Sitzungsvorlage - V/2022/151

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag für den Jugendhilfeausschuss:

 

  1. Antrag der Fraktionen CDU, FDP und der UBL vom 10.03.2022:

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Elternbeiträge ab dem 01.08.2022 für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei zu stellen.

 

  1. Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2022

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die derzeitigen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung ab dem 01.08.2022 um ein Drittel, ab dem 01.08.2023 um ein weiteres Drittel und ab dem 01.08.2024 insgesamt beitragsfrei zu stellen.

 

Beschlussvorschlag für den Haupt- und Finanzausschuss:

 

  1. Antrag der Fraktionen CDU, FDP und der UBL vom 10.03.2022:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die Elternbeiträge ab dem 01.08.2022 für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei zu stellen.

 

  1. Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2022

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, die derzeitigen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung ab dem 01.08.2022 um ein Drittel, ab dem 01.08.2023 um ein weiteres Drittel und ab dem 01.08.2024 insgesamt beitragsfrei zu stellen.

 

 

 

 

Beschlussvorschlag für den Stadtrat:

 

  1. Antrag der Fraktionen CDU, FDP und der UBL vom 10.03.2022:

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Elternbeiträge ab dem 01.08.2022 für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege oder Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei zu stellen.

 

  1. Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2022

 

Der Stadtrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die derzeitigen Elternbeiträge für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen durch Kinder, die bis zum 30.09. das dritte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung ab dem 01.08.2022 um ein Drittel, ab dem 01.08.2023 um ein weiteres Drittel und ab dem 01.08.2024 insgesamt beitragsfrei zu stellen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

 

 

Beschlussvorschlag I:

 

Bei einer vollständigen Abschaffung der Elternbeiträge im Ü3-Bereich ab dem 01.08.2022 hat die Stadt Herzogenrath folgende Mindereinnahmen zu erwarten:

 

08/2022 – 12/2022: ca. 260.000 €

 

ab dem Jahr 2023: ca. 620.000 € pro Jahr

 

Beschlussvorschlag II:

 

Bei einer stufenweisen Abschaffung mit einer Reduzierung der derzeitigen Elternbeiträge im Ü3-Bereich um ein Drittel pro Kinderbetreuungsjahr beginnend ab dem 01.08.2022 hat die Stadt Herzogenrath mit folgenden Mindereinnahmen zu rechnen:

 

08/2022 – 12/2022: ca. 87.000 €

 

01/2023 – 07/2023: ca. 121.000 €

 

08/2023 – 12/2023: ca. 173.000 € gesamt 2023: ca. 294.000 €

 

01/2024 – 07/2024: ca. 242.000 €

 

08/2024 – 12/2024: ca.258.000 € gesamt 2024: ca. 500.000 €

 

ab dem Jahr 2025: ca. 620.000 €

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

 

x

keine Auswirkungen

 

 

positive Auswirkungen

 

 

negative Auswirkungen

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

In Herzogenrath werden gem. § 51 Kinderbildungsgesetz (KiBiz) und den §§ 27 ff. Kinderfördersatzung Elternbeiträge für die Betreuung in der Kindertagespflege und den Kindertageseinrichtungen erhoben. Nach § 50 Abs. 1 KiBiz i.V.m. § 29 Abs. 1 Kinderfördersatzung ist seit dem 01.08.2020 die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege durch Kinder, die bis zum 30.09. das vierte Lebensjahr vollendet haben werden, ab Beginn des im selben Kalenderjahr beginnenden Kindergartenjahres bis zur Einschulung beitragsfrei. Eine weitergehende finanzielle Entlastung der Eltern durch weitere beitragsfreie Jahre seitens der Landesregierung ist derzeit nicht abzusehen.

 

Elternbeiträge sind nicht als Abgabe im Sinne des Kommunalabgabenrechts einzuordnen. Es handelt sich vielmehr um sozialrechtliche Abgaben eigener Art. Sie sind ein Finanzierungsanteil an der Finanzierung der Betriebskosten von Einrichtungen und damit als Beitrag zu den Gesamtkosten der Kindertagesbetreuung zu verstehen. In Nordrhein-Westfalen decken die Eltern mit ihren Beiträgen nur einen geringen Teil der tatsächlich entstehenden Kosten für die Betreuung der Kinder. Der ganz überwiegende Teil der Kosten wird durch die Kommunen, das Land und die Träger aufgebracht. Es ist festzustellen, dass die Elternbeiträge ursprünglich ca. 19 % der Aufwendungen für die Kindertagesbetreuung finanzieren sollten. Dieser Anteil ist jedoch nie erreicht worden. Vor der KIBIZ-Reform betrug dieser Anteil ca. 13 %; zwischenzeitlich ist die Kostenbeteiligung der Eltern bereits auf ca. 8 % erheblich gesunken.

