

 

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wurde durch den Umwelt- und Planungsausschuss in seiner Sitzung am 12.11.2019 eingeleitet.

 

Der Planbereich befindet sich im Stadtteil Kohlscheid im Kreuzungsbereich der „Stegelstraße“ und der „Pannesheider Straße“ und umfasst zwei Baugrundstücke.

 

Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes sollte eine Bebauung dieser beiden Grundstücke ermöglicht werden. Sowohl die Grenze der Innenbereichssatzung wie auch die sich allem Anschein nach daran orientierende Grenze des Landschaftsplanes 1 des damaligen Kreises Aachen aus dem Jahr 2005 durchschneiden die Grundstücke diagonal in einer Weise, die das eigentliche Baugrundstück nach Maßstäben einer heutigen Bebauung erheblich einschränkt bzw. de facto unbebaubar macht.

 

Das Bebauungsplanverfahren sollte gem. § 13 a BauGB i.V.m. § 13 b BauGB aufgestellt werden. Da für den Planbereich A ein Eigentümerwechsel erfolgte und dieser nun eine Garage innerhalb der vorliegenden Abgrenzung der Innenbereichssatzung realisieren chte und sich auch für den Teilbereich B die Bebauungsabsichten geändert haben, ist die Durchführung eines Bebauungsplanes nicht mehr erforderlich. Daher empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren des Bebauungsplanes II/71 „Stegelstraße/Pannesheider Straße“ einzustellen.

 

Rechtliche Grundlagen:

BauGB

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

  1. Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes II/71 „Stegelstraße/Pannesheider Straße“
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Anlagen

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