 

Gleichwohl stellen die Elternbeiträge eine Einnahme mit einer hohen finanziellen Bedeutung für den städtischen Haushalt dar. Für das Haushaltsjahr 2022 wurden für die Inanspruchnahme der Betreuung von Kindern in Kindertagespflege und Kindertageseinrichtungen Einnahmen in Höhe von 1.467.100 € prognostiziert. Mit beiden o.g. Beschlussvorschlägen würde somit ein Großteil der Einnahmen entfallen. Im Folgenden werden die finanziellen Auswirkungen für beide Beschlussvorschläge aufgeschlüsselt.

 

Beschlussvorschlag I:

 

Die Fraktionen der CDU, FDP und der Unabhängigen Bürgerliste Herzogenrath haben mit Schreiben vom 10.03.2022 beantragt, dass ab dem 01.08.2022 die Elternbeiträge in der Kindetagesbetreuung im Ü3-Bereich, also für die letzten drei Kitajahre, in voller Höhe abgeschafft werden sollen. Die Begründung kann dem beigefügten Antrag (Anlage 1) entnommen werden.

 

Eine Abschaffung der Elternbeiträge im Ü3-Bereich ab dem 01.08.2022 würde im Zeitraum August bis Dezember 2022 zu Mindereinnahmen in Höhe von ca. 260.000 € führen.

 

Ab dem Jahr 2023 sind Mindereinnahmen in Höhe von jährlich ca. 620.000 € zu erwarten.

 

Beschlussvorschlag II:

 

Mit Schreiben vom 14.02.2022 haben die Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zur stufenweisen Reduzierung der Elternbeiträge ab dem 01.08.2022 mit dem Ziel gestellt, dass ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 im Ü3-Bereich keine Elternbeiträge mehr zu zahlen sind. Die Begründung kann dem beigefügten Antrag (Anlage 2) entnommen werden.

 

Bei einer stufenweisen Abschaffung der Elternbeiträge im Ü3-Bereich sollen die zu zahlenden Beiträge in allen Einkommensgruppen in drei Schritten jeweils zu Beginn des Kitajahres um ein Drittel reduziert werden. Die erste Reduzierung um ein Drittel soll zum 01.08.2022 erfolgen und würde für das Haushaltsjahr 2022 im Zeitraum August bis Dezember 2022 Mindereinnahmen in Höhe von ca. 87.000 € zur Folge haben. Die Reduzierung der Beiträge um ein Drittel führt im Zeitraum Januar bis Juli 2023 zu Mindereinnahmen in Höhe von ca. 121.000 €. Zum 01.08.2023 soll die zweite Reduzierung der Elternbeiträge im Ü3-Bereich um ein weiteres Drittel erfolgen. Für das verbleibende Kalenderjahr 2023 würde dies zu Mindereinnahmen in Höhe von ca. 173.000 € führen. Insgesamt würden somit im Kalenderjahr 2023 eingeplante Elternbeiträge in Höhe von ca. 294.000 € nicht eingenommen werden. Im Jahr 2024 käme es im Zeitraum Januar bis Juli zu Mindereinnahmen in Höhe von ca. 242.000 €. Zum 01.08.2024 würden im Ü3-Bereich die verbliebenen Elternbeiträge komplett entfallen, sodass hier geplante Einnahmen in Höhe von ca. 258.000 € im Zeitraum August bis Dezember 2024 fehlen würden. Im Haushaltsjahr 2024 ist insgesamt mit fehlenden Einnahmen in Höhe von ca. 500.000 € zu rechnen. Da bei Umsetzung des o.g. Antrags im Jahr 2025 im gesamten Kalenderjahr die Elternbeiträge im Ü3-Bereich wegfallen würden, ist ab diesem Zeitpunkt mit Mindereinnahmen in Höhe von jährlich ca. 620.000 zu rechnen. 

 

Ob die Mindererträge in 2022 ausgeglichen werden können, ist derzeit noch nicht absehbar. Aufgrund der derzeit sehr angespannten finanziellen Situation der Stadt Herzogenrath kann zur Deckung der Mindererträge je nach Beschluss eine Erhöhung der Grundsteuer B ab 2023 bzw. spätestens 2025 um 42 Punkte notwendig werden, falls sich keine sonstige Verbesserung der Finanzlage ergibt.

 

 

Rechtliche Grundlagen:

 

§§ 50 f. Kinderbildungsgesetz i.V.m. §§ 27 ff. Kinderfördersatzung

 

Die Abschaffung der Elternbeiträge entsprechend der Anträge ist eine freiwillige Leistung.

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Wettbewerbsregister/Stellungnahme ÖRP

Anlage/n:

 

Anlage 1: Antrag der Fraktionen CDU, FDP und der Unabhängigen Bürgerliste Herzogenrath vom 10.03.2022

Anlage 2: Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 14.02.2022

Anlage 3: Beitragstabelle ab 01.08.2022 zu Beschlussvorschlag I

Anlage 4: Beitragstabellen ab 01.08.2022 zu Beschlussvorschlag II

 

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